Meine Frage (glücklicherweise ohne aktuellen Anlass, aber man weiß ja nie...):
Ich habe meine Stelle gewechselt: 20 Jahre war ich unbefristeter Landesbeschäftigter (TV-L), nun habe ich eine Stelle beim Bund (TVÖD) angetreten. Meine Probezeit ist vorbei und ich frage mich, wie ich die Regelung des §34 (3) des TVÖD interpretieren kann:
§34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(3)[...] 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
Darf ich den letzten Satz so interpretieren, dass ich trotz der kurzen Beschäftigungszeit nun (fast) unkündbar bin, weil, ohne dass mein Arbeitsvertrag dazu etwas sagt, meine 20 Jahre TV-L - Zeit auf meine Beschäftigungszeit angerechnet wird?