nach TV-L (danke für den Hinweis! @2strong)
§17 Abs. 4
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte
@Spid: ist das die sogenannte Stufengleiche Höhergruppierung?
Es gibt bei TB keinen gD oder hD. Das sind Beamtenlaufbahnen ohne jedwede tarifliche Bedeutung. Im TV-L/TV-H gelten Regelungen des TVÖD naheliegenderweise nicht.
Zu den Fragen: Stellen und deren Bewertung sind ohne jede tarifliche Bedeutung. Sofern der TVÖD für Dich zutreffend ist, und die derzeitige Eingruppierung E11/4 ist und die neue auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E13 führt, erfolgt die Höhergruppierung stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
d.h . "Stufengleich" die Stufe, die dem aktuellen Entgelt entsprechen würde?
also E11/4 TV-L müsste dann E13/ 3 eingestellt werden oder Stufe 2und ein Ausgleichsbetrag gezahlt werden (Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgelt-gruppen 2 bis
beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Ab-satz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt.3Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt)
Danke für Eure Hilfe.
Ich habe oft das Gefühl, es wird sehr differenziert "verkauft" bzw auch falsch gelesen.