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Eingruppierung Musikschullehrer

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kevdacc:

--- Zitat von: Spid am 16.08.2020 17:22 ---Nein. Es bleibt zudem unverständlich, wie Du überhaupt auf E13 kommst.

--- End quote ---

Ich hab mich an dieser Liste hier orientiert: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html
Dort findet zumindest der Master mal Erwähnung.

Spid:
Im Internet gibt es auch Listen der gebauten Reichsflugscheiben und ihres Verbleibs im All. Beides ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Maßgeblich sind allein die tariflichen Regelungen.

Lars73:
E9b ist die normale Eingruppierung für Musikschullehrer. Es würde mich wundern wenn es in Berlin eine deutlich andere Regelung geben würde.

"Wurden aber 2017 keine Angleichungen vorgenommen?"
Angleichung an was?

Die Übersicht ist vereinfacht. Tariflich geht es bei der E13 grundsätzlich um Tätigkeiten für die ein wissenschaftliches Hochschulstudium nötig ist. Es kommt also nicht darauf an ob man einen Master hat. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass für Musikschullehrer ein Studium (nicht wissenschaftliches Hochschulstudium) reicht. Deshalb die Eingruppierung in E9b.

kevdacc:
Alles klar. Danke für die Infos!

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