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Anmeldung nur mit "funktionsfähigem" Perso möglich?

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Lars73:
Bei bewusster Zerstörung könnte m.E. der Ausweis als Beweismittel gesichert werden und der Vorgang an die Staatsanwaltschaft gegeben werden.

Quadratus:
Gut, ne bewusste Zerstörung kann man ja auch schlecht beweisen.

Wenn der Chip jetzt "ne Delle" hätte und deswegen nicht lesbar wäre, wäre das nach 28 Personalausweisgesetz eine Veränderung, wäre damit ungültig und könnte dann eingezogen werden.

Quadratus:
Letzter Satz von meinem letzten Kommentar war natürlich als Frage gemeint!

Feidl:

--- Zitat von: Lars73 am 14.08.2020 10:06 ---Bei bewusster Zerstörung könnte m.E. der Ausweis als Beweismittel gesichert werden und der Vorgang an die Staatsanwaltschaft gegeben werden.

--- End quote ---
Da hab ich starke Zweifel. Man weiß doch gar nicht, ob die Zerstörung bewusst war. Man könnte höchsten ein Verschulden dem Inhaber unterstellen, was bedeutet, er muss die Kosten für neuen Ausweis tragen.

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