Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dienstschlüssel Verlust
ebeltoft1:
Hallo,
ich kann meinen Dienstschlüssel nicht auffinden und muss es morgen in der Kita melden. Muss ich für den Verlust haften?Ich habe gehört, das ich bei grober Fahrlässigkeit im öffentlichen Dienst haften muss. Es ist ein Generalschlüssel und die Kosten könnten sehr hoch werden.
Danke für Antworten
Spid:
Die Schadenhaftung der Beschäftigten ist bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, §3 Abs. 6 TVÖD.
RsQ:
... und beides ist faktisch selten beweisbar. Ich kenne jedenfalls keinen Fall, in denen "Schlüssel verlegt/verloren" mal wirklich schwere Konsequenzen hatte.
Kat:
Für sowas gibt es Diensthaftpflichtversicherungen.
Pepper2012:
Deren Regulierung aber einen Anspruch des Arbeitgebers/Dienstherrn gegen der Beschäftigten voraussetzt.
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