Autor Thema: Falsche Stufenzuordnung  (Read 1921 times)

Organisator

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Falsche Stufenzuordnung
« am: 19.08.2020 15:26 »
Folgender Sachverhalt

Eine vom Arbeitgeber beauftragte Behörde als Bezügedienstleister teilt dem Arbeitnehmer mit, dass er rückwirkend seit Beginn der Beschäftigung (ca. 1 Jahr) in Stufe 2 seiner Entgeltgruppe ist. Die Nachzahlung ist angewiesen, aber noch nicht auf dem Konto des Arbeitsnehmers angekommen.

Nun stellt die beauftragte Behörde fest, dass bei der Stufenfestsetzung ein Fehler passiert ist, korrekt wäre Stufe 1. Der bereits angewiesene Nachzahlungsbetrag soll mit der kommenden Gehaltszahlung verrechnet / einbehalten werden.

Einschlägige Berufserfahrung liegt nicht vor.

Haltet ihr dieses Vorgehen für rechtmäßig?


Spid

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Antw:Falsche Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 19.08.2020 15:28 »
Sofern die Pfändungsgrenzen beachtet werden, ja.

Organisator

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Antw:Falsche Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 19.08.2020 15:34 »
Danke.

Pfändungsgrenzen spielen da keine große Rolle, das würde ja im Zweifel nur dazu führen, dass die Aufrechnung nicht auf einmal sondern über mehrere Monate verteilt erfolgt.