Autor Thema: [BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge  (Read 5469 times)

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Hallo zusammen,

mir ist bewusst, dass das Thema Rückforderung der Anwärterbezüge grds. bereits in der Vergangenheit Gegenstand verschiedener Threads in diesem Forum war, mWn. nicht jedoch speziell mit Blick auf die Rechtslage in Baden-Württemberg.
Gem. § 79 Abs. 4 LBesG BW i. V. m. der Anwärterauflagenverordnung des Finanzministeriums BW sind Anwärter im Falle eines Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst im Anschluss an den Vorbereitungsdienst innerhalb einer Mindestdienstzeit von 5 Jahren grds. zur Rückzahlung (von Teilen) ihrer erhaltenen Anwärterbezüge verpflichtet. Die Anwärterauflagenverordnung sieht allerdings auch Ausnahmetatbestände vor.

Kurz und knapp meine persönliche Situation:
Ich habe direkt im Anschluss an das Studium bzw. den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Frühjahr dieses Jahres eine Stelle als Inspektor im Beamtenverhältnis auf Probe angetreten. Leider belastet mich meine jetzige Lebenssituation enorm. Dies umso mehr, wenn ich Tag und Nacht an die drohende Rückzahlung der Anwärterbezüge in Höhe von ca. 30.000 Euro (ohne Anrechnung von Dienstzeiten) denken muss.
Denn aus verschiedenen Gründen sehe ich es für mich als einzigen Lösungsweg, im Laufe des nächsten Jahres aus dem Beamtenverhältnis auf Probe auszuscheiden und ein Studium im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (BWL, VWL, Wirtschaftsrecht o. ä.) aufzunehmen – jedoch mit dem Ziel, anschließend wieder als Beamter in der öff. Verw. zu arbeiten.

Nun meine Frage:
Haltet Ihr es für denkbar, dass in meinem Fall von einer Rückforderung der Anwärterbezüge abgesehen werden kann? Was würdet Ihr mir raten?

Als wäre die Situation allein nicht schon zum Verzweifeln, setzt mir nun auch noch das Landesamt für Besoldung und Versorgung die Pistole auf die Brust: Bis Anfang September soll ich eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, wonach ich ein Ausscheiden innerhalb der Mindestdienstzeit von 5 Jahren unverzüglich mitteilen muss. Zumindest um diese Verpflichtungserklärung dürfte ich ja wohl kaum herumkommen, oder?

Eine Einschätzung (vielleicht ja sogar von jemandem, der/die selbst von dieser Thematik betroffen ist/war) würde mir wirklich viel bedeuten.

Viele Grüße

Mask

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #1 am: 23.08.2020 08:30 »

Denn aus verschiedenen Gründen sehe ich es für mich als einzigen Lösungsweg, im Laufe des nächsten Jahres aus dem Beamtenverhältnis auf Probe auszuscheiden und ein Studium im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (BWL, VWL, Wirtschaftsrecht o. ä.) aufzunehmen – jedoch mit dem Ziel, anschließend wieder als Beamter in der öff. Verw. zu arbeiten

Hi, magst du uns ein wenig mehr zu deinen Beweggründen sagen? Ich kann mir ehrlich gesagt keinen Fall vorstellen, in den es die einzige Lösung wäre, sich als Inspektor entlassen zu lassen um VWL BWL zu studieren, um dann wieder in der öffentlichen Verwaltung als Beamter zu arbeiten, alleine schon, da das Studiengänge sind, die in der Regel nicht zu einer Verbeamtung führen

clarion

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #2 am: 23.08.2020 10:20 »
Hallo, wäre eine Beurlaubung  möglich? Wenn Du nach dem Studium  Beamter bleiben willst,  musst Du etwas Passiges studieren.

