Autor Thema: [HE] Familienzuschlag Beamte + Angestellte?  (Read 2134 times)

Otanes

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[HE] Familienzuschlag Beamte + Angestellte?
« am: 21.08.2020 23:01 »
Hallo, ich habe eine Frage an die Runde:

Ich bin neu verbeamtet und meine Frau hat eine Stelle im öffentlichen Dienst (Angestellt). Da wir verheiratet sind erhalte ich ja einen Familienzuschlag.

a.) Wird dieser aber auch halbiert, weil meine Frau im öD (TV-H) ist? Weil eigentlich erhält sie ja keinen Familienzuschlag der auch bei ihr halbiert werden könnte, warum also meinen Zuschlag halbieren?

b.) Wie sieht es aus wenn ein Kind dazu kommt? Wird dann bei beiden halbiert?

Vielen Dank.

Gerda Schwäbel

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Antw:[HE] Familienzuschlag Beamte + Angestellte?
« Antwort #1 am: 24.08.2020 10:55 »
zu a.)
Nein, die eventuelle Kürzung des Familienzuschlags der Stufe 1 ist nur zu prüfen, wenn die Ehegattin oder der Ehegatte „als Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Soldatin oder Soldat“ im öffentlichen Dienst beschäftigt ist (§ 43 Abs. 4 HBesG). Den äußerst seltenen Fall (der hier aber auch nicht vorliegt), in dem eine Angestellte oder ein Angestellter eine dem Familienzuschlag entsprechende Leistung bezieht, hat der hessische Gesetzgeber nicht mit einbezogen.

zu b.)
Der Kinderanteil im Familienzuschlag wird nie auf die Berechtigten aufgeteilt. Gibt es mehrere Berechtigte, dann bekommt der- oder diejenige den (vollen) Kinderanteil (oder eine entsprechende Leistung), der/die das Kindergeld bezieht (§ 43 Abs. 5 HBesG). Sie können es also ganz einfach steuern, ob Sie den Kinderanteil im Familienzuschlag bekommen oder Ihre Ehefrau die Kinderzulage nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen.

Otanes

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Antw:[HE] Familienzuschlag Beamte + Angestellte?
« Antwort #2 am: 24.08.2020 22:33 »
Ich danke Ihnen für die ausführliche und kompetente Antwort :)