Autor Thema: Höhergruppierung ja nein?  (Read 4817 times)

MH

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Höhergruppierung ja nein?
« am: 15.08.2020 11:35 »
Hallo meine Lieben,

Ich hoffe sehr, dass ihr mir und meinen Kollegen weiterhelfen könnt.
Ich arbeite in der BA und bin seit März 20 in der KuG Sachbearbeitung (Kurzarbeitergeld). Wegen der aktuellen Situation wurden viele Kollegen (wie ich) von ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld abgezogen und in KuG geschoben. Bei uns heißt es lediglich wir sind als Unterstützung tätig, jedoch mit voller Arbeitszeit. In unserem Team sind 45 Kollegen und wir haben jeden Tag XXX Anträge in der EAkte. Wir stoßen schon an unsere Grenzen...

Zum eigentlichen Punkt:
In unserem Team gibt es Kollegen, die nach TEV, TEIV und TEIII bezahlt werden und wir machen alle die selbe Tätigkeit. Aktuell sind die TEV - so wie ich es bin-  total gefrustet, dass ihr so ein großer Gehaltsunterschied herrscht. Als Beispiel: Zwischen der TEV und TEIII liegen in meinen Fall ca. 1500€ brutto mtl....  Ich weiß ja, dass es gerade einfach die Situation erfordert, dennoch finde ich das nicht fair und arbeitsrechtlich fraglich.

Jetzt fragen wir, die TEVler uns, ob wir nicht zumindest auf eine Höhergruppierung auf TEIV bestehen können? Was meint ihr?
Muss das dann rückwirkend zum März eingruppiert werden?

Wir sollte man hier am besten vorgehen? Wir wissen aktuell einfach nicht weiter, da unsere Vorgesetzten hier angeblich garnicht über unsere aktuelle Tätigkeiten informiert werden.... Und daher in deren Augen scheinbar kein Handlungsbedarf besteht. Auch bin ich leider einer der wenigen TEVler, die hier versucht irgendwie eine Einigung zu erzielen, indem ich bereits eine Tätigkeitsbeschreibung und Stellenbewertung bei meiner derzeitigen "Koordinatorin" angefragt habe....die aber leider noch nicht da ist.
Ich hoffe, jemand kann mir hier einen Rat geben.

Spid

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Antw:Höhergruppierung ja nein?
« Antwort #1 am: 15.08.2020 11:37 »
Der TVÖD und der TV Autobahn treffen dazu keine Regelung.

MH

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Antw:Höhergruppierung ja nein?
« Antwort #2 am: 15.08.2020 11:58 »
Das heißt? Verhandlungssache?
Es kann doch nicht sein, dass 3 Eingruppierung die selbe Tätigkeit ausführen müssen?
Ich bin übrigens  im TVöD - BA.

Spid

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Antw:Höhergruppierung ja nein?
« Antwort #3 am: 15.08.2020 12:04 »
Das heißt, daß Du im falschen Unterforum bist, denn hier geht es um TVÖD und TV Autobahn. Und es wird deutlich, daß Du nicht einmal den Namen des Tarifvertrags kennst, der auf Dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, denn das ist der TV-BA, der mit dem TVÖD nichts zu tun hat.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung ja nein?
« Antwort #4 am: 15.08.2020 12:26 »
Es ist zu prüfen wie die vorübergehend übertragende Tätigkeit zu bewerten ist. Soweit dies höher ist als die eigene Tätigkeitsebene ist besteht ggf. Anspruch auf eine Zulage. Die Zulage könnte ggf. schriftlich eingefordert werden.