Autor Thema: Leitung in der Pflege P15  (Read 3832 times)

Beloc

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Leitung in der Pflege P15
« am: 21.08.2020 14:25 »
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage für den Bereich Leitungskräfte in der Pflege in einem kommunalen Krankenhaus, wo der TVÖD Anwendung findet:
Die Frage bezieht sich auf die Entgeltgruppe P 15 (Beschäftigte als Bereichsleiterinnen/Bereichsleiter bzw. Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 14 heraushebt oder von großen Bereichen bzw. Abteilungen.)

Die Zahl der fachlich unterstellten VK, die auf in der Regel mehreren Stationen (kleinsten organisatorischen Einheiten) tätig sind, ist eindeutig.

Gibt es jedoch auch Beispiele (Arbeitsvorgänge) im Bezug auf die auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in P15 führen? Gemeint sind Beispiele für "Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes" und "große Selbständigkeit".

Vielen Dank!

Spid

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #1 am: 21.08.2020 14:42 »
Die TVP haben mit den Merkmalen "Umfang und Bedeutung des Aufgabengebiets" sowie "große Selbstständigkeit" unbestimmte Rechtsbegriffe zur Eingruppierung der Meister übernommen. Diese haben in BAG, Urteil vom 16.05.1979 - 4 AZR 607/77 eine hinreichende Bestimmung erfahren. Da Leitungsfunktionen stets einen einzigen großen Arbeitsvorgang ausmachen, wäre ein solcher wohl die Leitung eines Bereichs/einer Abteilung mit einem in der Breite enorm herausgehobenen Leistungsspektrum, deutlich herausgehobener wirtschaftlicher und fachlicher Bedeutung und außergewöhnlicher Weisungs- und Dispositionsfreiheit.

Beloc

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #2 am: 21.08.2020 20:33 »
Danke Spid!

Rein fiktiv, um eine Abteilung mit einem in der Breite enorm herausgehobenen Leistungsspektrum zu beschreiben, wäre dies zum Beispiel eine Abteilung, in der 5 oder meinetwegen 8 verschiedene Fachabteilungen untergebracht sind und diese sich aufgrund von unterschiedlichen Prozessen/Verfahrensanweisungen unterscheiden? Wo es neben den Grades (die für alle Fachabteilungen gleich beschrieben sind) auch in jedem Fachbereich verschiedene Skills (Spezialisierung/Erfahrung) unter den Unterstellten bedarf, um im Endergebnis qualitativ ein gutes Produkt generieren zu können?

Wäre eine deutlich herausgehobene wirtschaftliche und fachliche Bedeutung das Führen und Leiten einer Wahlleistungs-/Privatstation, die für das Unternehmen rein finanziell enorm wichtig ist und wo die Zufriedenheit der Kunden (Patienten) in Bezug auf Service und Leistung über dem Maß einer Regelleistungstation wichtig ist?

Es mangelt mir nur gerade daran, außergewöhnliche Weisungs- und Dispositionsfreiheiten abzubilden.

Für weitere oder andere Beispiele wäre ich dankbar!

Spid

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #3 am: 21.08.2020 21:00 »
Ja, ich denke, die ersten beiden Merkmale wären erfüllt. Das dritte Kriterium könnte bspw. eine Fillialprokura bei einer räumlich abgesetzten Abteilung erfüllt sein.

Ich gehe davon aus, daß die Alternative (große Abteilung) deutlich einfacher zu erfüllen ist. Die in der Vorbemerkung genannten Zahlen zu Unterstellungsverhältnissen sind zwar keine absoluten Grenzen, aber grundsätzlich dürfte eine Abteilung mit mehr als 48 VZÄ eine große Abteilung sein.

Beloc

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #4 am: 30.08.2020 10:44 »
Ich habe nun lange überlegt und mich mit dem Begriff Dispositionsfreiheit bei Leitungen in der Pflege auseinander gesetzt.
Wenn man sich nun im Bezug auf Betriebe und auch QM die Definitionen zu Disposition mal genauer betrachtet, fallen darunter Punkte wie Verwaltung, Personalwesen, Logistik, Beschaffung und Produktion. Das Betriebsgeschehen verlangt notwendigerweise nach stetiger und permanenter Disposition, um Kunden (z.B. Patienten) aber auch auch andere „Märkte“ durch Anpassungen an tägliche Gegebenheiten zu befriedigen und im Rahmen von betriebsinternen Nachfragen zu gewährleisten.
Im Bereich Personalwesen fiele mir da ganz simpel schon der Dienstplan ein. Wenn es darum geht, als Kernaufgabe die Bereitstellung und den zielorientierten Personaleinsatz zu haben und da auf eine gewisse Freiheit abstellt, Personal von einer Station zu einer anderen im Bedarfsfall zu disponieren, sollte dieser Punkt abgedeckt sein.
Wenn ich mir die Punkte Produktion, Beschaffung und auch Logistik (und insbesondere in diesem Fall Krankenhauslogistik) ansehe, komme ich zu folgendem Schluss:
1.) Personenströme: Patienten müssen im Rahmen einer Bettendisposition koordiniert in den kleinsten organisatorischen Einheiten aufgenommen, versorgt und verwaltet werden. Besucher müssen im Rahmen eines Besuchsmanagements (z.B. Terminvergabe) unter den aktuellen Umständen (Coronapandemie) koordiniert werden.
2.) Waren- und Materialfluss: Das Bestellen/Beschaffen und Verwalten/Lagern von Sterillgütern, Lager- und Apothekenartikeln, medizinischen Geräten sowie Pflegeprodukten und -Hilfsmitteln.
3.) Informationsfluss: also der schriftliche , elektronische oder mündliche Austausch von relevanten Daten im Krankenhaussystem (Patientenakte/Übergabe/Rücksprache mit anderen Berufsgruppen, um Prozesse zu optimieren oder Fehler aufzudecken und zu beseitigen etc)

