Autor Thema: Höhergruppierung IT-Administrator - pers. Voraussetzung  (Read 5689 times)

Jonas16

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Hallo zusammen,

derzeit bin ich bei einer kleinen Kommune als IT-Administrator beschäftigt, bei welcher ich auch die Ausbildung zum Fachinformatiker – Systemintegration im Juni 2017 abschloss.
Eingruppiert wurde ich nach der Ausbildung in die EG7. Die Stelle wurde nicht beschrieben und dementsprechend lag keine Bewertung vor.

Die Beschreibung der Stelle wurde im Mai 2020 durch mich durchgeführt und durch die Personalabteilung bestätigt. Anschließend wurde die Stellenbeschreibung zu einer externen Bewertungsfirma übermittelt. Die Stelle wurde mit EG10 bewertet.

In einem persönlichen Gespräch mit der Personalabteilung teilte man mir mit, dass ich aufgrund der fehlenden Persönlichen Voraussetzung - einen Hochschulabschluss - in die EG9c eingruppiert werde. Die Personalabteilung bezog sich auf die EG10 Fallgruppe 1 und lehnte zudem ab mich als „sonstigen Beschäftigten“ anzuerkennen, mit der Begründung, dass meine 3 Jahre Berufserfahrung zu wenig seien für einen solchen Status.
 
Die EG10 Fallgruppe 2 ist in der Entgeltordnung VKA wie folgt definiert:
„Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.“ (https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf)

Die Personalabteilung sieht dort keinen erweiterten Gestaltungsspielraum und lehnte eine Eingruppierung nach Fallgruppe 2 ab. Nun stelle ich mir die Frage, ob der AG überhaupt beurteilen kann, ob ein erweiterter Gestaltungsspielraum zu der EG8 vorliegt.
Die Stellenbeschreibung wurde wie oben erwähnt durch mich angefertigt, da die Personalabteilung, sowie meine Vorgesetzen, keine Kenntnisse im Bereich IT besitzen und diese somit nicht in der Lage waren Arbeitsabläufe zu beschreiben.

Folgende Fragen habe ich diesbezüglich:
  • Benötigt ein TB in der EG10 FG2 ebenso die persönliche Voraussetzung in forme eines Hochschulabschlusses?
  • Kann der AG - der keine Kenntnisse im IT-Bereich besitzt - einen Gestaltungsspielraum bemessen und somit eine Eingruppierung nach EG10 FG2 unterbinden?

Vielen Dank für eure Meinungen,
Gruß Jonas

Spid

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1. Nein.
2. Der AG äußert hinsichtlich der Eingruppierung stets nur eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt.

WasDennNun

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Am Ende kann nur ein Gericht die korrekte Eingruppierung feststellen.

Vorher kannst du einerseits, deinem AG klar machen, dass du ohne EG10 nicht mehr lange da bist und er sich seine Meinung dann bei dem nächsten MA überlegen kann.

Alternative, regelmäßig bei deinem Vorgesetzten Reihungen der Aufgaben etc. bei etwas spezifischeren IT Probleme  fragen, da er ja der Meinung ist, dass dieser erweiterte Gestalltungsspielraum nicht vorliegt.
Hier mal eine Lesehilfe:

Gestaltungsspielraum: In Abgrenzung zu dem Tätigkeitsmerkmal der
„selbstständigen Leistungen“ bedeutet „Gestaltungsspielraum“ im Sinne der Entgeltgruppe 8 TV EntgO Bund, dass dem Beschäftigten zumindest Entscheidungsrechte und -wege über die Art und Weise der Aufgabenerledigung zustehen, d.h. die
Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht, wann ein Tätigwerden erforderlich ist und in welcher Reihenfolge (Entscheidung über Prioritäten)
welche Richtung einzuschlagen ist, welche IT-spezifischen Verfahren, Funktionen und
Vorgehensweisen anzuwenden sind, sodass Abwägungs- und Handlungsmöglichkeiten bei der Klärung des Sachverhalts bestehen. Unschädlich für die
Bejahung eines Gestaltungsspielraums ist die Abstimmung in Teilbereichen, z.B. mit
der Leitungsebene. Ein Gestaltungsspielraum ist mithin gegeben, wenn Aufgaben und
Arbeitsabläufe in eigenem Ermessen geplant, Ziele und Aufgaben priorisiert und
ausgeführt bzw. erreicht werden.

Jonas16

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Vielen Dank für eure Rückmeldung!

Nun geht es, mit Unterstützung des Personalrats, in die Verhandlung mit dem AG.

Guenter81

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Kann dir nur den Rat geben, dich mit dem TVÖD Vertrag auseinander zu setzen. Das stärkt dein Wissen und deine Position ungemein. Es ist auch nicht so kompliziert zu verstehen, eigentlich ganz einfach und sachlich.
Befremdlich ist es nur wenn Spid oder einer derjenigen, die täglich sich damit auseinandersetzen, dann 1-2 Sätze abfeuern die man als unwissender gar nicht einordnen kann ;)
Meistens hat man dann mehr Fragen als vorher oder versteht erstmal nicht, was gemeint ist.

Andere in deinem Arbeitsumfeld können dir viel erzählen und auslegen, aber das was Schwarz auf Weiß geschrieben steht zählt.
Deine Fassung des TVÖD ist auch nicht gerade aktuell, nimm die:  https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/190830_%C3%84V_14_TV%C3%B6D_V_Lesefassung.pdf

Dort findest du unter unter Anlage 1 Infos und auf Seite 71, das ist Teil A Allgemeiner Teil - II.  Infos zu speziellen Tätigkeitsmerkmalen "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik"

Bei der Beschreibung der Stelle hast du hoffentlich diese Quelle genutzt?: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8