Hallo,
ich hoffe, dass mir die geballte Schwarmintelligenz des Forums weiterhilft. Im Moment mache ich das Technische Referendariat in NRW. Nach der Prüfung endet mein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ich muss mir nach dem Referendariat eine Stelle suchen. Nun habe ich viele A 12 Stellen bei Kommunen gefunden, jedoch keine A 13 Stellen, welche das Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.2 dastellen.
Nun meine Frage: Falls ich mich auf die Stellen bewerbe und diese bekommen sollte, darf die Kommune mich "nur" mit A 12 besolden oder muss Sie mich meiner Laufbahnbefähigung besolden (A 13)?
In der Anlage 12 der Landesbesoldungsordnung heißt es: "Besoldungsgruppe des Einstiegsamtes, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt."
In der Laufbahnverordnung § 4 heißt es:
(1) Eine Laufbahn umfasst alle Ämter derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vorbildung und Ausbildung voraussetzen; zur Laufbahn gehören auch der Vorbereitungsdienst und die Probezeit.
(2) Die Laufbahnen gehören zu den Laufbahngruppen des einfachen, des mittleren, des gehobenen oder des höheren Dienstes. Die Zugehörigkeit zu einer Laufbahngruppe bestimmt sich nach dem Eingangsamt.
(3) Die Eingangsämter der Laufbahnen in den Laufbahngruppen des einfachen, des mittleren und des gehobenen Dienstes ergeben sich aus dem Besoldungsrecht. Eingangsamt der Laufbahnen des höheren Dienstes ist vorbehaltlich höherer besoldungsrechtlicher Einstufung ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 mit Stellenzulage nach Nummer 27 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B.
Dementsprechend ist mein Eingangsamt ein Amt des höheren Dienstes (Vorbereitungszeit siehe Abs. 1) ergibt sich hieraus eine Pflicht auf eine A 13 Besoldung?
Ich hoffe, dass meine Frage beantwortet werden kann. In meinen Kollegenkreis gibt es ein paar Fälle in denen eine A 12 Stelle auch nur mit dieser Besoldung vergeben wurde sowie Fälle in denen eine A 13 Besoldung zugesprochen wurde.
Mich würde interessieren was nun korrekt ist und ob es einen Rechtsanspruch gibt?
Beste Grüße
Ballejulah