Autor Thema: [BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?  (Read 9923 times)

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #15 am: 12.08.2020 11:00 »
Zitat
Voraussetzung dafür ist, dass sie ohne diese Gleichstellung ihren Arbeitsplatz nicht behalten können oder dass sie die Gleichstellung zur Erlangung eines neuen, geeigneten Arbeitsplatzes benötigen.

Das ist richtig. Die Agentur für Arbeit bestätigt A aber, dass er auf Antrag gleichgesetzt werden würde. Laut denen ist die Beamtenstelle eine andere Stelle als die Angestelltenstelle. Somit würde er ohne diese Gleichstellung die aktuelle (Beamten-)Stelle verlieren.

Die BA würde A dann zeitlich begrenzt (Bis zur Ernennung auf Lebenszeit) gleichstellen.

Kaiser80

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #16 am: 12.08.2020 11:01 »

Ich denke, es geht um die subjektive Wahrnehmung. Wenn der Amtsarzt das anders sieht, ist es nicht das Problem von A.
Mhhm, ggf schon. Irgendwer muss doch rechtssicher feststellen, was gravierende Vorerkrankung ist! Doc sagt Ja, du denkst Nein. Wer hat recht?

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #17 am: 12.08.2020 11:05 »
Zitat
Mhhm, ggf schon. Irgendwer muss doch rechtssicher feststellen, was gravierende Vorerkrankung ist! Doc sagt Ja, du denkst Nein. Wer hat recht?

Der Doc sagt nicht, dass es gravierend ist.

Was ist Gravierend? Es liegt im Auge des Betrachters.
Er sagt, er hat es im Griff, aber der Amtsarzt hat Angst, dass es schlimmer werden könnte.

Tatsache ist, dass A sich zum aktuellen Zeitpunkt gesund fühlt. Ob diese Erkrankung mal gravierend werden könnte, steht in den Sternen. Und eine 20 Behinderung wegen Psyche ist auch nicht schlimmer als Schuppenflechte.
und ist Schuppenflechte gravierend?
« Last Edit: 12.08.2020 11:16 von Techniker37 »

Kaiser80

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #18 am: 12.08.2020 11:18 »

Was ist Gravierend? Es liegt im Auge des Betrachters.
Er sagt, er hat es im Griff, der Amtsarzt hat Angst, dass es schlimmer werden könnte.
Tatsache ist, dass A sich zum aktuellen Zeitpunkt gesund fühlt. Ob diese Erkrankung mal gravierend werden könnte, steht in den Sternen. Und eine 20 Behinderung wegen Psyche ist auch nicht schlimmer als Schuppenflechte.
Versth mich nicht falsch, ich will dir nix Böses, find den Fall aber interessant:
1. "Gravierend" ist in diesem Zusammenhang: sehr ins Gewicht fallend, von großer Bedeutung und sich möglicherweise nachteilig auswirkend.
2. Ausweislich des Eingangspost wusstest du um deine Vorerkankung. Es geht doch nur noch um "gravierende Vorerkrankung"! Wer stellt das rechtssicher fest? Ich hab keine Ahnung davon..
3. Stellt sich heraus, dass du eine "gravierende Vorerkrankung" hast, kann dies doch weitreichende Konsequenzen in Bezug auf das Dienstverhältnis haben.
4. Käme nicht sogar arglistige Täuschung in Betracht? Wobei man dir hier schwerlich Arglist nachweisen könnte...

Kingrakadabra

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #19 am: 12.08.2020 11:56 »
4. Käme nicht sogar arglistige Täuschung in Betracht? Wobei man dir hier schwerlich Arglist nachweisen könnte...

Der Amtsarzt weiß doch von den Erkrankungen, oder? Er entscheidet ja dann auch. Entscheidet er mit Gleichstellung auf "JA", dann passt doch alles und die Sache ist erledigt. Oder?

