Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Prüfung der Eingruppierung
Egon12:
--- Zitat --- Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder künstlerische
Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung
bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und
deren Abrechnung.
--- End quote ---
besondere Fachkenntnis und besondere praktische Erfahrungen sind Eigenschaften eines Beschäftigten aber keine Eigenschaft einer Tätigkeit.
Nehmen wir an, ein frischer Bachelorabsolvent (Bau, ka wie man die richtig nennt) übernimmt eine Stelle auf der Bauunterlagen, Konstruktionspläne für Eisenbahnbrücken über Bundeswasserstraßen prüft. Dann erfüllt er die Voraussetzungen besondere praktische Erfahrung auf keinen Fall, vielleicht hat er besondere Fachkenntnisse.
Was sind denn besondere Fachkenntnisse? Ist ein Lehrgang für Vergaben nach VgV besondere Fachkenntnis?
Was sind besondere praktische Erfahrungen? Vor allem wo liegt der Unterschied zwischen praktischen und besonderen praktischen Erfahrungen?
Die Tätigkeitsbeschreibungen erfolgen ohne ansehen der Person, da steht dann nur E11 FG 2 trifft zu.
oder auch allgemeine Verwaltung
--- Zitat --- Entgeltgruppe 11
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung
erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.
--- End quote ---
Was sind das genau für Tätigkeiten, gibt es hier einen Katalog den man nachlesen kann?
Organisator:
--- Zitat von: Egon12 am 12.08.2020 10:27 ---Nehmen wir an, ein frischer Bachelorabsolvent (Bau, ka wie man die richtig nennt) übernimmt eine Stelle auf der Bauunterlagen, Konstruktionspläne für Eisenbahnbrücken über Bundeswasserstraßen prüft. Dann erfüllt er die Voraussetzungen besondere praktische Erfahrung auf keinen Fall, vielleicht hat er besondere Fachkenntnisse.
--- End quote ---
Ein frischer Absolvent kann keine praktische Erfahrung haben, aber auch keine besonderen Fachkenntnisse, da er nur über die Fachkenntnisse seines Studiums verfügt.
--- Zitat von: Egon12 am 12.08.2020 10:27 ---Was sind das genau für Tätigkeiten, gibt es hier einen Katalog den man nachlesen kann?
--- End quote ---
Einen solchen Katalog gibt es nicht, wohl aber jahrzehntelange Rechsprechnung. Auf der Homepage des BVA gibt es für die Eingruppierung weitergehende Informationen.
Spid:
Besondere Fachkenntnisse sind solche, die für eine deutlich wahrnehmbar erhöhte Qualität der Arbeit erforderlich sind, siehe u.a. BAG, Urteil v. 29.01.1986 - 4 AZR 465/84, Urteil v. 06.06.1984 - 4 AZR 218/82 und Urteil v. 11.09.1985 - 4 AZR 141/84. Für das Tätigkeitsmerkmal ist es völlig unbeachtlich, ob jemand diese besitzt, sondern vielmehr, ob sie für die Tätigkeit erforderlich sind.
Es gibt keinen Katalog, wozu denn auch, man hat ja die unbestimmten Rechtsbegriffe.
Egon12:
unbestimmte Rechtsbegriffe sind Kacke :) denn hier beginnt das Rumgeeiere. Selbst wenn entsprechende Merkmale in der Tätigkeitsbeschreibung vorkommen, kann ich nicht einschätzen welche das sind.
Oder schreibt man dann den Spruch einfach so ab wie er in der Entgeltordnung steht ohne die direkte Tätigkeit zu benennen?
Man schreibt als nicht Statik von Eisenbahnbrücken prüfen sondern nur:
Prüfen von Entwürfen die besonderer Fachkenntnis und besonderer praktischer Erfahrung bedürfen. Zeitanteil x Stunden entspricht x Prozent
Organisator:
--- Zitat von: Egon12 am 12.08.2020 11:23 ---Oder schreibt man dann den Spruch einfach so ab wie er in der Entgeltordnung steht ohne die direkte Tätigkeit zu benennen?
Man schreibt als nicht Statik von Eisenbahnbrücken prüfen sondern nur:
Prüfen von Entwürfen die besonderer Fachkenntnis und besonderer praktischer Erfahrung bedürfen. Zeitanteil x Stunden entspricht x Prozent
--- End quote ---
Nein. Die Tätigkeitsdarstellung beschreibt die Tätigkeiten und bewertet sie nicht. Anhand der Beschreibung muss dem fachlich unkundigen Leser klar werden, welche Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind.
Daher mein Hinweis auf die Dokumente auf der Homepage des BVA, dort gibt es auch Hinweise zum Erstellen von Tätigkeitsdarstellungen.
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