Verbeamtung trotz MS?

Begonnen von Varenatt, Gestern um 18:19

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Varenatt

Thema: Verbeamtung trotz MS – Erfahrungen mit amtsärztlicher Prognose?

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu einem Fall im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Eignung bei der Verbeamtung.

Die grundsätzliche Zusage für die Verbeamtung liegt bereits vor, allerdings steht noch die amtsärztliche Untersuchung bzw. die abschließende gesundheitliche Bewertung aus. Hintergrund ist eine bestehende Diagnose Multiple Sklerose (MS).

Wichtig dabei: Die betroffene Person ist derzeit Soldat/Soldatin und aktuell vollständig dienstfähig. Der aktuelle Dienstposten wird bereits seit einiger Zeit ohne Einschränkungen wahrgenommen. Die geplante Tätigkeit im Beamtenverhältnis wäre im Vergleich sogar körperlich weniger belastend, sodass die Anforderungen eher geringer wären als im derzeitigen militärischen Dienst.

Der Amtsarzt äußert dennoch Bedenken hinsichtlich der langfristigen Prognose, insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass der Verlauf der Erkrankung grundsätzlich schwer vorhersehbar sein könne.

Nach meinem Verständnis der Rechtsprechung (u. a. BVerwG, Urteil 2 C 12.11) müsste eine Ablehnung der Verbeamtung jedoch darauf beruhen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird oder über längere Zeiträume erhebliche krankheitsbedingte Ausfälle zu erwarten sind.

Meine Fragen wären daher:

Hat jemand Erfahrungen mit einer Verbeamtung trotz MS oder einer vergleichbaren chronischen Erkrankung?

Wird in der Praxis berücksichtigt, dass jemand bereits dienstfähig in einer körperlich anspruchsvolleren Verwendung arbeitet?

Gab es Fälle, in denen eine zunächst kritische Einschätzung durch ein fachärztliches Gutachten oder im Widerspruchsverfahren anders bewertet wurde?

Mich würden insbesondere praktische Erfahrungen aus dem öffentlichen Dienst oder aus vergleichbaren Situationen interessieren.

Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.

Asperatus

Das BVerwG hat seine Rechtssprechung zur gesundheitlichen Eignung bei der Verbeamtung jüngst angepasst ([Urteil vom 11.12.2025 - BVerwG 2 A 4.25).

ZitatSoweit der Senat dies in Bezug auf krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Vergangenheit dahingehend präzisiert hat, dass die wahrscheinlichen Fehlzeiten in der Summe ein Ausmaß erreichen müssen, das einer Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit "etliche Jahre" vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gleichkommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 26 und vom 13. Februar 2025 - 2 C 4.24 - BVerwGE 184, 369 Rn. 23), hält er an dieser Vorgabe nicht mehr fest.

Zur Frage 2: Eher nein.

Meine Empfehlung: Nach Möglichkeit einen Schwerbehindertenstatus erlangen, dann sind die gesundheitlichen Anforderungen für die Verbeamtung wesentlich geringer.