Liebe Forumsmitglieder,
ich arbeite seit etwas mehr als 5 Jahren im öD (TV-L) und habe gerade meine Elternzeit begonnen. Zum ersten mal habe ich mich nun mit den Kündigungsfristen auseinandergesetzt, da ich mich beruflich neu orientieren möchte und bin mir jetzt etwas unsicher bei der Auslegung.
Laut § 34 TV-L habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kalendervierteljahr. Dann habe ich jedoch festgestellt, dass § 19 BEEG eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit vorsieht.
Steht das BEEG über dem TV-L/welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Ich habe gleich noch eine weitere Frage: Mein Kind kam früher als berechnet, sodass ich noch eine Menge Urlaubstage und Überstunden besitze, die ich nicht nehmen konnte. Die Urlaubstage werde ich mir sicherlich auszahlen lassen können aber wie sieht es mit den Überstunden auf meinem Arbeitszeitkonto aus? Habe ich da einen Anspruch auf Auszahlung?
Ich danke schon jetzt für die Hilfe!