Wann wurde festgestellt, dass der TG-Bezug ab 2011 unrechtmäßig war? Nach Antritt der dritten Verwendung ab 2012? Wichtig wäre meines Erachtens, dass gegen den Bescheid, die Rücknahme des Verwaltungsaktes in Form der Zusage des Trennungsgeldes, fristgerecht Widerspruch eingelegt wird. Da es hier um Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe geht, würde ich dringend dazu raten, sich anwaltlichen Rat (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) zu suchen und ggf. vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.
Meines Erachtens könnte hier evtl. § 48 Abs. 2 VwVfG einschlägig sein: "Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist."
Vielleicht hat die Behörde auch einen Formfehler begangen, als sie den Verwaltungsakt zurückgenommen hat. Um dies zu prüfen, sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzugezogen werden.