Autor Thema: IT-Zulage  (Read 3288 times)

günni20

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IT-Zulage
« am: 13.08.2020 08:29 »
Guten Morgen,

Ich werde nach dem TV-H bezahlt. Ich habe von einem Bekannten von einer IT- Zulage gehört. Leider finde ich nichts genaues darüber.
Für wen gilt diese ?

Ich habe Aufgaben übertragen bekommen, die nach dem Teil 2, UA 11.4 - Beschäftigten in der IT- Systemtechnik mit der EG 11 der Entgeltordnung zum TV-H zu bewerten sind (gültig bis 31.12.2019).

Die o.a. Regelungen aus der Entgeltordnung beinhaltet u.a. als personenbezogene Anforderung, dass der Stelleninhaber über eine abgeschlossene einschlägige Fachhochschulbildung verfügen muss bzw. als sonstiger Angestellter, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt, anerkannt werden kann.

Da ich mein Studium noch nicht beendet habe, bin ich in der EG 10.

Ebenso sollen dien Stellen im TV-H angehoben werden, weiß darüber jemand Bescheid, ob mich das ggf. tangiert.

Vielen Dank im Voraus.

Spid

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Antw:IT-Zulage
« Antwort #1 am: 13.08.2020 08:35 »
Eine solche Zulage gibt es im TV-H nicht. Stellen und deren Wertigkeit sind tariflich unbeachtlich.

günni20

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Antw:IT-Zulage
« Antwort #2 am: 13.08.2020 08:39 »
Danke für die Antwort,

Und die Stellenanhebung? was ist da bekannt?

LG

WasDennNun

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Antw:IT-Zulage
« Antwort #3 am: 13.08.2020 08:44 »
Die Entgeltordnung für ITler im TV-L ändert sich zum 1.1.21 (wie es bei TV-H ausschaut kA, dachte bei denen wäre es jetzt schon so).

Dadurch ergeben sich auch oftmals Änderungen bzgl. der Eingruppierung, dass ist wahrscheinlich das was mit "Anhebung der Stellen" gemeint ist.

Gizeh

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Antw:IT-Zulage
« Antwort #4 am: 19.08.2020 11:29 »
Hallo, Günni wird nicht nach dem TV-L sondern nach dem TV-H bezahlt, für uns Hessen gelten die neuen Eingruppierungsregelungen rückwirkend seit dem 01.01.2020.
Den genauen Wortlaut kann man hier nachlesen: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/190329_Anlage-3_IKT_EGO-II-11.pdf
Die Höhe der Zulage findet man hier:
https://service.hessen.de/xbcr/0366_Entgeltgruppenzulagen_2021.pdf
Für fast alle ITler gilt, dass sie eine Zulage erhalten können - allerdings fällt (erhält man sie) die alte Programmierzulage dann weg. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, der Personalabteilung ein formloses Schreiben zu senden, mit der Bitte, die Eingruppierung zu prüfen und ob und welche Zulage einem zusteht. (in der Regel erhalten ITler jetzt ca 55 Euro Zulage).
Diese Anfrage muss spätestens bis zum 31.12.2020 in den Personalabteilungen eingegangen sein, hat man einen Anspruch, wird rückwirkend ab dem 01.01.2020 gezahlt.
Wer sich vorab genauer informieren möchte, sollte sich bei seiner Gewerkschaft beraten lassen, schaden kann das nicht. Soweit ich es richtig in Erinnerung habe, kann es bei der Sache mit der Eingruppierung etwas haarig werden. Aber zumindest sollte man umgehend das Schreiben wegen der Zulage absenden, das kann keinerlei Schaden anrichten.
Günni, du studierst und hast sicher nur eine halbe Stelle, dann halbiert sich die Zulage auch.