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #3 am: 23.08.2020 14:42 »

Hi, magst du uns ein wenig mehr zu deinen Beweggründen sagen? Ich kann mir ehrlich gesagt keinen Fall vorstellen, in den es die einzige Lösung wäre, sich als Inspektor entlassen zu lassen um VWL BWL zu studieren, um dann wieder in der öffentlichen Verwaltung als Beamter zu arbeiten, alleine schon, da das Studiengänge sind, die in der Regel nicht zu einer Verbeamtung führen

Hi Mask,
danke dir für deine Antwort.
Im Wesentlichen sind das bei mir 2 Beweggründe:

Zum einen ist der finanz-/wirtschaftswissenschaftliche Bereich im Studium zum gehobenen Verwaltungsdienst aus meiner Sicht und in Anbetracht meiner persönlichen Interessen viel zu kurz gekommen. Zieht man das Einführungspraktikum sowie die Praktika innerhalb des Studiums ab, betrug die tatsächliche „Studienzeit“ (also die Zeit an der Hochschule) nur knapp über 1,5 Jahre und damit nur etwas mehr als 3 volle Semester (formal waren es 4). Hiervon wiederum entfiel ein ganz erheblicher Teil auf die Sozialwissenschaften, Verwaltungswissenschaften oder bspw. besonderes Verwaltungsrecht. Diese entsprechenden Bereiche waren größtenteils grds. auch sehr interessant, haben aber eben den angesprochenen wirtschaftswissenschaftlichen Fächern sozusagen Zeitstunden/Platz „weggenommen“.

Zum anderen erhoffe ich mir durch das Zweitstudium mit Bachelor + Master eine bessere Bewerbungsgrundlage für zukünftige Stellen. Sowohl im Hinblick auf die Stellen selbst (also die Stellenbewertung) als auch v. a. angesichts der persönlichen, fachlichen Eignung für ein breiteres Spektrum an Stellen.

Da ich jetzt noch mit Anfang zwanzig vergleichsweise jung und v. a. sehr motiviert bin, was ein weiteres Studium anbelangt, will ich nicht noch mehrere Jahre warten, um sonst später in meiner Komfortzone festzustecken.

Bzgl. deiner Bedenken, dass diese Studiengänge nicht zu einer Verbeamtung führen, dürfte ich mit meinem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst und den damit einhergehend erworbenen beamtenrechtlichen Zugangsvoraussetzungen doch zumindest deutlich bessere Karten haben als jemand, der sich mit (nur) bspw. einem BWL-Bachelor & -Master eine Verbeamtung erhofft. Oder bin ich hier auf dem Irrweg?
 


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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #4 am: 23.08.2020 15:00 »
Hallo, wäre eine Beurlaubung  möglich? Wenn Du nach dem Studium  Beamter bleiben willst,  musst Du etwas Passiges studieren.

Hallo clarion,

danke auch dir für deine Antwort.

An die Möglichkeit der Beurlaubung hatte ich in der Tat auch schon gedacht. Für meine Situation dürfte ja § 72 Abs. 2 Nr. 1 LBG BW die einschlägige Rechtsgrundlage sein („bis zu 6 Jahren“).
Nach meinem Kenntnisstand steht dem Dienstherrn hierbei ein gewisser Ermessensspielraum zu.

Momentan hätte ich auf jeden Fall noch starke Hemmungen, einen solchen Antrag auf Beurlaubung bei meinem Dienstherrn zu stellen. Nach etwas mehr als gerade einmal einem halben Jahr im Beamtenverhältnis auf Probe einen Antrag auf 6 Jahre Beurlaubung (was ich ja für einen Bachelor + Master durchaus bräuchte) zu stellen, dürfte bei meinen Vorgesetzten sicherlich kaum gut ankommen. Zumal der Dienstherr nach § 72 Abs. 2 LBG BW außerdem die Möglichkeit hat, „dienstliche Belange“ anzuführen, die einer Beurlaubung entgegenstehen.

