Autor Thema: §17 TVÖD Nr 4 Wechsel zur Übergeordneten Behörde gd in hd Stufenmitnahme  (Read 1773 times)

tülala

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"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A (VKA) werden die Beschäftigten im Bereich der VKA der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen; die in der bisherigen Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird auf die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe angerechnet."

Verstehe ich es richtig: wenn ich in die übergeordnete Landesbehörde versetzt werden würde und diezukünftige Stelle mit E 13 bewertet ist, dass ich meine Stufenlaufzeit (4) der aktuellen E11 mitnehmen kann? Also von E11 Stufe 4 in E13 Stufe 4?

Viele Grüße

Spid

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Es gibt bei TB keinen gD oder hD. Das sind Beamtenlaufbahnen ohne jedwede tarifliche Bedeutung. Im TV-L/TV-H gelten Regelungen des TVÖD naheliegenderweise nicht.

Zu den Fragen: Stellen und deren Bewertung sind ohne jede tarifliche Bedeutung. Sofern der TVÖD für Dich zutreffend ist, und die derzeitige Eingruppierung E11/4 ist und die neue auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E13 führt, erfolgt die Höhergruppierung stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

2strong

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Nein. Da Du beim Land beschäftigt bist, gilt der TVöD für Dich nicht sondern der TV-L.

tülala

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 nach TV-L (danke für den Hinweis! @2strong)
§17 Abs. 4
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen  Stufe  zugeordnet,  in  der  sie  mindestens  ihr  bisheriges  Tabellenentgelt  erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch  eine  Eingruppierung  in  jede  der  einzelnen  Entgeltgruppen  stattgefunden  hätte

@Spid: ist das die sogenannte Stufengleiche Höhergruppierung?


Es gibt bei TB keinen gD oder hD. Das sind Beamtenlaufbahnen ohne jedwede tarifliche Bedeutung. Im TV-L/TV-H gelten Regelungen des TVÖD naheliegenderweise nicht.

Zu den Fragen: Stellen und deren Bewertung sind ohne jede tarifliche Bedeutung. Sofern der TVÖD für Dich zutreffend ist, und die derzeitige Eingruppierung E11/4 ist und die neue auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E13 führt, erfolgt die Höhergruppierung stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

d.h . "Stufengleich" die Stufe, die dem aktuellen Entgelt entsprechen würde?
also E11/4 TV-L müsste dann E13/ 3 eingestellt werden oder Stufe 2


und ein Ausgleichsbetrag gezahlt werden (Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so  erhält  die/der  Beschäftigte  während  der  betreffenden  Stufenlaufzeit  anstelle  des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgelt-gruppen 2  bis  8)  beziehungsweise 180  Euro  (Entgeltgruppen  9a  bis  15);  steht der/dem  Beschäftigten  neben  dem  bisherigen  und/oder  neuen  Tabellenentgelt  eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Ab-satz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt.3Ist der Garantiebetrag  höher  als  der  Unterschiedsbetrag  bei  stufengleicher  Zuordnung,  wird  als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt)


Danke für Eure Hilfe.
Ich habe oft das Gefühl, es wird sehr differenziert "verkauft" bzw auch falsch gelesen.

Spid

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Nein, stufengleich ist - wenig überraschend - ein Höhergruppierungsmodus, der in die gleiche Stufe der höheren Entgeltgruppe führt. Eine Einstellung kommt im Sachverhalt nicht vor. Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13 führt im TV-L in E13/3, es besteht Anspruch auf das Entgelt der E11/4 plus 180€ Garantiebetrag.

tülala

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Dankeschön :) damit kann ich doch was anfangen. :)
Gut dass es Leute wie Sie gibt die aufklären können.

Vielleicht noch eine Hilfestellung für mich: Stufenlaufzeit beginnt von vorn bedeutet? ( Stufe 3 zählt dann 3 Jahre, oder von vorn im Sinne Stufe 1)

ahnungslose Grüße und leider kann (oder will?!) mir das hier in der Dienststelle keiner erklären




und

P:S bzgl gd und hd... meine Dienststelle benutzt die Begriffe auch bei TB ... von daher muss man alles erstmal versuchen zu verstehen.

Spid

  • Gast
Stufenlaufzeit ist die Zeit, die die jeweilige Stufe „läuft“, also die Zeit, die der AN ununterbrochen beim selben AG in der jeweiligen Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe verbracht hat. Es beginnen also die drei Jahre in Stufe 3 von vorn.

tülala

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