Autor Thema: Stufenzugehörigkeit zwei Teilzeitstellen  (Read 1828 times)

Sputnik

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Stufenzugehörigkeit zwei Teilzeitstellen
« am: 12.08.2020 15:51 »
Hallo zusammen,

Sachverhalt:
Zum 01.09.2018 trat ich eine 50%-Stelle bewertet nach S17 an. Man erkannte meine Stufenzugehörigkeit vom vorigen Arbeitgeber, Stufe 4, an.
Zum 07.01.2019 trat ich beim selben Arbeitgeber eine zweite Stelle mit 40 % Stundenumfang an, bewertet nach E9b.
Bei meinem vorigen Arbeitgeber hatte ich bis zum 31.08.2018 eine nach E9 bewertete Stelle, Stufe 4.
Auf meine Bitte beim Arbeitgeber, meine Stufenlaufzeit zu überprüfen, erhielt ich die Info, dass die Anerkennung der Stufenlaufzeit nur innerhalb derselben Entgeltgruppe möglich sei und daher nur erfolgen könne, wenn es sich beim unmittelbaren Wechsel um die gleiche Eingruppierung handele. Der Beginn der Stufenlaufzeit wurde daher auf den 01.09.2018 festgesetzt.

Frage:
Wie verhält sich die Stufenlaufzeit bei meiner zweiten Teilzeit-Stelle nach E9? Gibt es dafür eine Möglichkeit, die Stufenlaufzeit vom vorigen Arbeitgeber anzurechnen, obwohl dazwischen ja ein paar Monate lagen?

Um es noch etwas komplizierter zu machen – haben die folgenden Punkte irgendeine Auswirkung auf meine jetzige Stufenlaufzeit?
Am 01.7.2016 trat ich beim vorigen Arbeitgeber in S17/4 ein. Diese Stelle viel leider weg. Zum 01.05.2017 trat ich beim vorigen Arbeitgeber dann in die E9/4 ein unter Anerkennung der Laufzeit.

Ich hoffe, alle relevanten Infos genannt zu haben.





Spid

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Antw:Stufenzugehörigkeit zwei Teilzeitstellen
« Antwort #1 am: 12.08.2020 16:07 »
Lag einschlägige Berufserfahrung vor?

Sputnik

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Antw:Stufenzugehörigkeit zwei Teilzeitstellen
« Antwort #2 am: 13.08.2020 09:13 »
Ja, bei beiden Teilzeitstellen.

Spid

  • Gast
Antw:Stufenzugehörigkeit zwei Teilzeitstellen
« Antwort #3 am: 13.08.2020 09:20 »
Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren bestand Anspruch auf die Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3, die Stufenlaufzeit begann jeweils bei Beginn der maßgeblichen Beschäftigung von vorn. Die Kann-Regelungen (Übernahme Stufe ganz/teilweise, Berücksichtigung förderlicher Zeiten) stehen tariflich nur bei Einstellung zur Verfügung.

Sputnik

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Antw:Stufenzugehörigkeit zwei Teilzeitstellen
« Antwort #4 am: 13.08.2020 10:23 »
Schade.

Danke für die Info.