Was allerdings gerne übersehen wird sind zwei Faktoren, einer im Kollegenkreis und einer bei den sogenannten ambitionierten (Möchtegern)Führungskräften
1.) Der Mitarbeitende im öD schuldet nur eine Leistung mittlerer Art und Güte. Es gibt Gerichte, die sehen eine Quote von 40% fehlerhafter Arbeit als noch immer ausreichend für die arbeitsvertragliche Pflicht an.
Klar, die Kollegen die das ausbaden müssen, insbesondere diejenigen, die ihren Job gerne macht, fuchst das. Auch für die Stimmung ist es nicht gut, aber dieser Haltung ist nur schwer beizukommen, denn
2.) sind viele Möchtegernführungskräfte hier völlig überfordert, das arbeitsrechtlich notwendige Prozedere einzuhalten. Wenn es gut läuft, stoppt sie der Personalreferent und leitet sie an, wie wirkliche Minderleistungen zu dokumentieren sind, was in Mitarbeitergesprächen gesagt werden darf usw.
Viel öfter aber sind auch dort kaum noch gelernte Verwaltungsleute und das Arbeitsgericht kassiert die Kündigung krachend ein. Der "faule" MA kehrt zurück und hat vorher monatelang bei vollen Bezügen die heimische Kühle genossen...