Autor Thema: Umsetzung Stelenbewertung  (Read 2367 times)

mxpnz

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Umsetzung Stelenbewertung
« am: 23.08.2020 20:46 »
Ich wurde zum 01.01.2019 eingestellt und in der EG6 eingruppiert.

Im Dezember 2019 erfolgte eine Bewertung der EG aller Mitarbeiter, so habe auch ich alle meine Tätigkeiten sowie deren prozentualen Anteil aufgeschrieben.

Ich erhielt allerdings nie, auch nicht auf Nachfrage, eine Information oder Auswertung dieser extern durchgeführten Bewertung.

Nun habe ich gekündigt und mein Chef teilte mir mit, dass durch die Bewertung festgestellt wurde, dass meine Tätigkeit einer EG8 entspricht. Mein Chef war wohl nicht mit meiner Leistung zufrieden (davon wurde mir nie etwas gesagt, habe sogar die jährliche Leistungszulage erhalten) und hat mich deshalb nur nach der EG6 bezahlt.

War dies rechtens?


Spid

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Antw:Umsetzung Stelenbewertung
« Antwort #1 am: 23.08.2020 20:54 »
Da Du nichts vorgetragen hast, das auch nur vermuten ließe, daß E6 nicht die zutreffende Eingruppierung sei, sehe ich nichts, was nicht rechtens sein sollte.

mxpnz

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Antw:Umsetzung Stelenbewertung
« Antwort #2 am: 23.08.2020 21:24 »
Da Du nichts vorgetragen hast, das auch nur vermuten ließe, daß E6 nicht die zutreffende Eingruppierung sei, sehe ich nichts, was nicht rechtens sein sollte.

Stelle im Bauamt. Bearbeitung von Fördermitteln, Bauvorhaben der amtsangehörigen Gemeinden, Bearbeitung von Bauanträgen und viele weitere Aufgaben.
Zudem zuständig für den Bereich „Liegenschaften“, also Kauf/Verkauf von Grundstücken u.s.. Definitiv keine E6.

Mir geht es darum, dass mein Arbeitgeber mir verschwiegen hat, dass meine Stelle als E8 bewertet und mir weiterhin nur eine E6 ausgezahlt wurde.

Spid

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Antw:Umsetzung Stelenbewertung
« Antwort #3 am: 23.08.2020 21:38 »
Auch Deinem neuerlichen Vortrag ist nichts zu entnehmen, das darauf hindeutete, daß E6 nicht die zutreffende Eingruppierung sei. Die Bewertung ist für Deine Eingruppierung ebenso unbeachtlich wie der Döner, den Dein Vorgesetzter möglicherweise zum Mittag hatte - und von dem dieser Dir mutmaßlich auch nichts erzählte. Der AG wird Dir mutmaßlich auch nichts über den Rahmenvertrag zur Beschaffung von Büromaterial oder die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens für die Büroflächenreinigung mitgeteilt haben. In keinem der Fälle gab es eine Veranlassung, Dir etwas mitzuteilen.

Buschi

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Antw:Umsetzung Stelenbewertung
« Antwort #4 am: 23.08.2020 22:04 »
Da Du nichts vorgetragen hast, das auch nur vermuten ließe, daß E6 nicht die zutreffende Eingruppierung sei, sehe ich nichts, was nicht rechtens sein sollte.

Stelle im Bauamt. Bearbeitung von Fördermitteln, Bauvorhaben der amtsangehörigen Gemeinden, Bearbeitung von Bauanträgen und viele weitere Aufgaben.
Zudem zuständig für den Bereich „Liegenschaften“, also Kauf/Verkauf von Grundstücken u.s.. Definitiv keine E6.

Mir geht es darum, dass mein Arbeitgeber mir verschwiegen hat, dass meine Stelle als E8 bewertet und mir weiterhin nur eine E6 ausgezahlt wurde.

Wenn dein AG die Meinung des Externen nicht teilt - bleibt es bei der EG 6 - bis durch dich im Rahmen einer Feststellungsklage was anderes dargelegt wurde.

Worin siehst du die EG 6 "definitiv" unbegründet? Unabhängig der notwendigen Arbeitsvorgänge und Zeitanteile wo sind die selbstständigen Leistungen?