Autor Thema: Eingruppierung bei Höhergruppierung, Stufenlaufzeit  (Read 2615 times)

Anni93

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Hallo zusammen,

ich habe rückwirkend zum 1.1.2020 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Eine Stellenbewertung wird derzeit durchgeführt.

Ich habe im Juni 2016 meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen und wurde in E6 Stufe 1 eingruppiert. Im Mai 2017 habe ich die Stelle gewechselt und wurde direkt in E8 Stufe 2 eingruppiert. Derzeit bin ich nun in E8 Stufe3.
Nun steht das Ergebnis der Höhergruppierung in E9a aus.

Eingruppiert werden würde ich ja stufengleich in E9a Stufe 3. wie sieht es aber mit der Stufenlaufzeit aus. Würde diese bei der Höhergruppierung wieder von vorne beginnen, obwohl es die gleiche Stelle ist?

Würde mich über ein paar Einschätzungen sehr freuen.

Liebe Grüße
Anni  :)

Spid

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Antw:Eingruppierung bei Höhergruppierung, Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 12.08.2020 16:10 »
Ein Antrag auf Höhergruppierung konnte nur im Zeitfenster 01.01.-31.12.17 gestellt werden, es sei denn, das Arbeitsverhältnis hätte am 01.01.17 geruht. Ansonsten sind TB stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

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Antw:Eingruppierung bei Höhergruppierung, Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 12.08.2020 16:14 »
Eingruppiert werden würde ich ja stufengleich in E9a Stufe 3. wie sieht es aber mit der Stufenlaufzeit aus. Würde diese bei der Höhergruppierung wieder von vorne beginnen, obwohl es die gleiche Stelle ist?

Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. Also: "Ja".