Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leitung in der Pflege P15
Beloc:
Gibt es zum dargebrachten Beitrag keine Meinungen oder Ansichten?
Da eine Filialprokura (wie von Spid gut und beispielhaft angedacht) undenkbar ist, war ein Ausarbeiten von möglichen Dispositionsfreiheiten der nächste Schritt.
Es wäre ja auch schon hilfreich, wenn jemand mit Ahnung sagen würde, dass man damit in eine gute Richtung gegangen sei oder gar völlig auf dem Holzweg wäre!
Spid:
Es geht ja um eine außergewöhnliche Dispositionsfreiheit. Dienstpläne, Bettenbelegung, Beschaffung von Verbrauchsgütern usw. gehört sicher nicht dazu. Eine außergewöhnliche Dispositionsfreiheit besteht in den entsprechenden Bereichen in der letztendlichen und eigenverantwortlichen Entscheidung über Einstellung und Entlassung von Personal, über die Stillegung einzelner Stationen oder die Beschaffung von Nichtverbrauchsgütern von erheblichem Wert.
Beloc:
Danke Spid für diese Klarstellung. Da habe ich in eine falsche Richtung gedacht.
Wie du bereits geäußert hattest ist es schon alternativ einfacher, das Merkmal einer großen Abteilung zu erfüllen.
Mir erscheint es nur fraglich, warum die TVP das andere Merkmal für P15 einbezogen haben, da es kaum Anwendung finden kann. Es sei denn, es gälte ggf ausschließlich für Pflegedienstleitungen.
Spid:
Ich kenne einige kommunale Krankenhäuser, bei denen die Alternative erfüllt ist - warum sollte jemand, der 70k pro Jahr bekommt, z.B. nicht namens des AG Arbeitsverträge schließen dürfen? Oder über die Beschaffung teurer Geräte?
Beloc:
Ich stellte nicht in Frage, dass das möglich sei, nur dass das Merkmal schwierig zu erfüllen sei im Vergleich zur Alternative der großen Abteilung. Und dass ich nach erster Betrachtung die Merkmale am ehesten einer PDL oder einer Pflegedirektion zugeschrieben hätte. Wenn dies anderswo so gehandhabt wird, ist das gut zu wissen. Danke!
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version