Viele Grüße

Amtsschimmel

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #5 am: 23.08.2020 19:00 »

Hi, magst du uns ein wenig mehr zu deinen Beweggründen sagen? Ich kann mir ehrlich gesagt keinen Fall vorstellen, in den es die einzige Lösung wäre, sich als Inspektor entlassen zu lassen um VWL BWL zu studieren, um dann wieder in der öffentlichen Verwaltung als Beamter zu arbeiten, alleine schon, da das Studiengänge sind, die in der Regel nicht zu einer Verbeamtung führen

Hi Mask,
danke dir für deine Antwort.
Im Wesentlichen sind das bei mir 2 Beweggründe:

Zum einen ist der finanz-/wirtschaftswissenschaftliche Bereich im Studium zum gehobenen Verwaltungsdienst aus meiner Sicht und in Anbetracht meiner persönlichen Interessen viel zu kurz gekommen. Zieht man das Einführungspraktikum sowie die Praktika innerhalb des Studiums ab, betrug die tatsächliche „Studienzeit“ (also die Zeit an der Hochschule) nur knapp über 1,5 Jahre und damit nur etwas mehr als 3 volle Semester (formal waren es 4). Hiervon wiederum entfiel ein ganz erheblicher Teil auf die Sozialwissenschaften, Verwaltungswissenschaften oder bspw. besonderes Verwaltungsrecht. Diese entsprechenden Bereiche waren größtenteils grds. auch sehr interessant, haben aber eben den angesprochenen wirtschaftswissenschaftlichen Fächern sozusagen Zeitstunden/Platz „weggenommen“.

Zum anderen erhoffe ich mir durch das Zweitstudium mit Bachelor + Master eine bessere Bewerbungsgrundlage für zukünftige Stellen. Sowohl im Hinblick auf die Stellen selbst (also die Stellenbewertung) als auch v. a. angesichts der persönlichen, fachlichen Eignung für ein breiteres Spektrum an Stellen.

Da ich jetzt noch mit Anfang zwanzig vergleichsweise jung und v. a. sehr motiviert bin, was ein weiteres Studium anbelangt, will ich nicht noch mehrere Jahre warten, um sonst später in meiner Komfortzone festzustecken.

Bzgl. deiner Bedenken, dass diese Studiengänge nicht zu einer Verbeamtung führen, dürfte ich mit meinem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst und den damit einhergehend erworbenen beamtenrechtlichen Zugangsvoraussetzungen doch zumindest deutlich bessere Karten haben als jemand, der sich mit (nur) bspw. einem BWL-Bachelor & -Master eine Verbeamtung erhofft. Oder bin ich hier auf dem Irrweg?

Ich würde dir ans Herz legen, einen berufsbegleitenden Studiengang zu suchen. Den musst du aus eigener Tasche finanzieren, aber da du hier Beamter in der A9g bleibst, sollte das stemmbar sein. Insbesondere, da deine Lebenssituation ja ein Vollzeitstudium zu erlauben scheint. Hier würdest du ja höchstens durch Nebenjobs Geld reinbringen.
Bei zeitlichen Komplikationen könntest du auch die Arbeitszeit reduzieren. Es gibt keinen Grund, den Dienst zu quittieren.

BWL gibt es berufsbegleitend mittlerweile wie Sand am Meer, von diversen - recht günstigen - VWAen bis hin zu teuren Privathochschulen.
Hier kannst du Bachelor und Masterabschlüsse machen.

Raten würde ich dir jedoch direkt zu einem nicht konsekutiven Master. Hierzu sollte dich auch dein Verwaltungs-Bachelor qualifizieren. Ein zweiter Bachelor ist aus meiner Sicht in deiner Situation nicht zielführend.

Feidl

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #6 am: 24.08.2020 09:32 »
Momentan hätte ich auf jeden Fall noch starke Hemmungen, einen solchen Antrag auf Beurlaubung bei meinem Dienstherrn zu stellen. Nach etwas mehr als gerade einmal einem halben Jahr im Beamtenverhältnis auf Probe einen Antrag auf 6 Jahre Beurlaubung (was ich ja für einen Bachelor + Master durchaus bräuchte) zu stellen, dürfte bei meinen Vorgesetzten sicherlich kaum gut ankommen.
Und glaubst du, dass dein Antrag auf Entlassung besser ankommen würde?  :-\

EiTee

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #7 am: 24.08.2020 10:25 »
Zieht man das Einführungspraktikum sowie die Praktika innerhalb des Studiums ab, betrug die tatsächliche „Studienzeit“ (also die Zeit an der Hochschule) nur knapp über 1,5 Jahre und damit nur etwas mehr als 3 volle Semester (formal waren es 4).

