Autor Thema: Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?  (Read 3561 times)

MichaelKo7

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Hallo,
in meiner Stadt gibt es über 5 junge Mitarbeiter, welche gerne den AL2 machen würden. Heute kam raus, dass der Bauamtsleiter und der Bürgermeister hinter verschlossenen Türen entschieden haben, dass ein anderer Mitarbeiter die Chance erhält, die Weiterbildung zu machen.
Wir, die 5 jungen Mitarbeiten fühlen uns natürlich jetzt schon etwas hintergangen.

Deshalb meine Frage:
Muss so eine Weiterbildung intern im Rathaus ausgeschrieben werden, sodass jeder die Möglichkeit hat, sich darauf zu bewerben oder kann der Bürgermeister einfach einen Mitarbeiter nehmen und der Rest hat Pech gehabt.

Vielen Dank.

Spid

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Antw:Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?
« Antwort #1 am: 14.08.2020 13:36 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

MichaelKo7

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Antw:Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?
« Antwort #2 am: 14.08.2020 13:38 »
Gibt es andere Gesetze oder Vorschriften?

Verstehe ich also richtig, dass der Bürgermeister selbst entscheiden kann, wer AL2 machen darf und wer nicht ohne dies Auszuschreiben?

Bei dem Mitarbeiter handelt es sich um einen ganz schlechten Mitarbeiter -> Prüfung mit 4er Schnitt bestanden, -200 Überstunden, erledigt keine Arbeiten..

Wir fühlen uns da schon etwas benachteiligt, wenn junge Mitarbeiter deutlich besser sind, als er.

Spid

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Antw:Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?
« Antwort #3 am: 14.08.2020 13:42 »
Der TVÖD ist kein Gesetz. Mir erschließt sich nicht, inwiefern der gezogene Schluß ein zulässiger Schluß aus meiner Aussage sein sollte. Gefühle sind tariflich unbeachtlich.

Lars73

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Antw:Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?
« Antwort #4 am: 14.08.2020 13:43 »
Ggf. greifen Mitbestimmungsrechte des Personalrates. Aus Dienstvereinbarungen etc. können sich dann Regelungen ergeben welche weitergehende Vorgaben machen.

Individualrechtlich besteht dagegen grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass eine solche Fortbildung ausgeschrieben wird.

clarion

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Antw:Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?
« Antwort #5 am: 14.08.2020 14:53 »

Bei dem Mitarbeiter handelt es sich um einen ganz schlechten Mitarbeiter -> Prüfung mit 4er Schnitt bestanden, -200 Überstunden, erledigt keine Arbeiten..


Es wundert sich der Fachmann und es staunt der Laie.

2strong

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Antw:Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?
« Antwort #6 am: 14.08.2020 17:40 »

Bei dem Mitarbeiter handelt es sich um einen ganz schlechten Mitarbeiter -> Prüfung mit 4er Schnitt bestanden, -200 Überstunden, erledigt keine Arbeiten..


Es wundert sich der Fachmann und es staunt der Laie.
Spricht doch für den Mann, wenn er sich trotzdessen bei Amts- und Hausleitung in überlegener Weise inszenieren kann  ;)

heike2106

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Antw:Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?
« Antwort #7 am: 17.08.2020 09:55 »
man kann den ALII Lehrgang auch auf eigene Rechnung machen. Einfach mal nachfragen. Ggf. Stunden reduzieren um die Wochentage mit Unterricht frei zu haben.

Börnie

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Antw:Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?
« Antwort #8 am: 17.08.2020 10:42 »
man kann den ALII Lehrgang auch auf eigene Rechnung machen. Einfach mal nachfragen. Ggf. Stunden reduzieren um die Wochentage mit Unterricht frei zu haben.
An machen Studieninstituten (hier in NRW) werden die Verwaltungslehrgänge II (neue Bezeichnung) für Selbstzahler an Samstagen angeboten. Habe zwei Kolleg*innen die das vor ein paar Jahren gemacht haben. Ist halt immer die Frage, wie wichtig einem es ist, diesen zu machen. Natürlich ist es angenehmer, diesen vom AG bezahlt zu bekommen und dafür freigestellt zu werden.

Z.B. am Studieninstitut Niederrhein für 5.300 EUR (Lehrgangsgebühr) + 300 EUR Prüfungsgebühren: https://www.studieninstitut-niederrhein.de/page/ausbildung/verwaltungslehrgang-ii.php
Rheinisches Studieninstitut (Köln) Preis vor 2 Jahren: 5.920,00 EUR (als modulare Qualifikation) https://www.rheinstud.de/uploads/media_items/a-ii-selbstzahler-sept-2018.original.pdf

heike2106

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Antw:Muss eine AL2 Weiterbildung ausgeschrieben werden?
« Antwort #9 am: 17.08.2020 11:09 »
man kann den ALII Lehrgang auch auf eigene Rechnung machen. Einfach mal nachfragen. Ggf. Stunden reduzieren um die Wochentage mit Unterricht frei zu haben.
An machen Studieninstituten (hier in NRW) werden die Verwaltungslehrgänge II (neue Bezeichnung) für Selbstzahler an Samstagen angeboten. Habe zwei Kolleg*innen die das vor ein paar Jahren gemacht haben. Ist halt immer die Frage, wie wichtig einem es ist, diesen zu machen. Natürlich ist es angenehmer, diesen vom AG bezahlt zu bekommen und dafür freigestellt zu werden.

Z.B. am Studieninstitut Niederrhein für 5.300 EUR (Lehrgangsgebühr) + 300 EUR Prüfungsgebühren: https://www.studieninstitut-niederrhein.de/page/ausbildung/verwaltungslehrgang-ii.php
Rheinisches Studieninstitut (Köln) Preis vor 2 Jahren: 5.920,00 EUR (als modulare Qualifikation) https://www.rheinstud.de/uploads/media_items/a-ii-selbstzahler-sept-2018.original.pdf

Ich habe den Lehrgang (hier heißt er BII - Beschäftigtenlehrgang II) in Sachsen-Anhalt gemacht. Vom AG finanziert, aber wir hatten auch Selbstzahler in der Klasse. Unterricht war immer Samstags und Montags. Ist der eigene AG Mitglied beim Studieninstitut, kann man als Selbstzahler auch die vergünstigten Gebühren für den AG mit nutzen. Waren ca. 2500€.

Man kann sich ja erkundigen, was möglich ist.
Aber mimimi mein AG lässt mich nicht, muss ja nicht das Ende sein....

Der AG entscheidet halt selbst, ob er Bedarf hat an ALII Absolventen. Und wenn der Mitarbeiter, den der TE Ersteller oben erwähnt, vllt. auf einer Stelle sitzt oder eine Stelle übernehmen soll, die den ALII erfordert, können andere AN soviel jammern wie sie möchten.