§ 34 Abs. 3 Sätze 3 + 4 TVöD: "Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."
Das heißt, dass deine Kündigungsfrist 4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres beträgt.