1. "Gravierend" ist in diesem Zusammenhang: sehr ins Gewicht fallend, von großer Bedeutung und sich möglicherweise nachteilig auswirkend.
2. Ausweislich des Eingangspost wusstest du um deine Vorerkankung. Es geht doch nur noch um "gravierende Vorerkrankung"! Wer stellt das rechtssicher fest? Ich hab keine Ahnung davon..
3. Stellt sich heraus, dass du eine "gravierende Vorerkrankung" hast, kann dies doch weitreichende Konsequenzen in Bezug auf das Dienstverhältnis haben.
4. Käme nicht sogar arglistige Täuschung in Betracht? Wobei man dir hier schwerlich Arglist nachweisen könnte...
Alles OK
Zu
1) A empfindet es nicht als Gewicht fallend, da er voll arbeitsfähig ist.
2) Das stimmt, er wusste, dass er da mal ein Problem "hatte", allerdings ging er nicht davon aus, dass der Amtsarzt daraus einen Elefanten macht, weil keine Verschlechterung ersichtlich ist laut Neurologe.
Rechtssicher nur der Arzt. Er kann nur von seiner Seite aus beurteilen, da er sich gesund fühle und auch voll Leistungsfähig ist, liegt in seinen Augen keine gravierende Erkrankung vor.
3) Da bin ich mir nicht sicher, da der Amtsarzt wahrscheinlich kein OK geben würde ohne Gleichstellung in seinem Fall.
Aber das ist ein guter Punkt. Darum ja meine Frage, mit was er rechnen muss, wenn er sich gleichstellen lässt.4) Er hat nach bessten Wissen und Gewissen unterschrieben. In seinen Augen ist dies nicht gravierend.