Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Knecht

Zitat von: Rallyementation in Heute um 11:33Schlachter – ADA (Auszug aus der Beamten-Bibel)

Auf der Alm 23:
Der DienstHERR ist mein Hirte,
mir wird nichts mangeln.
Er weidet mich auf einer grünen Aue
MÄE ÄE ÄE, MÄE ÄE ÄE
und ich werde bleiben
im Hotel California des DienstHERRN immerdar.


Amen

Schneewitchen

Zitat von: Rallyementation in Heute um 11:33Schlachter – ADA (Auszug aus der Beamten-Bibel)

Auf der Alm 23:
Der DienstHERR ist mein Hirte,
mir wird nichts mangeln.
Er weidet mich auf einer grünen Aue
MÄE ÄE ÄE, MÄE ÄE ÄE
und ich werde bleiben
im Hotel California des DienstHERRN immerdar.


Mir wird ganz warm um's Herz.

Und ich könnte schwören, dass es hier gerade nach Weihrauch riecht....😇

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 09:06Wenn du diese Annahme nun als mathematisch korrekt akzeptierst, wirst du begründen müssen, wieso dir hinsichtlich der Methode zur "Spitzausrechnung", die genauso die in einem Jahr vorgenommene Anhebung bemisst, "die Haare zu Berge" stehen. Was genau lässt dir dabei nun mathematisch die Haare zu Berge stehen, wenn die Methode entsprechend den effektiven Prozentsatz der Erhöhung der Besoldung bemisst und also eine realitätsnahe Einkommensbetrachtung vornimmt? Diese Frage habe ich dir im Januar wiederkehrend gestellt, ohne je eine Antwort erhalten zu haben. Hier kannst du sie nun im Rahmen deines letzten Beitrags beantworten.

Die Frage ist, welche rechtlichen Konsequenzen aus ihr folgen. Und genau an dieser Stelle waere eine Diskussion vermutlich erkenntnisreicher als weitere Debatten ueber einzelne Formulierungen oder alte Stellungskriege aus dem Januar  ;)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"