Autor Thema: Eingruppierung Hauswirtschafter/in  (Read 2406 times)

OrganisationsGuy

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Eingruppierung Hauswirtschafter/in
« am: 17.08.2020 11:32 »
Mahlzeit,

in unseren KiTas (RLP) sollen ab 2021 Hauswirtschafter/innen eingesetzt werden die eine Planung, Beschaffung und Zubereitung der Speisen für die Kinder durchführen.

Die Ausbildung zur/zum Hauswirtschafter/in wird vorausgesetzt, die Eingruppierung läge somit bei EG 5.

Meine Frage an der Stelle bezieht sich darauf ob für die EG 6 in dem Bereich Hauswirtschaft gründliche und vielseitige Fachkenntnisse argumentiert werden können oder ob es in diesem Arbeitsbereich schlicht nicht möglich ist. Da mir die Ausbildung und die "Komplexität" der noch imaginären Arbeitsvorgänge nicht bekannt ist frage ich hiermit ob dies überhaupt in der Praxis umgesetzt wird.

Danke vorab.

Spid

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Antw:Eingruppierung Hauswirtschafter/in
« Antwort #1 am: 17.08.2020 11:41 »
Maßgeblich ist nicht, ob eine Anforderung in der Person vorausgesetzt wird, sondern ob sie für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist. Ansonsten sei folgender Thread empfohlen: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114336.msg178534/topicseen.html#msg178534

OrganisationsGuy

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Antw:Eingruppierung Hauswirtschafter/in
« Antwort #2 am: 17.08.2020 12:05 »
Sprich die Fachabteilung darf mir erst mal genau nennen was für Tätigkeiten von den Mitarbeiter*innen ab 2021 wahrgenommen werden sollen welche ich dann in Arbeitsvorgänge bündle und anschließend bewerte.

In deiner ersten Antwort in dem verlinkten Forum hast du folgendes geschrieben

Zitat
Stellen sind nicht eingruppiert. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - weshalb es auch nicht weiter relevant ist, was der AG fordert, sondern was für die Tätigkeit erforderlich ist. Ich sehe nicht, daß eine dreijährige Berufsausbildung für die auszuübende Tätigkeit erforderlich wäre. Das wäre der Fall, wenn das Mittagsversorgungskonzept zu erstellen oder weiterzuentwickeln wäre, Speisepläne nach dem besonderen Ernährungsbedürfnissen zu erstellen wären o.ä.

Woher nimmst du die Information das für diese Tätigkeiten die dreijährige Berufsausbildung benötigt wird und für Planung sowie Zubereitung von Speisen nicht?


Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Hauswirtschafter/in
« Antwort #3 am: 17.08.2020 12:38 »
Du hast da einen Schreibfehler bei Mitarbeiterinnen, Dir ist da ein Sonderzeichen reingerutscht.

Die Tätigkeitshöhe der Berufsausbildung muß erreicht werden. Beim Kfz-Mechatroniker ist sie nicht beim Wechsel des Scheibenwischers erreicht, weil das etwas ist, was jedermann ohne Ausbildung durchführen könnte.