Autor Thema: Mitteilungspflicht des Arbeitgebers Ende eines befristetes Arbeitsverhältnis (?)  (Read 1851 times)

manuel1980

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Hallo zusammen,

ich arbeite bei einer Bundesbehörde und habe ein bis Anfang nächsten Jahres befristetes Arbeitsverhältnis.

Dazu würde ich gerne wissen, ob mir mein Arbeitgeber eine Nicht-Entfristung eine bestimmte Zeit im Voraus (bspw. 3 Monate vor Ablauf des Vertrags) mitteilen muss oder ob es für den Arbeitgeber ausreichend ist, dass das Ende im Arbeitsvertrag durch die Befristung geregelt ist.

Ein Kollege meint, mir müsste die Nicht-Entfristung spätestens drei Monate vor Vertragsablauf mitgeteilt werden. Eine Rechtsquelle dazu konnte er mir aber auch nicht nennen.

Kennt sich jemand mit der Thematik aus oder hat jemand eine Rechtsquelle dazu?

Vielen Dank.
VG Manuel

Warumdendas

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Antw:Mitteilungspflicht des Arbeitgebers
« Antwort #1 am: 21.08.2020 07:21 »
Der AG hat dir bei Vertragsbeginn mitgeteilt wann der Vertrag Endet. Wenn er nett ist informiert er dich frühzeitig wenn keine Weiter- oder Endfristung geplant ist. Es ist aber auch Statthaft wenn du nachfragst.

Spid

  • Gast
Nein, eine solche Mitteilungspflicht gibt es nicht. Es bestehen aber dieselben Hinweispflichten nach  §2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III, wie bei jeder anderen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

manuel1980

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Alles klar. Danke für die Hilfe. Eine Entfristung ist derzeit wohl unwahrscheinlich. Da werde ich mir wohl einen neuen Arbeitgeber suchen müssen.

KakPuh

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Und dich auch schon arbeitssuchend melden, sonst kriegst du eine Sperrfrist, falls du kein direkt anschließendes Arbeitsverhältnis findest.