[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?

Begonnen von Techniker37, 12.08.2020 07:48

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Techniker37

ZitatWelche Konsequenzen sollen denn drohen? Man ist einem schwerbehinderten Menschen (50 %?) gleichgestellt.

- Der Dienstherr könnte z.b. die Probezeit auf 5 Jahre verlängern

Ich habe keine Ahnung was passieren könnte. Ich will halt auf Nummer sicher gehen, bevor ich sowas mache.

clarion

Das hat keine Nachteile. Der Amtsarzt fühlt sich anscheinend wohler, wenn er wegen Gleichstellung nur die nächsten 5 Jahre statt bis zur Regelaltersgrenze beurteilen muss. Das ist teilweise wirklich lächerlich, was beim Amtsarzt abgeht.

Techniker37

#32
ZitatDas hat keine Nachteile. Der Amtsarzt fühlt sich anscheinend wohler, wenn er wegen Gleichstellung nur die nächsten 5 Jahre statt bis zur Regelaltersgrenze beurteilen muss. Das ist teilweise wirklich lächerlich, was beim Amtsarzt abgeht.

Das ist ja genau das Problem. Ich will psychische Erkrankungen ja nicht runterspielen da ich weiß wie doof das ist. Aber ich verstehe nicht, warum er zickt. Es ist nie zu großen Ausfällen gekommen. (in 15 jahren 2x2 Wochen und einmal teilstationäre Klinik wo ich gelernt habe damit umzugehen). Seit 1,5 Jahren war ich nicht mal einen Tag krank.

Meiner Meinung nach hat er einfach Angst dass ich nach 5 Jahren auf "Psycho" mache und in Pension verschwinde.
Außerdem hat er Vorurteile. Wenn man als erste Frage überhaupt gefragt wird, ob man eine Gleichstellung hat und er darauf mit "Sehr...sehr...schlecht" antwortet als ich es verneint habe, dann stimmt was nicht.
Der Schweregrad ist genauso groß wie auch die Schuppenflechte. Soll heißen ich bin zwar leicht "angeknickst" aber hab es unter Kontrolle, da ich gelernt habe wie ich damit umgehen kann. Und es ist nicht ersichtlich, dass es jemals schlimmer wird in meinem Fall.

Er war sogar sauer auf mich, dass er keine einfache Entscheidung hat, weil er ja was beurteilen muss. Das hat man ihn deutlich angesehen.

clarion

Amtsärzte sind ein Kapitel für sich. Ich bin seinerzeit mit Schwerbehinderung und ca. 10 Kilos zu viel beim Amtsarzt gewesen. Meine Behinderung ist mit Ausweis und Attesten hinreichend belegt und auch optisch nicht zu übersehen. Die Behinderung war nicht im Entferntesten Thema bei der Untersuchung. Aber auf meinem Gewicht wurde rumgeritten. Alle Dickentypische Krankheiten wurden abgeprüft, ich musste eine 24h-Blutdruckmessung machen lassen etc. und pp. Dabei ist das Übergewicht echt mein kleinstes Gesundheitsproblem.

Das war eine Farce!

Nun denn, ich wurde schlussendlich doch verbeamtet, denn ich bin nachgewiesenermaßen nicht krank sondern "nur" behindert. 

Nimm es nicht so schwer und lass Dich gleichstellen.

Techniker37

ZitatNun denn, ich wurde schlussendlich doch verbeamtet, denn ich bin nachgewiesenermaßen nicht krank sondern "nur" behindert.
So kann man das auch sehen. Das es auch in meinen Fall keine Krankheit ist, sondern eine Behinderung.

Aber das steht in dem Schreiben des Amtes ja auch drin, dass ich deswegen 20 Punkte bekommen habe.

Bedeutet das, dass der Amtsarzt es nicht als Erkrankung auslegen darf?

Kingrakadabra

Die Auftritte vom Amtsarzt sind teilweise lächerlich.
Trotz der Fürsorgerichtlinien wird auf den Behinderungen herumgeritten, Atteste werden nicht beachtet und die Sache wird rausgezögert. Aber es stimmt, Hauptsache es liegt keine Erkrankung vor. ;)

clarion

@Techniker37,

es gibt ein paar Spielregeln. Bei Schwerbehinderung (und anscheinend bei Gleichstellung) ist die Prognosezeit nur 5 Jahre und nicht bis zur Regelaltersgrenze. By the way, welcher Amtsarzt kann denn schon Jahrzehnte im Voraus prognostizieren....