Hierbei gilt es korrekt zu rechnen. In einem regulären Studium hast du in jedem Semester Vorlesungsfreie Zeiten. Ein Semester über 6 Monate dauert Netto nur ca. 4 Monate. Bei deinem dualen Studium, gab es aber sicher keine freien Zeiten, welche in der Form vergleichbar wären. Wenn die von Dir somit angegeben 18 Monate Studienzeit vorlagen, entspricht dies nicht nur formal 4 Semester, sondern tatsächlich sogar >4,5. Das nur so am Rande.

Mein Rat, bewirb dich auf eine andere Stelle im öD, i.d.R. gelten die 5 Jahre Bindung nur pauschal für den öD (Ausnahmen mag es sicher geben). Ich erachte es auch als absolut unnötig, neu zu studieren. Wenn du einen Master beabsichtigst, reduziere deine Wöchentliche Last und mach diesen nebenher.

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #8 am: 24.08.2020 22:32 »

Raten würde ich dir jedoch direkt zu einem nicht konsekutiven Master. Hierzu sollte dich auch dein Verwaltungs-Bachelor qualifizieren. Ein zweiter Bachelor ist aus meiner Sicht in deiner Situation nicht zielführend.

Danke dir für deine Ratschläge!

Möglicherweise läuft es auf einen dieser Wege hinaus.
Da mir der B. A. Public Management leider – wie oben schon angesprochen – eine vergleichsweise geringe Breite und Tiefe an wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten vermittelt hat, sehe ich mich ehrlich gesagt mit diesem Bachelor nicht für einen verwaltungs“fernen“ Master gerüstet. Vor allem wenn man bedenkt, dass man dort sozusagen in Konkurrenz treten würde mit anderen Studenten, die aus ihrem Bachelor wiederum bereits ein doch deutlich umfangreicheres Grundlagenwissen mitbringen.

Unabhängig davon geben die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen vieler Masterstudiengänge es gar nicht her, dass ich allein mit dem B. A. Public Management in den Master reinkommen würde.

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #9 am: 24.08.2020 22:41 »
Momentan hätte ich auf jeden Fall noch starke Hemmungen, einen solchen Antrag auf Beurlaubung bei meinem Dienstherrn zu stellen. Nach etwas mehr als gerade einmal einem halben Jahr im Beamtenverhältnis auf Probe einen Antrag auf 6 Jahre Beurlaubung (was ich ja für einen Bachelor + Master durchaus bräuchte) zu stellen, dürfte bei meinen Vorgesetzten sicherlich kaum gut ankommen.
Und glaubst du, dass dein Antrag auf Entlassung besser ankommen würde?  :-\

Das sicherlich nicht.
Aber dann ist man wenigstens durch die Entlassung von seinem Dienstherrn getrennt.

Bei einer Beurlaubung hingegen ist ja davon auszugehen (und so ist es ja auch üblicherweise beabsichtigt), dass im Anschluss hieran wieder das alte Beamtenverhältnis bei demselben Dienstherrn fortgeführt wird.
Und da stelle ich mir eben einen Antrag auf mehrjährige Beurlaubung nach einer Zeit von nicht einmal einem ganzen Jahr als Beamter auf Probe nicht wirklich zielführend vor.   



Muenchner82

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #10 am: 25.08.2020 07:38 »
Was ist nur mit den jungen Leuten heute los? Ständig sieht man Mülleimer auf - Leben rein - Mülleimer zu!
Du hast doch schon was erreicht, warum das jetzt einfach wegschmeißen? Denkst Du nicht Du wirst das später mal bereuen? Mach den Master nebenher, wie einige schon sagten!

Bastel

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #11 am: 25.08.2020 07:52 »
Da mir der B. A. Public Management leider – wie oben schon angesprochen – eine vergleichsweise geringe Breite und Tiefe an wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten vermittelt hat, sehe ich mich ehrlich gesagt mit diesem Bachelor nicht für einen verwaltungs“fernen“ Master gerüstet. Vor allem wenn man bedenkt, dass man dort sozusagen in Konkurrenz treten würde mit anderen Studenten, die aus ihrem Bachelor wiederum bereits ein doch deutlich umfangreicheres Grundlagenwissen mitbringen.

