Autor Thema: [BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?  (Read 9709 times)

clarion

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #45 am: 19.08.2020 10:13 »
Wenn nun im Personalreferat bei Euch jemand besonders böswillig wäre und sagen würde, aha Gleichstellung = Beschäftigter hat vor x Monaten über die Gravitität der Erkrankung gelogen (wegen 20 GdB wegen Psyche und 20 GdB wegen Schuppenflechte). Was würde passieren??? Würde niemand für Dich einstehen? Deine Vorgesetzten nicht? Der Personalrat nicht? Der SB-Vertreter nicht? Rausschmeißen können wird man Dich nicht, man kann Dich höchstens nicht verbeamten.

Wenn Du in ein so einem "Sauladen" wärest, dann wäre es sowieso für Dich besser, Du würdest Dich mit dem Status der Gleichstellung nach etwas anderem umgucken.

Organisator

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #46 am: 19.08.2020 10:23 »
Wenn nun im Personalreferat bei Euch jemand besonders böswillig wäre und sagen würde, aha Gleichstellung = Beschäftigter hat vor x Monaten über die Gravitität der Erkrankung gelogen (wegen 20 GdB wegen Psyche und 20 GdB wegen Schuppenflechte). Was würde passieren??? Würde niemand für Dich einstehen? Deine Vorgesetzten nicht? Der Personalrat nicht? Der SB-Vertreter nicht? Rausschmeißen können wird man Dich nicht, man kann Dich höchstens nicht verbeamten.

Wenn Du in ein so einem "Sauladen" wärest, dann wäre es sowieso für Dich besser, Du würdest Dich mit dem Status der Gleichstellung nach etwas anderem umgucken.

Laut Sachverhalt ist die Verbeamtung bereits erfolgt. Es geht vielmehr darum, ob diese auch bestehen bleibt.

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #47 am: 19.08.2020 10:32 »
Zitat
Laut Sachverhalt ist die Verbeamtung bereits erfolgt. Es geht vielmehr darum, ob diese auch bestehen bleibt.
Es ändert trotzdem nichts daran, dass ich (wahrscheinlich) kein Beamter bleiben kann. Das Arbeitsamt meinte ja, dass sie es genehmigen würden.

Zitat
Wenn nun im Personalreferat bei Euch jemand besonders böswillig wäre und sagen würde, aha Gleichstellung = Beschäftigter hat vor x Monaten über die Gravitität der Erkrankung gelogen (wegen 20 GdB wegen Psyche und 20 GdB wegen Schuppenflechte). Was würde passieren??? Würde niemand für Dich einstehen? Deine Vorgesetzten nicht? Der Personalrat nicht? Der SB-Vertreter nicht? Rausschmeißen können wird man Dich nicht, man kann Dich höchstens nicht verbeamten.

Das Problem ist ja, dass ich bereits auf Probe Beamter bin. Auf Grund von Corona haben die eine Ausnahme gamacht unter der Voraussetzung, dass ich das besagte Dokument unterschreibe und der Amtsarzt sein OK gibt.

 
Zitat
Der Personalrat nicht? Der SB-Vertreter nicht?
Ich habe dort nachgefragt, die haben keine Ahnung, was passieren könnte.

Organisator

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #48 am: 19.08.2020 10:36 »
Es ändert trotzdem nichts daran, dass ich (wahrscheinlich) kein Beamter bleiben kann. Das Arbeitsamt meinte ja, dass sie es genehmigen würden.

So wie bislang geschildert würde ich das nicht so negativ sehen. Du hast ja dargelegt, warum die Vorerkrankungen aus deiner Sicht nicht gravierend sind. Bleibt nur zu hoffen, dass der Dienstherr dem folgt.

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #49 am: 19.08.2020 11:08 »
Zitat
Bleibt nur zu hoffen, dass der Dienstherr dem folgt.
Und wenn nicht? Darum gehts ja. Was kann passieren?