Außerdem dürfen auch selbstverursachte Risikofaktoren wie Übergewicht, Rauchen etc. nicht per se zu einem Versagen der gesundheitlichen Eignung führen. Die Eignung kann erst dann versagt werden, wenn durch die ungesunde Lebensführung mitverursachte Krankheiten aufgetreten sind, z.B. COPD oder Diabetis Typ2. Dieses wurde inzwischen höchstrichterlich geklärt und seitdem sind die ungesunden Radikaldiäten vor einem Amtsarztbesuch nicht mehr notwendig.

Wenn dann wiederum die Krankheit so gravierend ist, dass daraus eine Behinderung resultiert, verkürzt sich der Prognosezeitraum wieder auf 5 Jahre. Und von den angeborenen oder schicksalhaft erworbenen Behinderungen will ich hier noch gar nicht mal reden. Es ist einfach lächerlich!

Techniker37

ZitatWenn dann wiederum die Krankheit so gravierend ist, dass daraus eine Behinderung resultiert, verkürzt sich der Prognosezeitraum wieder auf 5 Jahre. Und von den angeborenen oder schicksalhaft erworbenen Behinderungen will ich hier noch gar nicht mal reden. Es ist einfach lächerlich!

Ich würde eine Gleichstellung erhalten. Die Frage ist wie gesagt nur, wie reagiert der Dienstherr. Ich habe momentan echt Angst, dass ich, wenn ich den Antrag stelle, entlassen werde.

clarion


Techniker37

ZitatWarum sollte der Dienstherr???
- Weil ich unterschrieben habe, dass ich gesund bin und keine gravierenden Erkrankungen habe.
Hier könnte er z.B. Agumentieren, dass ich es verschwiegen habe.

Außerdem könnte er die "Probezeit" auf 5 Jahre erhöhen etc.

Ober bist du dir sicher, dass der Dienstherr nichts (gegen mich) machen kann.
Ich will auf jeden Fall auf Lebenszeit ernannt werden. Sollte es mit diesem Weg nicht sicher sein, so mach ich nichts und "riskiere" dass ich dann wieder angestellt werde, so wie ich es schriftlich habe.

Die Frage ist außerdem ob diese "Abmachung" noch gilt, falls ich mich gleichsetzen lasse und der Amtsarzt trotz seines Versprechens mich untauglich schreiben würde.

Kingrakadabra

Entweder du lässt dich gleichstellen oder nicht.
Habt ihr keinen SB-Beauftragten, der dich anständig beraten kann?

Eine Entlassung deswegen ist wohl schwer durchsetzbar.

clarion

Ich glaube nicht, dass der Dienstherr überhaupt auf die Idee kommt, irgendetwas zu sagen. Wenn doch, dann sagst Du halt, dass Du auf Anraten des Amtarztes den Antrag auf Gleichstellung gestellt hat. Ansonsten kannst Du Dich eben an die SB-Vertretung wenden.

Organisator

Zitat von: Techniker37 in 12.08.2020 07:48
Die Verbeamtung fand erst mal ohne Gesundheitsprüfung statt, da die Ämter wegen Corona überlastet sind.
Es musste jedoch unterschrieben werden, dass man sich gesund fühlt und keine schweren Erkrankungen vorliegen.

Das Problem liegt wohl früher. Das Verneinen von gravierenden Erkrankungen einerseits und das Betreiben einer Gleichstellung andererseits könnte der Dienstherr als Widerspruch interpretieren.

clarion

Der TE leidet aber unter keiner gravierenden Krankheit, sonst hätte er einen Schwerbehindertenausweis. Ich erinnere daran, dass er für die Schuppenflechte auch 20% bekommen hat. 30% sind es erst in der Kombination geworden.

Zitat aus Wikipedia: Das Hessische Landessozialgericht entschied am 19. Juni 2013, dass eine Gleichstellung auch dann beantragt werden kann, wenn eine angestellte Person im öffentlichen Dienst ohne die Gleichstellung nicht verbeamtet werden könnte.

Da der Amtsarzt sich ziert, ist das m.E. ein hinreichender Grund die Gleichstellung zu beantragen. Außerdem gehe ich stark davon aus, dass TE sich bewährt hat und man ihn alleine schon deshalb behalten will, weil er sich bewährt hat.

Techniker37

Zitat
Da der Amtsarzt sich ziert, ist das m.E. ein hinreichender Grund die Gleichstellung zu beantragen. Außerdem gehe ich stark davon aus, dass TE sich bewährt hat und man ihn alleine schon deshalb behalten will, weil er sich bewährt hat.
Davon kann ich ausgehen.
Die diffinition "gravierend" liegt im Auge des Betrachters. Ich habe meine Angststörung im Griff mit Entspannung, es führte zu kaum Ausfällen und ich fühle mich gesund.
Aber man könnte es anders auslegen, daher meine Angst.