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Grenzpendler 183 Regel Home Office / Sozialversicherungspflicht / Niederlande

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BAT:
Na ja, bei einer Regelung mit 183 Tage wird der Aufenthalt schon einschlägig sein. Die vorliegende Frage kann doch nur berechtigt sein, wenn man den Aufenthalt bei der Arbeit in D für diese Tage ebenda sieht und sich dann dieser Aufenthalt durch Home-Office nach NL verschiebt. Bereits ersteres würde ich so nicht erkennen.

Möglicherweise haben irgendwelche Professierenden, Assessorende oder Richtenden hierzu andere Schlüsse gezogen. ;)

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