Autor Thema: [BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?  (Read 9712 times)

Techniker37

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[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« am: 12.08.2020 07:48 »
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Person A wurde von Behörde B als Angestellter im öffentlichen Dienst eingestellt.
Behörde B verbeamtet A ein Jahr später auf Probe.
Die Verbeamtung fand erst mal ohne Gesundheitsprüfung statt, da die Ämter wegen Corona überlastet sind.
Es musste jedoch unterschrieben werden, dass man sich gesund fühlt und keine schweren Erkrankungen vorliegen.
Dort wurde auch geschrieben, dass man bei negativer Gesundheitsprüfung als Angestellter weiterbeschäftigt wird.

Jetzt hatte A eine Prüfung beim Gesundheitsamt und der Amtsarzt hat Zweiffel an einer Eignung wegen einer psychischen Vorerkrankung die allerdings nie zu großen Ausfällen geführt hat.
Es liegt aber ein GdB von 30 (Tinnitus, Pysche und Schuppenflechte) vor. Dies wird vom Amtsarzt als kritisch gesehen.
Bei einer Gleichstellung meinte er der Amtsarzt, dass er dann die Eignung von A feststellen würde.
Auch die Bundesagentur für Arbeit würde A gleichstellen bis zur Ernennung auf Lebenszeit.
Jetzt hat A einen erneuten Termin beim psychologischen Gutachter der Stadt bekommen.

Der Dienstherr weiß noch nichts von den 30 GdB. Er weiß nur, dass A einen zweiten Termin bekommen hat.

Soweit die aktuelle Situation.

Jetzt stellt sich für A die Frage, wie er weiter agieren soll.
Es gibt 2 Möglichkeiten.
- A wartet ab und fällt wahrscheinlich als Angestellter "zurück"
- A lässt sich gleichstellen und lässt sich mit anderen Maßstäben beurteilen.

Welches Vorgehen ist hier das sinnvollste?
Würde A Probleme mit der späteren Ernennung auf Lebenszeit bekommen, falls er sich gleichstellen lässt?
MfG
M

Lars73

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #1 am: 12.08.2020 08:11 »
Die Gleichstellung ist die sinnvollste Option um Beamter auf Lebenszeit zu werden. Nachteile die sich daraus ergeben kann ich nicht erkennen. Es mag vereinzelt Vorgesetzte geben die Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen diskriminieren. Aber vermutlich ist da die Gleichstellung da nicht wirklich relevant. Bzw. es gibt dann auch Möglichkeiten sie zu wehren.

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #2 am: 12.08.2020 08:20 »
Zitat
Die Gleichstellung ist die sinnvollste Option um Beamter auf Lebenszeit zu werden. Nachteile die sich daraus ergeben kann ich nicht erkennen. Es mag vereinzelt Vorgesetzte geben die Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen diskriminieren. Aber vermutlich ist da die Gleichstellung da nicht wirklich relevant. Bzw. es gibt dann auch Möglichkeiten sie zu wehren.
Ok, danke!
Dann kann A keine Probleme bekommen? Immerhin weiß die Behörde ja noch nichts davon und A hat ja auch Unterschrieben, dass er sich gesund fühlt und keine gravierenden (Vor-)Erkrankungen vorliegen.

MfG

Lars73

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #3 am: 12.08.2020 08:31 »
Das ist allgemein ein Problem wenn man den Arbeitgeber/Dienstherren nicht die Wahrheit sagt. Die Probleme werden von der Gleichstellung nicht berührt. Was waren denn deine Erwägungen eine solche Erklärung abzugeben?

Organisator

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #4 am: 12.08.2020 08:33 »
Dann würde ich mal Person A fragen, wie sie darauf kommt, dass eine psychische Vorerkrankung und ein GdB von 30 (auch aufgrund der Psyche) keine schweren Erkrankungen sind!

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #5 am: 12.08.2020 08:42 »
Zitat
Das ist allgemein ein Problem wenn man den Arbeitgeber/Dienstherren nicht die Wahrheit sagt. Die Probleme werden von der Gleichstellung nicht berührt. Was waren denn deine Erwägungen eine solche Erklärung abzugeben?
1. Man ist nicht verpflichtet diesen Grad dem Dienstherren mitzuteilen.
2. A fühlt sich gesund und diese Erkrankung ist auch nicht schlimm, da die Erkrankung zu kaum Ausfällen geführt hat. Die Bewertung vom Amtsarzt ist eine reine "da war schon mal was, also kann es zu frühzeitiger Versetzung in den Ruhestand führen"-Argumentation. Das Amt macht aus dieser Mücke einen Elefanten. Soll heißen: A fühlt sich gesund und hat demnach nicht gelogen.

Zitat
Dann würde ich mal Person A fragen, wie sie darauf kommt, dass eine psychische Vorerkrankung und ein GdB von 30 (auch aufgrund der Psyche) keine schweren Erkrankungen sind!
- Weil die Erkrankung zu kaum Ausfallzeiten geführt hat und A gelernt hat damit umzugehen. Durch Entspannungsübungen etc. kann dieser Akutfall gelindert werden.
Der Genaue Wortlaut war "gravierend", nicht schwer. Gravierend ist für A eine Erkrankung, die zu einem dauerhaften Ausfall führen würde.
- Weil 30 in Augen von A nicht gravierend ist. Man bekommt alleine schon für Schuppenflechte 20 und das ist bestimmt nicht gravierend.   

