Hallo,
meine Partnerin (Angestellte, nicht Beamte, bei Stadtverwaltung) u. ich überlegen von Deutschland in die Niederlande zu ziehen. Wir sind jetzt beim Einholen von div. Informationen auf die 183 Tage Regelung gestoßen (DBA Deutschland-Niederlande Artikel 14), welche ja besagt das man in dem Land Sozialversicherungspflichtig ist indem man sich mehr als 183 Tage befindet.
Mit nur einem Home Office Tag wäre das kein Problem, wie sieht es aber auch mit 3 Home Office Tagen? Dann hätte meine Partnerin die Grenze erreicht und dann würde die entspr. Regel ja greifen.
Im Doppelbesteuerungsabkommen zw. Niederlande u. Deutschland gibt es aber noch Artikel 18 wo es eine Ausnahme für den öffentlichen Dienst gibt.
Was meint ihr? Greift die 183 Tage dann nicht?
Vielen Dank an euch!
Quelle DBA:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2012-12-10-Niederlande-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
Artikel 18
Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die von einem
Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer Gebietskörperschaft
eines Vertragsstaats oder einem seiner Länder an eine
natürliche Person für die diesem Staat, einem seiner Länder oder
einer ihrer Gebietskörperschaften geleisteten Dienste gezahlt
werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. Diese
Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur
im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste
in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in
diesem Staat ansässig ist und
a) ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oder
b) nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden
ist, um die Dienste zu leisten.