Produktion bezieht sich dabei auf die Prozesse zur Verarbeitung von Daten, Materialien und auch Patienten, um wirtschaftlich und im Sinne der Organisation oder des Betriebes (Arbeitsaufträge) das gewünschte und vereinbarte Ziel zu erreichen.

Die Aktenfreigabe durch Unterschrift zur weiteren Bearbeitung zum Beispiel in einem Controlling und Erlösmanagement sehe ich nun als kleinen Nebenschauplatz an.

Wären das (ausreichende) Punkte, die Dispositionsfreiheiten widerspiegeln würden?

Beloc

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #5 am: 04.09.2020 10:11 »
Gibt es zum dargebrachten Beitrag keine Meinungen oder Ansichten?
Da eine Filialprokura (wie von Spid gut und beispielhaft angedacht) undenkbar ist, war ein Ausarbeiten von möglichen Dispositionsfreiheiten der nächste Schritt.

Es wäre ja auch schon hilfreich, wenn jemand mit Ahnung sagen würde, dass man damit in eine gute Richtung gegangen sei oder gar völlig auf dem Holzweg wäre!

Spid

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #6 am: 04.09.2020 10:22 »
Es geht ja um eine außergewöhnliche Dispositionsfreiheit. Dienstpläne, Bettenbelegung, Beschaffung von Verbrauchsgütern usw. gehört sicher nicht dazu. Eine außergewöhnliche Dispositionsfreiheit besteht in den entsprechenden Bereichen in der letztendlichen und eigenverantwortlichen Entscheidung über Einstellung und Entlassung  von Personal, über die Stillegung einzelner Stationen oder die Beschaffung von Nichtverbrauchsgütern von erheblichem Wert.

Beloc

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #7 am: 04.09.2020 10:35 »
Danke Spid für diese Klarstellung. Da habe ich in eine falsche Richtung gedacht.

Wie du bereits geäußert hattest ist es schon alternativ einfacher, das Merkmal einer großen Abteilung zu erfüllen.
Mir erscheint es nur fraglich, warum die TVP das andere Merkmal für P15 einbezogen haben, da es kaum Anwendung finden kann. Es sei denn, es gälte ggf ausschließlich für Pflegedienstleitungen.

Spid

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #8 am: 04.09.2020 10:46 »
Ich kenne einige kommunale Krankenhäuser, bei denen die Alternative erfüllt ist - warum sollte jemand, der 70k pro Jahr bekommt, z.B. nicht namens des AG Arbeitsverträge schließen dürfen? Oder über die Beschaffung teurer Geräte?

Beloc

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #9 am: 04.09.2020 10:55 »
Ich stellte nicht in Frage, dass das möglich sei, nur dass das Merkmal schwierig zu erfüllen sei im Vergleich zur Alternative der großen Abteilung. Und dass ich nach erster Betrachtung die Merkmale am ehesten einer PDL oder einer Pflegedirektion zugeschrieben hätte. Wenn dies anderswo so gehandhabt wird, ist das gut zu wissen. Danke!

Beloc

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #10 am: 04.09.2020 11:15 »
Eine Frage zum Abschluss:
Siehst du Potential darin, dadurch dass die ersten beiden Merkmale deiner Meinung nach erfüllt sind, eine monetäre Heraushebung aus der P14 in Betracht zu ziehen? Oder ist dies nicht gegeben, da nicht alle Merkmale erfüllt sind?

Spid

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Antw:Leitung in der Pflege P15
« Antwort #11 am: 04.09.2020 11:21 »
Innertariflich nicht - die Tätigkeitsmerkmale sind abschließend, die hier maßgeblichen Tätigkeitsmerkmale (Umfang, Bedeutung, Selbständigkeit) sind kumulativ zu erfüllen.