Autor Thema: Eingruppierung Musikschullehrer  (Read 2950 times)

kevdacc

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Eingruppierung Musikschullehrer
« am: 16.08.2020 16:57 »
Hallo liebe Community,

ich habe mich in letzter Zeit öfter mit TVöD / TV-L auseinandergesetzt, da es für mich vmtl. bald möglich sein wird, eine feste Stelle als Musikschullehrer in Berlin zu bekommen.

Soweit ich das zumindest verstanden habe, wird man in Berlin mit diesem Beruf in den TV-L eingeordnet. Allerdings ist für mich nirgends ersichtlich, mit welcher Entgeldgruppe man einsteigt, wenn man ein Masterstudium absolviert hat. Für TV-L allgemein würde das eigentlich E 13 bedeuten, oder liege ich da falsch?

Viele Grüße
kevdacc

Spid

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Antw:Eingruppierung Musikschullehrer
« Antwort #1 am: 16.08.2020 17:02 »
Letzteres.


kevdacc

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Antw:Eingruppierung Musikschullehrer
« Antwort #3 am: 16.08.2020 17:17 »
Siehe z.B. hier:
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4323883

Damit wäre ich dann aber in der E 9 und nicht in der E 13. Allerdings ist dieser Tarifvertrag von 2016. Wurden aber 2017 keine Angleichungen vorgenommen?

Spid

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Antw:Eingruppierung Musikschullehrer
« Antwort #4 am: 16.08.2020 17:22 »
Nein. Es bleibt zudem unverständlich, wie Du überhaupt auf E13 kommst.

kevdacc

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Antw:Eingruppierung Musikschullehrer
« Antwort #5 am: 16.08.2020 17:23 »
Nein. Es bleibt zudem unverständlich, wie Du überhaupt auf E13 kommst.

Ich hab mich an dieser Liste hier orientiert: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html
Dort findet zumindest der Master mal Erwähnung.

Spid

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Antw:Eingruppierung Musikschullehrer
« Antwort #6 am: 16.08.2020 17:25 »
Im Internet gibt es auch Listen der gebauten Reichsflugscheiben und ihres Verbleibs im All. Beides ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Maßgeblich sind allein die tariflichen Regelungen.

Lars73

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Antw:Eingruppierung Musikschullehrer
« Antwort #7 am: 16.08.2020 17:28 »
E9b ist die normale Eingruppierung für Musikschullehrer. Es würde mich wundern wenn es in Berlin eine deutlich andere Regelung geben würde.

"Wurden aber 2017 keine Angleichungen vorgenommen?"
Angleichung an was?

Die Übersicht ist vereinfacht. Tariflich geht es bei der E13 grundsätzlich um Tätigkeiten für die ein wissenschaftliches Hochschulstudium nötig ist. Es kommt also nicht darauf an ob man einen Master hat. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass für Musikschullehrer ein Studium (nicht wissenschaftliches Hochschulstudium) reicht. Deshalb die Eingruppierung in E9b.

kevdacc

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Antw:Eingruppierung Musikschullehrer
« Antwort #8 am: 16.08.2020 17:36 »
Alles klar. Danke für die Infos!