Organisator

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #50 am: 19.08.2020 11:35 »

folgender Sachverhalt:
(...)
Dort wurde auch geschrieben, dass man bei negativer Gesundheitsprüfung als Angestellter weiterbeschäftigt wird.


Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #51 am: 19.08.2020 11:50 »
Zitat
Dort wurde auch geschrieben, dass man bei negativer Gesundheitsprüfung als Angestellter weiterbeschäftigt wird.
Das ist richtig. Diese Zusicherung gilt aber nur, falls der Amtsarzt mich nicht geeignet bewertet. Die Frage ist nur, was kann der Dienstherr machen, falls ich mich gleichsetzen lasse.
Riskiere ich damit meine Beamten aufs Lebenszeit ernennung in Zukunft?
Wenn ja, dann wäre ich arbeitslos, da die Zusischerung dann nicht mehr greifft.
Deswegen bin ich ja in diesem Delema.

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #52 am: 19.08.2020 12:01 »
Laaangweilig! Mir scheint, zu diesem Thema ist bereits alles gesagt und es dreht sich nur noch im Kreis.

clarion

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #53 am: 19.08.2020 12:23 »
Hallo Techniker,

ich wäre nicht pessimistisch. Laut Deinen Angaben wirst Du eben nicht arbeitslos, sondern wirst wieder als Angestellter tätig, was Du offenbar vor der Verbeamtung auch warst. Wenn Du schon einige Zeit in dem Laden bist und eine gute Leistung gezeigt hast, wird man Dich nicht herausschmeißen wollen, nur weil Du Dich auf Anratend es Amtarztes gleich stellen lässt. Wenn jemand irgendetwas sagen würde, würde ich der gegenüberstehende Person die Gegenfrage stellen, ob sie eine Schuppenflechte für eine gravierende Krankheit hält.

Da Du offenbar sowieso einen Termin beim Facharzt hast, würde ich Deinen alten behandelnden Arzt um ein Attest bitten und zu dem Termin mitbringen. Ich glaube, wer zwei Mal je zwei Wochen krank geschrieben war, und alles ambulant behandeln lassen konnte, war nicht gravierend krank. Du bist im Gegenteil sogar proaktiv tätig gewesen und hast Dir rechtzeitig Hilfe gesucht, so dass sich auch keine gravierende psychische Krankheit entwickeln konnte. Das zeigt doch Eigenverantwortung für sich selbst. Du kannst auch den Termin beim Facharzt abwarten, für den bist Du doch betsimmt ein leichter Fall.

Techniker37

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #54 am: 29.10.2020 13:19 »
Hallo,
also der Gutachter ist der Meinung, dass ich NICHT geeignet bin.
Laut dem Gutachter würde er aber eine Eignung mit Gleichstellung befürworten.
Leider wollte er mir es nicht schriftlich geben, da die Beurteilung sein Kollege macht. Schriftlich gab er mir nur, dass dies nur eine "Hypothese" ist. (Das hat sich aber ganz anders angehört)
Gottseidank habe ich vor 2 Wochen einen Gleichstellungsantrag gestellt, dessen bearbeitung laut dam Arbeitsamt, 6 Monate benötigt  :-\
Ich möchte hier noch mal betonen, dass das Thema erledigt ist und ich es eine unverschämtheit finde, dass sobald das Wort Psyche fällt, man sofort benachteiligt wird. Mir geht es super und es ist fast nie zu Ausfällen gekommen, aber dennoch ist er der Meinung, dass ich nicht bis zur Pension durchhalten würde.

Kennt jemand einen Leitfaden für Beurteilungen?
Kann ich davon ausgehen, dass ich mit Gleichstellung durchkomme?

Vielen dank.

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Antw:[BY] Wie sollte weiter gehandelt werden?
« Antwort #55 am: 29.10.2020 13:44 »
Ja. Nein. Vielleicht. Wart’s halt ab!