Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
Organisator:
--- Zitat von: Techniker37 am 12.08.2020 07:48 ---
folgender Sachverhalt:
(...)
Dort wurde auch geschrieben, dass man bei negativer Gesundheitsprüfung als Angestellter weiterbeschäftigt wird.
--- End quote ---
Techniker37:
--- Zitat ---Dort wurde auch geschrieben, dass man bei negativer Gesundheitsprüfung als Angestellter weiterbeschäftigt wird.
--- End quote ---
Das ist richtig. Diese Zusicherung gilt aber nur, falls der Amtsarzt mich nicht geeignet bewertet. Die Frage ist nur, was kann der Dienstherr machen, falls ich mich gleichsetzen lasse.
Riskiere ich damit meine Beamten aufs Lebenszeit ernennung in Zukunft?
Wenn ja, dann wäre ich arbeitslos, da die Zusischerung dann nicht mehr greifft.
Deswegen bin ich ja in diesem Delema.
123456:
Laaangweilig! Mir scheint, zu diesem Thema ist bereits alles gesagt und es dreht sich nur noch im Kreis.
clarion:
Hallo Techniker,
ich wäre nicht pessimistisch. Laut Deinen Angaben wirst Du eben nicht arbeitslos, sondern wirst wieder als Angestellter tätig, was Du offenbar vor der Verbeamtung auch warst. Wenn Du schon einige Zeit in dem Laden bist und eine gute Leistung gezeigt hast, wird man Dich nicht herausschmeißen wollen, nur weil Du Dich auf Anratend es Amtarztes gleich stellen lässt. Wenn jemand irgendetwas sagen würde, würde ich der gegenüberstehende Person die Gegenfrage stellen, ob sie eine Schuppenflechte für eine gravierende Krankheit hält.
Da Du offenbar sowieso einen Termin beim Facharzt hast, würde ich Deinen alten behandelnden Arzt um ein Attest bitten und zu dem Termin mitbringen. Ich glaube, wer zwei Mal je zwei Wochen krank geschrieben war, und alles ambulant behandeln lassen konnte, war nicht gravierend krank. Du bist im Gegenteil sogar proaktiv tätig gewesen und hast Dir rechtzeitig Hilfe gesucht, so dass sich auch keine gravierende psychische Krankheit entwickeln konnte. Das zeigt doch Eigenverantwortung für sich selbst. Du kannst auch den Termin beim Facharzt abwarten, für den bist Du doch betsimmt ein leichter Fall.
Techniker37:
Hallo,
also der Gutachter ist der Meinung, dass ich NICHT geeignet bin.
Laut dem Gutachter würde er aber eine Eignung mit Gleichstellung befürworten.
Leider wollte er mir es nicht schriftlich geben, da die Beurteilung sein Kollege macht. Schriftlich gab er mir nur, dass dies nur eine "Hypothese" ist. (Das hat sich aber ganz anders angehört)
Gottseidank habe ich vor 2 Wochen einen Gleichstellungsantrag gestellt, dessen bearbeitung laut dam Arbeitsamt, 6 Monate benötigt :-\
Ich möchte hier noch mal betonen, dass das Thema erledigt ist und ich es eine unverschämtheit finde, dass sobald das Wort Psyche fällt, man sofort benachteiligt wird. Mir geht es super und es ist fast nie zu Ausfällen gekommen, aber dennoch ist er der Meinung, dass ich nicht bis zur Pension durchhalten würde.
Kennt jemand einen Leitfaden für Beurteilungen?
Kann ich davon ausgehen, dass ich mit Gleichstellung durchkomme?
Vielen dank.
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