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erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung

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RsQ:

--- Zitat von: clarion am 18.08.2020 12:55 ---Das "normale" Führungszeugnis müssen bei uns alle vorlegen. Das dauerte seinerzeit auch nicht besonders lange, das Führungszeugnis zu bekommen, etwa drei bis vier Wochen.

--- End quote ---

... und so lange wird mit der Einstellung gewartet? Was, wenn es eigentlich schneller gehen soll?

Warumdendas:

--- Zitat von: RsQ am 18.08.2020 11:57 ---
--- Zitat von: clarion am 18.08.2020 11:44 ---Hallo,

ich erinnere mich, dass ich eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis vorlegen musste.

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Zumindest das Führungszeugnis muss doch aber aktuell sein - und es dauert, bis man das (nach Beantragung) vorlegen kann. Wird die Einstellung solange aufgeschoben? Und: Braucht man das ganz allgemein? Oder nur in besonders sensiblen Bereichen?

--- End quote ---

Sollte es sich um eine kurzfristige Einstellung handeln findet diese vorbehaltlich statt. Im Zweifelsfall gibt es auch noch die Möglichkeit der Kündigung während der Probezeit.
Bei uns muss ein Ausweis vorgelegt werden. Wenn man seine Existenz nachweisen kann bedarf es nicht mehr des Nachweises der Geburt. ;)

Goldstück:
Ein Führungszeugnis will mein neuer AG auch sehen. Das kam nach ca. einer Woche auch schon an. Bonn scheint grade etwas Zeit zu haben. Geburtsurkunde könnte ich auch noch verstehen, aber die Abstammungsurkunde? Ich wollte die Arbeit eigentlich nicht heiraten.  :o

Wäre denn wirklich nur Drogenmissbrauch ein Ausschlusskriterium? Den Arbeitsvertrag wurde bereits unter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung geschlossen. Deswegen bin ich etwas nervös und überlege sämtliche Ärzte im Vorfeld nochmal abzuklappern.

Falke007:

--- Zitat von: Goldstück am 18.08.2020 13:36 ---Ein Führungszeugnis will mein neuer AG auch sehen. Das kam nach ca. einer Woche auch schon an. Bonn scheint grade etwas Zeit zu haben. Geburtsurkunde könnte ich auch noch verstehen, aber die Abstammungsurkunde? Ich wollte die Arbeit eigentlich nicht heiraten.  :o

Wäre denn wirklich nur Drogenmissbrauch ein Ausschlusskriterium? Den Arbeitsvertrag wurde bereits unter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung geschlossen. Deswegen bin ich etwas nervös und überlege sämtliche Ärzte im Vorfeld nochmal abzuklappern.

--- End quote ---

Naja, übermäßiger auffälliger Alkoholkonsum etc. sicherlich auch.
Die amtsärztliche Behandlung ist für diese Art von Stellen nichts dramatisches. Ich hab einen Seh- und Hörtest gemacht, wurde gewogen und gemessen.

Warumdendas:

--- Zitat von: Falke007 am 18.08.2020 13:40 ---
--- Zitat von: Goldstück am 18.08.2020 13:36 ---Ein Führungszeugnis will mein neuer AG auch sehen. Das kam nach ca. einer Woche auch schon an. Bonn scheint grade etwas Zeit zu haben. Geburtsurkunde könnte ich auch noch verstehen, aber die Abstammungsurkunde? Ich wollte die Arbeit eigentlich nicht heiraten.  :o

Wäre denn wirklich nur Drogenmissbrauch ein Ausschlusskriterium? Den Arbeitsvertrag wurde bereits unter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung geschlossen. Deswegen bin ich etwas nervös und überlege sämtliche Ärzte im Vorfeld nochmal abzuklappern.

--- End quote ---

Naja, übermäßiger auffälliger Alkoholkonsum etc. sicherlich auch.
Die amtsärztliche Behandlung ist für diese Art von Stellen nichts dramatisches. Ich hab einen Seh- und Hörtest gemacht, wurde gewogen und gemessen.

--- End quote ---

Übermäßiger Alkoholkonsum zählt zu Drogenmissbrauch.
Allerdings sind einige psychische Störungen ein Ausschlusskriterium.

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