Autor Thema: [Allg] Trennung verschwiegen  (Read 3721 times)

frankyboy

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[Allg] Trennung verschwiegen
« am: 19.08.2020 20:18 »
Hallo,

ich bin Landesbeamter und lebe seit mehr als 3 Jahren von meiner Frau getrennt. Wir sind aber weiterhin verheiratet (und wollen es auch bleiben).

Die Trennung habe ich bisher bei meiner Dienststelle nicht angegeben. Was kann mir passieren, wenn ich die Trennung erst jetzt bekanntgebe?

frankyboy
« Last Edit: 20.08.2020 02:53 von Admin2 »

Amtsschimmel

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Antw:Trennung verschwiegen
« Antwort #1 am: 19.08.2020 22:23 »
Das kommt darauf an, ob die Trennung von Anfang an mit der Absicht geschehen ist, diese aufrechtzuerhalten, also diese nicht vorübergehend ist.

Und haben Sie beim Finanzamt entsprechende Falschangaben gemacht? Das könnte Ihnen als außerdienstliche Pflichtverletzung ausgelegt werden.

Ansonsten ist mEn auch schon die dauerhaft angelegte Trennung ohne Scheidung mitteilungspflichtig, es dürfte aber zu keinen schlimmeren Disziplinarmaßnahmen kommen, so Sie nicht irgendwie vom Verschweigen der neuen Tatsache profitiert haben.

Hallo,

ich bin Landesbeamter und lebe seit mehr als 3 Jahren von meiner Frau getrennt. Wir sind aber weiterhin verheiratet (und wollen es auch bleiben).

Die Trennung habe ich bisher bei meiner Dienststelle nicht angegeben. Was kann mir passieren, wenn ich die Trennung erst jetzt bekanntgebe?

frankyboy

Tyrion

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Antw:Trennung verschwiegen
« Antwort #2 am: 20.08.2020 01:13 »
So lange man sich hierdurch keine ungerechtfertigten Vorteile verschafft, dürfte hier gar nichts passieren. Dort wo es sich auswirken könnte, z. B. beim Kindergeld oder dem Kinderanteil im Familienzuschlag, ist die Trennung anzeigepflichtig und eine verspätete Anzeige kann zu Rückforderungen führen. Wenn aber keine Ansprüche oder sonstige Pflichten bestehen, auf die sich das Getrenntleben auswirken könnte, braucht die Trennung der Personal- oder Bezügestelle oftmals auch gar nicht angezeigt werden, sofern die Ehe nicht geschieden ist.

Kleeblatt

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Antw:[Allg] Trennung verschwiegen
« Antwort #3 am: 21.08.2020 16:40 »
Die Ehe ist höchst gesetzlich geschützt.
Die Ehepartner bestimmen wie sie Ihre Ehe ausgestalten wollen.
Wenn diese (auch bereits bei Eheschließung) vereinbaren keine gemeinsame Ehewohnung zu führen,
so fällt dies in die private Lebensführung.
Solange kein endgültiger Trennungswille eines der beiden Ehepartner vorliegt und die Ehe im beiderseitigen Einverständnis aufrecht erhalten werden soll, geht dies niemanden außerhalb der Ehe an wie diese ausgestaltet wird.
Familienzuschlag steht dem Beamten außerdem bis zum letzten des Monats zu bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Steuerrecht ist beim Finanzamt abzufragen.