Autor Thema: Grenzpendler 183 Regel Home Office / Sozialversicherungspflicht / Niederlande  (Read 1658 times)

PeterH

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Hallo,
meine Partnerin (Angestellte, nicht Beamte, bei Stadtverwaltung) u. ich überlegen von Deutschland in die Niederlande zu ziehen. Wir sind jetzt beim Einholen von div. Informationen auf die 183 Tage Regelung gestoßen (DBA Deutschland-Niederlande Artikel 14), welche ja besagt das man in dem Land Sozialversicherungspflichtig ist indem man sich mehr als 183 Tage befindet.
Mit nur einem Home Office Tag wäre das kein Problem, wie sieht es aber auch mit 3 Home Office Tagen? Dann hätte meine Partnerin die Grenze erreicht und dann würde die entspr. Regel ja greifen.
Im Doppelbesteuerungsabkommen zw. Niederlande u. Deutschland gibt es aber noch Artikel 18 wo es eine Ausnahme für den öffentlichen Dienst gibt.
Was meint ihr? Greift die 183 Tage dann nicht?

Vielen Dank an euch!

Quelle DBA:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Niederlande/2012-12-10-Niederlande-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

Artikel 18
Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die von einem
Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer Gebietskörperschaft
eines Vertragsstaats oder einem seiner Länder an eine
natürliche Person für die diesem Staat, einem seiner Länder oder
einer ihrer Gebietskörperschaften geleisteten Dienste gezahlt
werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. Diese
Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur
im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste
in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in
diesem Staat ansässig ist und
a) ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oder
b) nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden
ist, um die Dienste zu leisten.

Isie

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Hast du schon mal auf der Internetseite der DVKA geschaut? Da gibt es umfangreiche Informationen. Ich weiß allerdings nicht, ob die Infos auch deine Fragen beantworten.

Pepper2012

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Ein DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) regelt nur steuerliche Fragen, jedoch keine (!) sozialversicherungsrechtlichen Fragen!

BAT

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Habe ich das richtig verstanden? Bei einem Umzug nach NL hat man seinen gA ebenda. Warum sollte er irgendwo anders sein? Da macht doch Home-Office nichts aus?

Pepper2012

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Es geht im DBA nicht darum, den gA zu bestimmen, sondern das Besteuerungsrecht ggfs. abweichend vom gA zuzuweisen.
Ich meine gehört zu haben, dass - veranlasst durch CORONA - Deutschland mit Österreich in einer Protokollerklärung zum DBA abweichende Regelungen in Bezug auf Home-Office getroffen hat.

Guck mal bitte hier (denn ich höre sofort auf zu lesen, sobald mir eine Wortschöpfung wie "Grenzpendler*innen" unterkommt  >:():

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2020-04-03-Covid-19-Sonderregelungen-Grenzpendler-innen.html

BAT

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Na ja, bei einer Regelung mit 183 Tage wird der Aufenthalt schon einschlägig sein. Die vorliegende Frage kann doch nur berechtigt sein, wenn man den Aufenthalt bei der Arbeit in D für diese Tage ebenda sieht und sich dann dieser Aufenthalt durch Home-Office nach NL verschiebt. Bereits ersteres würde ich so nicht erkennen.

Möglicherweise haben irgendwelche Professierenden, Assessorende oder Richtenden hierzu andere Schlüsse gezogen. ;)