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #20 am: 12.08.2020 12:03 »
Zitat
1. "Gravierend" ist in diesem Zusammenhang: sehr ins Gewicht fallend, von großer Bedeutung und sich möglicherweise nachteilig auswirkend.
2. Ausweislich des Eingangspost wusstest du um deine Vorerkankung. Es geht doch nur noch um "gravierende Vorerkrankung"! Wer stellt das rechtssicher fest? Ich hab keine Ahnung davon..
3. Stellt sich heraus, dass du eine "gravierende Vorerkrankung" hast, kann dies doch weitreichende Konsequenzen in Bezug auf das Dienstverhältnis haben.
4. Käme nicht sogar arglistige Täuschung in Betracht? Wobei man dir hier schwerlich Arglist nachweisen könnte...

Alles OK :)

Zu
1) A empfindet es nicht als Gewicht fallend, da er voll arbeitsfähig ist.
2) Das stimmt, er wusste, dass er da mal ein Problem "hatte", allerdings ging er nicht davon aus, dass der Amtsarzt daraus einen Elefanten macht, weil keine Verschlechterung ersichtlich ist laut Neurologe.
Rechtssicher nur der Arzt. Er kann nur von seiner Seite aus beurteilen, da er sich gesund fühle und auch voll Leistungsfähig ist, liegt in seinen Augen keine gravierende Erkrankung vor.
3) Da bin ich mir nicht sicher, da der Amtsarzt wahrscheinlich kein OK geben würde ohne Gleichstellung in seinem Fall.
Aber das ist ein guter Punkt. Darum ja meine Frage, mit was er rechnen muss, wenn er sich gleichstellen lässt.
4) Er hat nach bessten Wissen und Gewissen unterschrieben. In seinen Augen ist dies nicht gravierend.


Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #21 am: 12.08.2020 12:06 »
Zitat
4. Käme nicht sogar arglistige Täuschung in Betracht? Wobei man dir hier schwerlich Arglist nachweisen könnte...

Der Amtsarzt weiß doch von den Erkrankungen, oder? Er entscheidet ja dann auch. Entscheidet er mit Gleichstellung auf "JA", dann passt doch alles und die Sache ist erledigt. Oder?

Der Amtsarzt weiß alles, sonst würde A sich ja angreiffbar machen.

Ich glaube nicht, dass es Täuschung ist. A hat ja nur unterschrieben, dass er sich gesund fühle und eine gravierenden Vorerkrankungen vorhanden sind. Dies hat er nach bessten Wissen und Gewissen unterschrieben.


Wobei A den Fall nicht nachvollziehen kann.
Schuppenflechte (20 GdB) --> Alles OK, sogar ohne Atteste, Rückfragen etc.
Psyche (auch nur 20 GdB) --> OMG es ist zu überwiegend wahrscheinlich, dass man vor erreichen des Pensionsalters ausfällt.
A vermutet, dass der Amtsarzt voreingenommen ist. Dies ist aber leider nicht angreiffbar!
« Last Edit: 12.08.2020 12:20 von Techniker37 »

clarion

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #22 am: 12.08.2020 12:31 »
M.E. spricht nichts dagegen, w e nn TE sich gleich stellen lässt.

Muenchner82

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #23 am: 12.08.2020 13:22 »
Was ist Gravierend? Es liegt im Auge des Betrachters.

Ich denke schon, dass man gerichtsfest argumentieren kann, dass jede Erkrankung die zu einem GdB führt auch gravierend ist.

Zitat
Er sagt, er hat es im Griff, aber der Amtsarzt hat Angst, dass es schlimmer werden könnte.

Das ist durchaus möglich und der Amtsarzt hat die gesamte Zeitspanne bis zur Pensionierung zu bewerten.

Zitat
Tatsache ist, dass A sich zum aktuellen Zeitpunkt gesund fühlt. Ob diese Erkrankung mal gravierend werden könnte, steht in den Sternen.

ich zitiere hierzu mal aus einem vorherigen Beitrag:

Zitat
- Weil die Erkrankung zu kaum Ausfallzeiten geführt hat und A gelernt hat damit umzugehen. Durch Entspannungsübungen etc. kann dieser Akutfall gelindert werden.

Für mich klingt das schon so, dass da durchaus noch ein Problem besteht, das A zwar derzeit im Griff hat, aber das nicht "ausgeheilt" ist!