Unabhängig davon geben die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen vieler Masterstudiengänge es gar nicht her, dass ich allein mit dem B. A. Public Management in den Master reinkommen würde.

Viel Blabla, interessiert doch letztlich keine Sau. Gibt es eventuell bei der FU Hagen was passendes für dich? Ich würde das ganze an deiner Stelle nicht so einfach weg schmeißen, es gibt immer einen Weg ;)

BStromberg

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #12 am: 25.08.2020 08:28 »
Hallo, wäre eine Beurlaubung  möglich? Wenn Du nach dem Studium  Beamter bleiben willst,  musst Du etwas Passiges studieren.

Das würde in NRW wohl kaum ein Personaler bei Verstand bewilligen... einerseits weil Probezeit-Feststellung für das B.a.L. nicht erfolgen kann, wenn eine gewisse Studiendauer im Raume steht, andererseits ist das personalwirtschaftlich kaum zu vertreten, wo doch angeblich überall Vakanzen und chronische Unterbesetzungen vorhanden sind.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Amtsschimmel

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Antw:[BW] Rückforderung (von Teilen) der Anwärterbezüge
« Antwort #13 am: 25.08.2020 12:53 »
Schau dir mal den MPA der Uni Kassel an. Der hat zwar Verwaltung im Namen, besteht aber weitgehend aus BWL mit Bezug zur Verwaltung. Da du ja später Beamter bleiben willst, in meinen Augen eine bessere Lösung für dich, als neu anzufangen.

Ansonsten such dir mal eine VWA in der Nähe und schau, was die anbieten. Aber warum allgemeine BWL, wenn dein Ziel die Verwaltung ist?


Raten würde ich dir jedoch direkt zu einem nicht konsekutiven Master. Hierzu sollte dich auch dein Verwaltungs-Bachelor qualifizieren. Ein zweiter Bachelor ist aus meiner Sicht in deiner Situation nicht zielführend.

Danke dir für deine Ratschläge!

Möglicherweise läuft es auf einen dieser Wege hinaus.
Da mir der B. A. Public Management leider – wie oben schon angesprochen – eine vergleichsweise geringe Breite und Tiefe an wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten vermittelt hat, sehe ich mich ehrlich gesagt mit diesem Bachelor nicht für einen verwaltungs“fernen“ Master gerüstet. Vor allem wenn man bedenkt, dass man dort sozusagen in Konkurrenz treten würde mit anderen Studenten, die aus ihrem Bachelor wiederum bereits ein doch deutlich umfangreicheres Grundlagenwissen mitbringen.

Unabhängig davon geben die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen vieler Masterstudiengänge es gar nicht her, dass ich allein mit dem B. A. Public Management in den Master reinkommen würde.

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« Antwort #14 am: 25.08.2020 13:19 »
Hi Aktenordner,

hast du dir auch schon überlegt, was für Stellen im hD das dann seien sollen, auf die du dich dann als Master der BWL / VWL bewerben willst bzw. kannst?

Das sind (zumindest in meinem Geschäftsbereich) nicht unbedingt die klassischen Abschlüsse für Beamtenlaufbahnen; es mag mal Stellen im Bereich Revision, Controlling, Rechnungsprüfung und dgl. geben, diese Stellen sind aber erstens nicht in beliebiger Anzahl zu besetzen und zweitens auch mit den "klassischen" Verwaltungsstudiengängen zu bekommen.

Wenn dich betriebswirtschaftliche bzw.. volkswirtschaftliche Zusammenhänge so sehr interessieren, dass du es zu deinem beruflichen Mittelpunkt machen willst, solltest du ernsthaft überlegen, ob der öD das richtige für dich ist (außer du probierst dich zu einer Behörde die genau sowas macht versetzen zu lassen, BaFin oder so)

Wenn es dir um reine Karrierechancen geht, Master MPA in Kassel oder Jura