Autor Thema: Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er  (Read 16149 times)

BlackHawX02

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Hallo zusammen,

ich bin seit drei Jahren in der IT im öffentlichen Dienst (Bund : Dienstposten E11/A11) und bin derzeit als E11/3, ab November E11/4 eingestuft.
Bekomme noch eine IT-Fachkräftezulage, die die Differenz E11-E12 abdeckt.
Studiert habe ich jedoch nicht und bin als sonstiger Beschäftigter eingestellt.

Im Falle einer Verbeamtung würde ich doch auf A10 herunterfallen oder? [Wenn das überhaupt ohne Studium klappt]
Selbst wenn meine Stufenlaufzeit angerechnet werden würde, stehe ich im ersten Moment ja schlechter da.
Gut aussehen würde es nur, wenn eine Beförderung zur A11 relativ schnell stattfinden würde.
Wie sind da die Erfahrungen?

Ein Aufstieg in die E12 ist angefragt und auch Möglich, aber gerade nicht im Haushalt drin.

Würdet Ihr die Verbeamtung annehmen oder lieber in der E11, vllt später E12 bleiben?
Die IT-Zulage könnte je nach dem in 5 Jahren wegfallen.

Vielen Dank schon Mal im voraus!


Viele Grüße
BlackHawX02

Spid

  • Gast
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #1 am: 19.08.2020 15:01 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Pepper2012

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 249
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #2 am: 19.08.2020 15:03 »
Da sind ganz viele Faktoren von Bedeutung:
Familienstand
wieviele Kinder
Eintrittsalter PKV

Aber auch, ob man sich "lebenslänglich" binden möchte, oder evtl. doch gerne flexibler bleiben möchte...

Ich würde nicht auf den perspektivischen Verdienst in 5 oder 10 Jahren abstellen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #3 am: 19.08.2020 15:06 »
@ Blackhawk - Falsches Unterforum, bitte Admin um Verschiebung bitten

Inhaltlich würde ich erstmal beim Arbeitgeber in Erfahrung bringen, ob eine Verbeamtung im gD überhaupt möglich ist. Das fehlende Studium ist in der Regel ein KO-Kriterium. Hier wäre zu prüfen, ob die tariflich erfolgte Anerkennung als "sonstiger Beschäftigter" für den beamtenrechtlich geforderten "als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" ausreicht.

BlackHawX02

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #4 am: 19.08.2020 15:48 »
Ich bin jetzt von dem Stand verheiratet, keine Kinder ausgegangen.

Die E11 ist laut meiner Recherche immer ein bisschen höher als die A10. Und dazu gibt es noch Weihnachtsgeld.
Die A11 ist hier schon besser. Nur keiner kann einen sagen, ob man die je erreicht. Geschweige die A12.
Laut meinem Vorgesetzten ist die Verbeamtung von nicht-Studenten im gD des öfteren durchgeführt worden.

Ich soll mich in den nächsten Tagen entscheiden und es auf den Weg bringen.....

@Organisator: Habe die Verschiebung gemeldet. Danke!

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #5 am: 19.08.2020 15:53 »
Ich soll mich in den nächsten Tagen entscheiden und es auf den Weg bringen.....

Verstehe ich das richtig, dass dein Arbeitgeber dir die Verbeamtung angeboten hat?

BlackHawX02

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #6 am: 19.08.2020 15:58 »
Ganz genau, mein Vorgesetzter hat mich gefragt, ob ich interessiert wäre.
Er vermutet, dass ich Anfangs in die A10 eingruppiert werde, was netto derzeit 400€ weniger ausmacht (nach Abzug PKV).
Meine derzeitige Stelle ist auf A11 bewertet, er könnte mir ggf kurz vor der Verbeamtung eine E12/A12 zuteilen, was er jedoch nicht versprechen kann.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #7 am: 19.08.2020 16:08 »
Wenn du unter 30 bist, würde ich das machen.

A 10 ist der typische Einstieg für den gehobenen technischen Dienst. Wenn der Dienstposten nach A 11 bewertet ist und du auf die entsprechende Planstelle eingewiesen wirst (also draufgesetzt), dürfte es mit der Beförderung zwar mindestens ein Jahr, aber nicht viel länger dauern.

Ansonsten habe ich gerade mal in den Rechner geschaut. E 11/3 und A 10/3 macht ein Plus von ca. 300 € zugunsten der A 10 aus.

Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 410
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #8 am: 19.08.2020 16:20 »
Im Falle einer Verbeamtung würde ich doch auf A10 herunterfallen oder? [Wenn das überhaupt ohne Studium klappt]
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du im gehobenen Dienst eingestellt und dann verbeamtet wirst. Denn die Voraussetzungen sind aus meiner Sicht eindeutig definiert. Man möge mich korrigieren.

