Für Beamte, die über PVSplus abgerechnet werden (also ohne Beamte und Soldaten der Bundeswehr, für das PersWiSys kann ich nicht sprechen):
Der neue Programmablaufplan für 2026 wurde bereits in der Abrechnung 01/2026 berücksichtigt. Daher entfällt die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale.
Der Abruf der KV-/PV-Beiträge von der Clearingstelle sollte bereits seit Ende November möglich sein und wird seitdem regelmäßig versucht. Leider sind seit diesem Zeitpunkt die Abrufe gestört und es konnten bislang immer noch nicht für alle Personen die Merkmale abgerufen werden. Das Problem liegt aber nicht an PVSplus, sondern an der Clearingstelle
Auf der Seite von ELStAM findet sich dieser Hinweis:
Derzeit bestehen in Einzelfällen Probleme in der Bereitstellung von Änderungslisten.
Innerhalb dieser Menge von Einzelfällen sind einige Fälle mit einem fehlerhaften Verfahrenshinweis (VH 552010100) abgelehnt worden.
Betroffenen Arbeitgebern wird sowohl in den Fällen des fehlerhaften Verfahrenshinweises als auch bei Ausbleiben der Änderungsliste keine erneute Datenübermittlung empfohlen.
Das BZSt informiert, sobald das Problem behoben wurde und die fehlerhaft abgewiesenen Anmeldungen erneut übermittelt werden können.
Im Falle ausbleibender Änderungslisten gelten die Regeln der Rn 88 des BMF-Schreibens vom 13.12.2024 "elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale".
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam_(arbeitgeber)
Von Einzelfällen kann man sprechen, muss man aber nicht, wenn viele Einzelfälle in die 100.000 gehen... Aber anderes Thema.
Wir sind hier auch nicht die einzigen Betroffenen, sondern andere AG sind hiervon auch betroffen. Es liegen diverse Meldungen von Ländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz oder Berlin vor, die die gleichen Probleme beim Abruf haben und deren Beamte jetzt ohne die Beiträge abgerechnet wurden.
Das Ergebnis in der Steuerberechnung fällt jetzt unterschiedlich aus, je nachdem, was man in der Vergangenheit vorgelegt hatte. Für Personen, die eine Bescheinigung über KV-/PV-Beiträge vorgelegt hatten, werden diese Beträge auch in der Abrechnung 01/2026 weiterhin berücksichtigt und die Lohnsteuer für 2026 wird niedriger oder ähnlich hoch wie bisher ausfallen. Für alle anderen wird der KV-/PV-Betrag in der Steuer mit 0,00 Euro angesetzt (Vorgabe des Programmablaufplan) und dadurch ergeben sich höhere Steuern, als in 2025.
Für beide Gruppen gilt aber, dass mit dem erfolgreichem Abruf der ELStAM-Daten eine Rückrechnung auf den gemeldeten Zeitpunkt, i.d.R. ab 01.01.2026, erfolgt und die zu viel gezahlten Steuern erstattet werden.
Das BVA oder der Abrechnungsdienstleister können hier aktuell nichts machen.
Es bleibt momentan daher leider nur Abwarten und Tee trinken.
Zum Portal:
Die Nutzung ist von der Anbindung der Behörde an PVSplus abhängig und ob die Entscheidung dafür oder dagegen getroffen wurde. Es gibt leider immer noch viele Behörden, die diese Funktionalität nicht einsetzen wollen. Es wurde ja teilweise schon beschrieben, was darin alles möglich ist und der Funktionsumfang wächst.
Inwieweit es eine "Zumutung" ist, kann man wohl erst entscheiden, wenn man es mal genutzt hat. Die Entscheidung für oder gegen die Nutzung fällt in der Regel nach einigen Vorstellungsrunden durch das K-PVS, ohne jedoch es selbst einmal genutzt zu haben.
Hoffe, ich konnte zur Aufklärung beitragen.