Hinterher betrachtet, hätte A die Erklärung vielleicht nicht abgegeben. Aber so ist es jetzt nunmal.
Die Frage ist, mit welchen Konsequenzen A rechnen muss, falls er sich gleichstellen lässt.

Wenn A nichts macht (und der Amtsarzt die Eignung nicht feststellt), so fällt er wieder ins Angestelltenverhältnis zurück.
« Last Edit: 12.08.2020 08:55 von Techniker37 »

Fragmon

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #6 am: 12.08.2020 08:56 »
Es gibt kein zurückfallen.

Nach Artikel 24 erlischt das Arbeitsverhältnis. Sollte die Probezeit aus gesundheitlichen Gründen nicht bestanden werden, dann hat der AG keine Pflicht, der Person einen neuen Arbeitsvertrag anzubieten.

Spid

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #7 am: 12.08.2020 09:02 »
Gem. Sachverhaltsschilderung ist ihm im Falle einer negativenGesundheitsprüfung doch eine Weiterbeschäftigung als Angestellter zugesichert worden.

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #8 am: 12.08.2020 09:10 »
Zitat
Nach Artikel 24 erlischt das Arbeitsverhältnis. Sollte die Probezeit aus gesundheitlichen Gründen nicht bestanden werden, dann hat der AG keine Pflicht, der Person einen neuen Arbeitsvertrag anzubieten.
A hat es schriftlich, dass er bei negativer Entscheidung vom Amtsarzt ins (Vor der Verbeamtung liegendes) Angestelltenverhältnis zurückfällt. Der genaue Wortlaut in diesem Schreiben war auch "Hiermit bestätige ich, dass ich mich gesund fühle und keine gravierenden Vorerkrankungen vorhanden sind"

Zitat
Gem. Sachverhaltsschilderung ist ihm im Falle einer negativenGesundheitsprüfung doch eine Weiterbeschäftigung als Angestellter zugesichert worden.
Richtig. Wenn kein Corona wäre, so hätte A jetzt nicht das Problem. Dann würde erst die Eignung festgestellt und dann würde er ins Beamtenverhältnis kommen. Durch den Weg, der ihm jetzt eröffnet wurde, hätte er ja sonst einen Nachteil.

Kaiser80

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #9 am: 12.08.2020 09:16 »
Wer stellt den fest, was eine gravierende Vorerkrankung ist? As Ansicht dazu ist da wohl subjektiv.

Organisator

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #10 am: 12.08.2020 09:26 »
Wer stellt den fest, was eine gravierende Vorerkrankung ist? As Ansicht dazu ist da wohl subjektiv.

Da braucht man sich ja nur vom Wortsinn nähern. Gravierend bedeutet u.a. "von großer Bedeutung und sich möglicherweise nachteilig auswirkend". Wenn aus einer Erkrankung eine Behinderung resultiert, also eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung, dann ist sie gravierend.

Kingrakadabra

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #11 am: 12.08.2020 09:49 »
Der Angestellte/Beamte kennt die vom Amtsarzt anzuwendenden Richtlinien doch gar nicht? Vll. gibt es bei euch Fürsorgerichtlinien, hier kann man genaueres entnehmen. Wie genau es sich bei einer Gleichstellung verhält, weiß ich nicht. Bei GdB 50 z. B. wird der Prognosezeitraum auf 5 Jahre "verkürzt". Hierzu einen ein Attest oder einen Bericht vom behandelnden Arzt vorlegen.

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #12 am: 12.08.2020 10:09 »
Zitat
Da braucht man sich ja nur vom Wortsinn nähern. Gravierend bedeutet u.a. "von großer Bedeutung und sich möglicherweise nachteilig auswirkend". Wenn aus einer Erkrankung eine Behinderung resultiert, also eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung, dann ist sie gravierend.

Das ist deine Interpretation. Wie gesagt eine 20er Behinderung wegen Schuppenflechte ist bestimmt nicht gravierend, obwohl es dauerhaft ist (aber nicht zu Arbeitsausfall führt). Genau so ist es mit der Psyche in diesem Fall. (20 wegen Psyche und 20 wegen Schuppenflechte was mit deren Logik 30 zusammen macht)

Wegen Schuppenflechte hat der Amtsarzt kein Problem, wohl aber mit der Psyche, obwohl das auch nur 20 sind.

Ich denke, es geht um die subjektive Wahrnehmung. Wenn der Amtsarzt das anders sieht, ist es nicht das Problem von A.
« Last Edit: 12.08.2020 10:20 von Techniker37 »

Organisator

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #13 am: 12.08.2020 10:27 »
Das ist deine Interpretation.

Was kann denn noch gravierender sein, als eine chronische Erkrankung die zu einer Behinderung geführt hat. Bzw. zwei chronische Erkrankungen.

bettelmusikant

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #14 am: 12.08.2020 10:37 »
du gehst davon aus, dass die Gleichstellung ohne weiteres erfolgen könnte. Ist das denn so?

"Diese Gleichstellung erfolgt nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 Abs. 3 SGB IX. Demnach können Menschen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, mit schwerbehinderten Menschen (also Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50) gleichgestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie ohne diese Gleichstellung ihren Arbeitsplatz nicht behalten können oder dass sie die Gleichstellung zur Erlangung eines neuen, geeigneten Arbeitsplatzes benötigen.