Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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PolareuD

Zitat von: JasDoc in Heute um 14:02Ich beziehe mich ja explizit auf die Antwort des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:

Also verstehe ich entweder die Antwort des Staatsministeriums komplett falsch, oder die machen genau die Berechnung (mit Faktor 2,3) hier auf und ziehen am Ende einfach noch ein Partnereinkommen ab.

Daran hab ich mich (wie eingangs erwähnt) orientiert.

Und ja wenn es ein Kontrollmaßstab ist, dann kann man die davon losgelöste echte Besoldung ja "kontrollieren" - Der DH ist (relativ) frei diese festzulegen, solange sie nicht eben die Prekaritätsschwelle in den jeweiligen Konstellationen unterschreitet.

Und selbst wenn(mBn ist es im letzten Urteil BVerfG anders beschrieben) der "wesentliche Teil" aus der Grundbesoldung kommen "muss" sind das 50+x%.

Der Besoldungsgesetzgeber hat zwar einen weiten Entscheidungsspielraum. Wie er diesen aber aktuell ausübt, ist evident sachwidrig. Mit anderen Worten, er bescheisst, lügt und betrügt bis zum abwinken, nur um nicht mehr Geld in die Hand nehmen zu müssen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

micha_

Zitat von: Rheini in Heute um 12:14Und danach wird er schreiben, dass das Gesetz umfangreich diskutiert und abgewogen wurde und leider es keine Möglichkeiten gab, das fiktive Partnereinkommen nicht zu berücksichtigen. Am Ende werden Floskeln ala "Danke für Ihre wertvolle Frage und ich werde mich weiterhin stark für Sie machen ..." stehen.

Stimmt, aber es ist das übliche Geschwafel der Politiker.
Und da wundert man sich über die Verdrossenheit?