Zitat
§17 BBG

(4) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen Dienstes sind mindestens zu fordern
1.
    als Bildungsvoraussetzung
    a)
        eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
    b)
        ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
2.
    als sonstige Voraussetzung
    a)
        ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder
    b)
        ein inhaltlich dessen Anforderungen entsprechendes mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium
        oder ein gleichwertiger Abschluss oder
    c)
        ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss und eine
        hauptberufliche Tätigkeit.

Ich gehe mal eher davon aus, dass dein Vorgesetzter von Beamtenrecht keine Ahnung hat. So wie du schreibst, hast du kein Studium und das würde lediglich für den mittleren Dienst ausreichen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #9 am: 19.08.2020 16:30 »
@ unknown
Wie würdest denn den "als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" definieren, insbesondere wo hier schon ein tarifrechtlich "sonstiger" vorhanden ist?

BlackHawX02

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #10 am: 19.08.2020 16:31 »
Ich bin aktuell noch 27 Jahre alt.

Das mit den 300€ Differenz stimmt natürlich ohne der 350€ Fachkräftezulage zur E12.
Abgezogen werden dann ja noch die ca 250€ PKV nach der Verbeamtung.


Wenn ich relativ schnell in die A11 komme, sieht dies natürlich gut aus. Wenn das jedoch mehrere Jahre dauert, sieht es verglichen mit der E11/4 etwas schlechter aus.
Im November komme ich in die E11/4 rein + 350€ Zulage.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #11 am: 19.08.2020 16:38 »
laut tvöd-Rechner bund:

E11/3 mit 350,-- € Zulage: 2627,43 € netto
A 10/3 ohne Zulage: 2734,91 € netto. Minus 200 € KV = 2534,91 € netto

also knapp nen 100er Differenz. Ab A 11 deutlich im Plus.

Besteht denn Sicherheit, dass die Zulage nicht auch als Beamter gewährt wird?

Nach den vorliegenden Infos würde ich mich auf jeden Fall verbeamten lassen, wenn du mit den übrigen Bedingungen des Beamtentums einverstanden bist. Mit 27 schaffst du auch noch die 40 Jahre bis zur Höchstpension.

Fuchs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #12 am: 19.08.2020 16:43 »
Im Falle einer Verbeamtung würde ich doch auf A10 herunterfallen oder? [Wenn das überhaupt ohne Studium klappt]
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du im gehobenen Dienst eingestellt und dann verbeamtet wirst. Denn die Voraussetzungen sind aus meiner Sicht eindeutig definiert. Man möge mich korrigieren.

Zitat
§17 BBG

(4) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen Dienstes sind mindestens zu fordern
1.
    als Bildungsvoraussetzung
    a)
        eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
    b)
        ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
2.
    als sonstige Voraussetzung
    a)
        ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder
    b)
        ein inhaltlich dessen Anforderungen entsprechendes mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium
        oder ein gleichwertiger Abschluss oder
    c)
        ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss und eine
        hauptberufliche Tätigkeit.

Ich gehe mal eher davon aus, dass dein Vorgesetzter von Beamtenrecht keine Ahnung hat. So wie du schreibst, hast du kein Studium und das würde lediglich für den mittleren Dienst ausreichen.

@ unknown
Wie würdest denn den "als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" definieren, insbesondere wo hier schon ein tarifrechtlich "sonstiger" vorhanden ist?

@ Unknown: Sehe ich genauso.
@ Organisator: Hier geht es nicht um § 17 IV Nr. 1 Lit. b) BBG sondern um die zusätzliche Voraussetzung des § 17 IV Nr. 2 BBG der da für Quereinsteiger ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt.


Fuchs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #13 am: 19.08.2020 16:45 »
Beitrag bitte ignorieren. Gesetze und Beiträge sollte man richtig lesen bevor man schreibt :)

Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 410
Antw:Mögliche Verbeamtung - Empfehlung als E11er
« Antwort #14 am: 19.08.2020 16:46 »
@ unknown
Wie würdest denn den "als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" definieren, insbesondere wo hier schon ein tarifrechtlich "sonstiger" vorhanden ist?
Mir würde da höchstens ein ausländischer Bildungsabschluss einfallen. In Deutschland ist mir zumindest nichts gleichwertiges zu einem Bachelor bekannt. Deshalb die Frage was in Deutschland gleichwertig zum Bachelor sein soll? Ich bin für Vorschlage offen.

Nach weiterem stöbern habe ich dieses gefunden:
Zitat
Seite 8

Für die Einstellung in die jeweiligen Laufbahngruppen sieht § 17 BBG folgende Mindestanforderungen vor:

Gehobener Dienst: Fachabitur oder Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, Vorbereitungsdienst oder ein an einer Hochschule abgeschlossener Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit
Quelle: Übersicht über das Laufbahnrecht