Das ist allgemein ein Problem wenn man den Arbeitgeber/Dienstherren nicht die Wahrheit sagt. Die Probleme werden von der Gleichstellung nicht berührt. Was waren denn deine Erwägungen eine solche Erklärung abzugeben?
1. Man ist nicht verpflichtet diesen Grad dem Dienstherren mitzuteilen.
2. A fühlt sich gesund und diese Erkrankung ist auch nicht schlimm, da die Erkrankung zu kaum Ausfällen geführt hat. Die Bewertung vom Amtsarzt ist eine reine "da war schon mal was, also kann es zu frühzeitiger Versetzung in den Ruhestand führen"-Argumentation. Das Amt macht aus dieser Mücke einen Elefanten. Soll heißen: A fühlt sich gesund und hat demnach nicht gelogen.
Dann würde ich mal Person A fragen, wie sie darauf kommt, dass eine psychische Vorerkrankung und ein GdB von 30 (auch aufgrund der Psyche) keine schweren Erkrankungen sind!
- Weil die Erkrankung zu kaum Ausfallzeiten geführt hat und A gelernt hat damit umzugehen. Durch Entspannungsübungen etc. kann dieser Akutfall gelindert werden.
Der Genaue Wortlaut war "gravierend", nicht schwer. Gravierend ist für A eine Erkrankung, die zu einem dauerhaften Ausfall führen würde.
- Weil 30 in Augen von A nicht gravierend ist. Man bekommt alleine schon für Schuppenflechte 20 und das ist bestimmt nicht gravierend.
Hinterher betrachtet, hätte A die Erklärung vielleicht nicht abgegeben. Aber so ist es jetzt nunmal.
Die Frage ist, mit welchen Konsequenzen A rechnen muss, falls er sich gleichstellen lässt.
Wenn A nichts macht (und der Amtsarzt die Eignung nicht feststellt), so fällt er wieder ins Angestelltenverhältnis zurück.