Einstiegsamt A15 überhaupt möglich?

Begonnen von MeTe, 30.03.2026 11:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MeTe

Hallo zusammen,

Situation: Es soll eine A14-Stelle geschaffen werden die mit einem bereits angestellten Arbeitnehmer besetzt werden soll (sofern es keinen geeigneteren Bewerber gibt). Auch wenn die Stelle eigentlich typischerweise eher mit A15 bewertet werden würde, wird diese wohl als A14 ausgeschrieben mit der Begründung, dass einen Direkteinstellung eines Arbeitnehmers auf A15 nicht möglich/realistisch wäre (da dann ein Beamter mit A14, Zweitverwendung usw. wohl den Zuschlag bekommen würde gegenüber einem Arbeitnehmer). Deswegen will man diese als A14 ausschreiben so dass man den Angestellten direkt darauf einstellen kann.

Ist das so geschilderte korrekt bzw. nachvollziehbar - oder eher ein vorgeschobener Grund um keine A15 einrichten zu müssen?

Für mich klingt das nachvollziehbar aber ich versteh auch nichts davon...

Johann

Die Begründung ist so nachvollziehbar, wenn man einigermaßen sicherstellen möchte, dass die Zielperson den Zuschlag erhält. Die Beurteilungsnoten von Beamten in höheren Statusämtern werden generell als wertiger angesehen als die Beurteilungsnoten von Beamten niedrigerer Statusämter. Wenn die Stelle jetzt als A15 ausgeschrieben wird und sich ein A14 Beamter darauf bewirbt, zählen seine Noten mehr als die Noten von A13 Beamten oder von bisherigen Nicht-Beamten.

Häufig werden A15 Stellen für die Bewerbung auch überhaupt nur für A14 Beamte geöffnet und auf ein Personalentwicklungskonzept begründet. Wenn man die Stelle dann stattdessen auf A14 ausschreibt, sind die Chancen erheblich größer, dass derjenige die Stelle ohne Konkurrentenklage erhalten kann, der dafür eingeplant ist.

Derjenige, der die Stelle haben soll und am Ende vielleicht sogar bekommt, muss dann nur hoffen, dass die Förderer nicht wegbefördert werden oder in Pension gehen, bevor sie die Stelle nicht später zu einer A15 Stelle umgewandelt haben. Nach Hörensagen passiert sowas durchaus mal und die Nachfolger der Förderer wollen dann nichts mehr von der Umwandlung auf A15 wissen.

MeTe

Super danke, das deckt sich dann weitgehend mit dem was mir gesagt wurde (-> Besser Chancen den Wunschkandidaten zu bekommen).

Vielleicht kleine Nachfrage: Gibt es auch Koppelstellen A14/A15 (so wie bei A13/A14), um die Option einer A15 gleich festzuschreiben? Könnte so eine Stelle denn dann als A14 ausgeschrieben werden, oder würde sich dann das gleiche Problem wie bei ner A15 ergeben (-> A14 mit guter Beurteilung im Vorteil).



Gruenhorn

Was für ein Gekungel...
Ich finde das echt abstoßend mit welcher Normalität man den "Wunschkandidaten" akzeptiert und konstrukte wählt um geltendes Recht zu umgehen.

MeTe

#4
Zitat von: Gruenhorn in Gestern um 16:10Was für ein Gekungel...
Ich finde das echt abstoßend mit welcher Normalität man den "Wunschkandidaten" akzeptiert und konstrukte wählt um geltendes Recht zu umgehen.
Inwiefern wird denn hier geltendes Recht umgangen? Dass man gerne die Person hätte die seit Jahren oder Jahrzehnten dort schon arbeitet, sich bewährt hat, bereits eingearbeitet ist und daher sofort los legen kann ohne Einarbeitungsphase, dürfte nachvollziehbar sein. Auch aus rein objektive-sachlichen Gründen heraus (Effizien da keine Einarbeitungszeit, Risikominimierung da bereits bewährt, usw.).

Dennoch wird die Stelle ausgeschrieben und dann eben durch den besten/passendsten Bewerber besetzt.  Darauf kann sich jeder bewerben der will, das steht jedem offen. Sollte sich ein passender bzw. besser qualifizierter Kandidat finden, wird der Dienstherr sicher nicht nein sagen und ohne mit der Wimper zu zucken den nehmen statt dem 'Wunschkandidaten'. Darauf kann man sich wohl verlassen denke ich.


Gruenhorn

.. genau. Und vorher wird die Ausschreibung mit dem Passbild als Anforderung versehen. Wenn sich dann aber jemand findet, der besser ist, wird er natürlich genommen