Autor Thema: Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 2  (Read 2065 times)

OrganisationsGuy

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Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 2
« am: 20.08.2020 10:49 »
Guten Tag zusammen,

die Stelle des Leiters unserer Stadtwerke (Eigenbetrieb) wurde durch ein externes Bewertungsbüro mit folgendem Ergebnis bewertet:

Zitat
Der Stelleninhaber ist in einem kommunalen Betrieb tätig, seine Tätigkeit ist wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten wie Tätigkeiten nach EG 13 FG 1.

Zusammenfassend ist die vorliegende Tätigkeit einzugruppieren in EG 13 FG 2.

Eine Eingruppierung nach EG 13 FG 1 erste Alt. ist aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht möglich, die wissenschaftliche Hochschulbildung ist nicht gegeben.

Somit bleibt EG 13 FG 1 zweite Alt. der sonstige Beschäftigte und EG 13 FG 2 offen.

Nach Recherche zur Eingruppierung EG 13 "Müller BeckOK TVöD Entgeltordnungen, Bepler/Böhle/Pieper/Geyer" und der Broschüre https://bit.ly/33ATh5H zum sonstigen beschäftigten komme ich zu dem Schluss, dass EG 13 FG 1 zweite Alt. nicht möglich ist da das Erfahrungswissen nicht langjährig ist sondern erst zwei Jahre beträgt.

 
Zitat
"Das BAG hat zwischenzeitlich in seiner ständigen Rechtsprechung den Begriff „langjährig“ relativ stark konkretisiert und einen Erfahrungszeitraum von drei Jahren als ausreichend angesehen (BAG 19.7.1978 – BAG Aktenzeichen 4AZR3177 4 AZR 31/77, AP BAT 1975 § 22, 23 Nr. AP BAT1975 § 22 Absatz 8 mAnm Zängl; 16.5.1979 – BAG Aktenzeichen 4AZR68077 4 AZR 680/77, AP BAT 1975 § 22, 23 Nr. AP BAT1975 § 22 Absatz 23)."

Somit bleibt EG 13 FG 2 worin keine Anforderungen in der Person gestellt werden. Der Kommentar aus BeckO schließt hierzu ab mit dem Satz

Zitat
Dennoch dürfte es wohl realitätsfern sein, dass eine Aufgabe von derartigem Schwierigkeitsgrad und Verantwortungsniveau ohne eine entsprechend tiefgreifende persönliche Qualifikation ausgeübt werden könnte.

Was auch naheliegend ist. Genauere Ausführungen und Rechtsprechungen zur Eingruppierung der FG 2 die darauf eingehen habe ich nicht gefunden.

Somit bleibt bei mir die Frage bestehen ob auch bei der FG 2 eine mindestens 3 Jährige Berufserfahrung in diesem Aufgabengebiet als Voraussetzung besteht?

Spid

  • Gast
Antw:Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 2
« Antwort #1 am: 20.08.2020 10:57 »
Nein. Zudem sind die diesbezüglichen Ausführungen bei Beck hinsichtlich der Übertragung für die Eingruppierung ohnehin unbeachtlich. Auch sind langjährige Erfahrung weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung für den sonstigen Beschäftigten.