Folgender Sachverhalt
Eine vom Arbeitgeber beauftragte Behörde als Bezügedienstleister teilt dem Arbeitnehmer mit, dass er rückwirkend seit Beginn der Beschäftigung (ca. 1 Jahr) in Stufe 2 seiner Entgeltgruppe ist. Die Nachzahlung ist angewiesen, aber noch nicht auf dem Konto des Arbeitsnehmers angekommen.
Nun stellt die beauftragte Behörde fest, dass bei der Stufenfestsetzung ein Fehler passiert ist, korrekt wäre Stufe 1. Der bereits angewiesene Nachzahlungsbetrag soll mit der kommenden Gehaltszahlung verrechnet / einbehalten werden.
Einschlägige Berufserfahrung liegt nicht vor.
Haltet ihr dieses Vorgehen für rechtmäßig?