Autor Thema: Nach welchen Maßstäben findet Eingruppierung statt?  (Read 4477 times)

Philipp

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In der Entgeltordnung steht bei den Eingruppierungen für Ingenieure (da gehöre ich zu, deshalb die Frage)

Zitat:
Zitat
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2 heraushebt.

4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2 heraushebt.

Meine Frage: Wo finde ich die Protokollerklärung Nr. 2?
Was genau ist der inhaltliche Unterschied zwischen 1. und 2. bis auf, dass nach 1. nur eine heraushebende Tätigkeit vorhanden sein muss und nach 2. mindestens ein Drittel - ist 1. nicht immer erfüllt wenn auch 2. erfüllt ist ?

Man hat mir seitens der Personalabteilung einmal mitgeteilt, dass "Papiere" existieren, nach denen festgelegt ist wann eine Höhergruppierung gegeben ist, bzw. nach welchen Kriterien die Stelle bewertet wird. Sind das diese Protokollerklärungen?

Andersherum gefragt: Welche Tätigkeiten muss meine Stelle aufweisen um von 10 auf 11 gruppiert werden zu können? Die Personalabteilung hält sich hier gefühlt sehr bedeckt und sagt sinngemäß "Ihr Vorgesetzter muss eine aktualisierte Arbeitsplatzbeschreibung einreichen und 'dann schauen wir mal'"

Spid

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Antw:Nach welchen Maßstäben findet Eingruppierung statt?
« Antwort #1 am: 11.08.2020 15:14 »
Am Ende des jeweiligen Abschnitts der EGO direkt nach Protokollerklärung Nr. 1

Fg. 1 bedarf einer Heraushebung im Umfang mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit, Fg. 2 lediglich zu mindestens einem Drittel.

Die Eingruppierung erfolgt aufgrund der tariflichen Regelungen. Der AG mag such seine Eingruppierung aufgrund irgendwelcher „Papiere“ bilden, er könnte auch einen Würfelwurf verwenden, seine Rechtsmeinung berührt die Eingruppierung nicht.

Sie muß zu zumindest einem Drittel besondere Leistungen erfordern.

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Antw:Nach welchen Maßstäben findet Eingruppierung statt?
« Antwort #2 am: 11.08.2020 15:16 »
Dem Ingeniör ist nichts zu schwör.

Kaiser80

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Antw:Nach welchen Maßstäben findet Eingruppierung statt?
« Antwort #3 am: 11.08.2020 15:18 »
Da haste mit deinem ersten Post aber mal so richtig einen raugehauen du Ulknudel

Organisator

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Antw:Nach welchen Maßstäben findet Eingruppierung statt?
« Antwort #4 am: 11.08.2020 15:20 »
Die Protokollerklärungen sind in der EntgO direkt unter den Tätigkeitsmerkmalen.

Der inhaltliche Unterschied zwischen E 11 Fallgruppe 1 und 2 ist, dass für FG 1 zu mindestens 50 % besondere Leistungen vorliegen müssen, für FG 2 zur 1/3.

Der Sinn ergibt sich bei Blick in die E 12, die auf die Tätigkeitsmerkmale der E 11 aufbaut und zwar nur die der FG 1 und 3. Bedeutet: Beschäftigte der E 11, FG 2 können nicht in die E 12 eingruppiert werden.

Deine Eingruppierung in die E 11 erfolgt dann, wenn dir Tätigkeiten übertragen werden, die die genannten Tätigkeitsmerkmale erfüllen. Was dabei besondere Leistungen sind, ergibt sich einerseits aus den Protokollerklärungen und andererseits aus Rechsprechung / Kommentierung.

Zwerchnase

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Antw:Nach welchen Maßstäben findet Eingruppierung statt?
« Antwort #5 am: 12.08.2020 19:04 »
Das kommt auf die Dienststelle an. Bei vielen Willkür. Ich kann ein trauriges Lied davon singen. Der Personalchef wandert von A11 direkt in die A13, anschließend modularer Aufstieg in die A14 . Geht alles wenn man will. Der Angestellte ist der Depp bzw. zweite Klasse Arbeiter.
Ich war ebenfalls Ingenieur im ÖD als Arbeitsbereichsleiter in der E11. Zuvor war ich in der freien Wirtschaft. Habe mir das Schauspiel im ÖD zwei Jahre angeschaut und relativ schnell mitbekommen, dass der Angestellte dort nichts zählt.
Bin jetzt wieder in die freie Wirtschaft. Mehr Geld, zufriedenstellendere Arbeit, mehr Ansehen in der Gesellschaft.
Empfehle ich Ihnen auch. Die Chancen für Ingenieure stehen sehr gut.
Nur wenn man mal 10 Jahre im Sumpf des ÖD war, will einen keiner mehr.

Spid

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Antw:Nach welchen Maßstäben findet Eingruppierung statt?
« Antwort #6 am: 12.08.2020 19:08 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

WasDennNun

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Antw:Nach welchen Maßstäben findet Eingruppierung statt?
« Antwort #7 am: 13.08.2020 09:12 »
Nur wenn man mal 10 Jahre im Sumpf des ÖD war, will einen keiner mehr.
Schwachsinn, bin in den letzte 30 Jahren munter zwischen pW und öD hin und her gewechselt sowohl im öD als auch in der pW wollten und wollen sie mich weiterhin.

Wo du aber Recht hast, ist das viele öD Personaler nicht in der Lage sind zu wissen, was notwendig ist um gute  Ings/ITler zu bekommen und zu binden. Da gibt es tatsächlich hier und da noch ein Sumpf der meint er wäre die Speerspitze.

GenerationY

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Antw:Nach welchen Maßstäben findet Eingruppierung statt?
« Antwort #8 am: 13.08.2020 10:34 »
Nur wenn man mal 10 Jahre im Sumpf des ÖD war, will einen keiner mehr.
Schwachsinn, bin in den letzte 30 Jahren munter zwischen pW und öD hin und her gewechselt sowohl im öD als auch in der pW wollten und wollen sie mich weiterhin.

Wo du aber Recht hast, ist das viele öD Personaler nicht in der Lage sind zu wissen, was notwendig ist um gute  Ings/ITler zu bekommen und zu binden. Da gibt es tatsächlich hier und da noch ein Sumpf der meint er wäre die Speerspitze.

Die Ingenieure unter 55 Jahren bei uns bräuchten vermutlich nur "piep" sagen um in der Privatwirtschaft unterzukommen. Die sind dort nach wie vor gefragt, trotz 20+ Jahre im öD.

Keeper83

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Antw:Nach welchen Maßstäben findet Eingruppierung statt?
« Antwort #9 am: 13.08.2020 11:44 »

Nur wenn man mal 10 Jahre im Sumpf des ÖD war, will einen keiner mehr.

Das ist aus meiner Sicht absoluter Quatsch. Ich habe bei meinem Wechsel aus der Privatwirtschaft in den ÖD mein Tätigkeitsfeld Bau-/Projektleitung um den Bereich Planung/Ausschreibung erweitern können und sammel gerade Erfahrungen auf Auftraggeberseite die mir bei einem eventuellen Wechsel zurück mit Sicherheit nicht Schaden werden.