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #24 am: 12.08.2020 13:40 »
Was ist Gravierend? Es liegt im Auge des Betrachters.

Ich denke schon, dass man gerichtsfest argumentieren kann, dass jede Erkrankung die zu einem GdB führt auch gravierend ist.

Zitat
Er sagt, er hat es im Griff, aber der Amtsarzt hat Angst, dass es schlimmer werden könnte.

Das ist durchaus möglich und der Amtsarzt hat die gesamte Zeitspanne bis zur Pensionierung zu bewerten.

Zitat
Tatsache ist, dass A sich zum aktuellen Zeitpunkt gesund fühlt. Ob diese Erkrankung mal gravierend werden könnte, steht in den Sternen.

ich zitiere hierzu mal aus einem vorherigen Beitrag:

Zitat
- Weil die Erkrankung zu kaum Ausfallzeiten geführt hat und A gelernt hat damit umzugehen. Durch Entspannungsübungen etc. kann dieser Akutfall gelindert werden.

Für mich klingt das schon so, dass da durchaus noch ein Problem besteht, das A zwar derzeit im Griff hat, aber das nicht "ausgeheilt" ist!

Ist Schuppenflechte gravierend? dann hätten sehr viele eine gravierende Erkrankung.
Stimmt, es ist nicht ausgeheilt, aber trotzdem ist nicht ersichtlich, dass es schlimmer wird und darum gehts ja auch.

A kann nicht beurteilen, in wie weit es gravierend ist, dies entscheidet alleine der Amtsarzt.
« Last Edit: 12.08.2020 13:52 von Techniker37 »

Organisator

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #25 am: 12.08.2020 13:46 »
Es geht darum, eine Prognose zur Dienstfähigkeit bis zum Pensionseintritt zu treffen. Also gerne mal ein Zeitraum von 40+ Jahren.

Und vor diesem Zeithorizont ist jede chronische Erkrankung, insbesondere wenn sie zu einer Behinderung führt, gravierend. Insoweit kann ich nur für Person A hoffen, dass der Arbeitgeber / Dienstherr die Aussage, dass keine gravierenden Vorerkrankungen vorliegen, nicht übermäßig gewichtet.

Techniker37

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« Antwort #26 am: 12.08.2020 13:51 »
Zitat
Und vor diesem Zeithorizont ist jede chronische Erkrankung, insbesondere wenn sie zu einer Behinderung führt, gravierend. Insoweit kann ich nur für Person A hoffen, dass der Arbeitgeber / Dienstherr die Aussage, dass keine gravierenden Vorerkrankungen vorliegen, nicht übermäßig gewichtet.

Das ist deine Auslegung von gravierend.

Für A ist diese Erkrankung nicht gravierend und dies hat er auch unterschrieben.

Wenn so viel auf das Wort Gravierend gelegt werden würde, dann hätten sie ja sich den Amtsarzt sparen können.

Im Schreiben war ja auch die Rede von folgendes:
"...Sie fühlen sich gesund und es liegen keine gravierenden Vorerkrankungen vor...sollte der Amtsarzt eine gesundheitliche Eignung nicht feststellen, so werden Sie weiter in das vor der Verbeamtung liegendes Beschäftigungsverhältnis weiterbeschäfigt..."

d.h. die gehen sogar davon aus, das der Amtsarzt es anders sehen könnte
« Last Edit: 12.08.2020 13:58 von Techniker37 »

Kingrakadabra

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« Antwort #27 am: 12.08.2020 14:00 »
Einfach gleichstellen lassen und die Sache ist geritzt.

Techniker37

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« Antwort #28 am: 12.08.2020 14:08 »
Zitat
Einfach gleichstellen lassen und die Sache ist geritzt.
Der Meinung bin ich auch, aber ich habe keine Ahnung was das für Konsequenzen hätte.

Kingrakadabra

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #29 am: 12.08.2020 14:29 »
Welche Konsequenzen sollen denn drohen? Man ist einem schwerbehinderten Menschen (50 %?) gleichgestellt.