Hallo zusammen,
ich habe die Suchfunktion benutzt aber leider keine passende Antwort für meinen Fall gefunden und frage deshalb hier nach Erfahrungswerten.
Derzeit bewerbe ich mich auf verschiedene Studiengänge im gehobenen Dienst (Anwärter). Bekanntlich muss ja vor einer Einstellung eine amtsärztliche Untersuchung erfolgen. Nun ist es so, dass ich im Jahre 2018 einen Hörsturz erlitten habe und seither auf einem Ohr nur noch 10% höre und ein Tinnitus entstanden ist. Hierüber mache ich mir eigentlich weniger Gedanken, da dies durch ein Hörgerät ausgeglichen werden kann.
Ich mache mir eher darüber Gedanken, da ich derzeit aufgrund einer Trennung in psychologischer Behandlung bin. Ich habe schon gegoogelt und auch entsprechende Urteile aus 2013 gefunden in welchen über dieses Thema entschieden wurde. Jedoch haben sich die meisten Internetseiten auf die Verbeamtung auf Lebenszeit bezogen. Für Beamte auf Widerruf habe ich hier nichts gefunden.
Gibt es eurerseits Erfahrungswerte wie so etwas bei einer Verbeamtung auf Widerruf behandelt wird? Die Behandlung sollte auch nicht mehr allzu lang andauern und wäre bei einer möglichen Einstellung vermutlich bereits beendet. Mein Psychologe würde mir sicherlich auch ein Schreiben ausstellen in dem er den positiven Behandlungsverlauf bescheinigt.
Ich hoffe ja darauf, dass gegen die Verbeamtung auf Widerruf nichts spricht und der Sachverhalt bei einer Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit nochmals neu bewertet wird.
Natürlich ist mir bewusst, dass es letztendlich vom entsprechenden Arzt abhängt und keine grundsätzliche Antwort gegeben werden kann aber vielleicht könnt ihr ja Erfahrungswerte mit mir austauschen.
Bei dem entsprechenden Bundesland handelt es sich um Baden-Württemberg.
Vielen Dank schonmal!