Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Schneewitchen

Zitat von: InternetistNeuland in 07.06.2026 22:52Bei den bisherigen Berechnungen wird aber keine Jahressteuer ausgerechnet, sondern einfach fiktiv ein Wert für das Partnereinkommen bestimmt während für den Beamten Steuerklasse III angenommen wird.

Für dieses fiktiv bestimmte Einkommen kann dann aber nur Steuerklasse V zugrunde gelegt werden. Somit benötigt der Partner eine Vollzeitstelle um auf die Nettobeträge zu kommen.

Na und? Innerhalb einer Fiktion kann man alles annehmen. Das ist ja auch gerade die Schweinerei. Bei Bedarf kann man ja auch z.B. eine jährliche, fiktive Gehaltssteigerung gegen den Trend der allgemeinen Gehaltsentwicklung annehmen. Eine fadenscheinige Begründung dafür, die findet sich immer. Wenn man das dann nicht akzeptieren will, dann kann man ja wieder klagen....

GoodBye

Deshalb ist es auch wichtig, dass es mal eine Klarstellung gibt, dass der Gesetzgeber gefälligst die Finger von den Voraussetzungen der Vorabprüfung zur Ermittlung der Mindestbesoldung zu lassen hat, da dies einen Eingriff in den Kerngehalt des Art. 33 Abs. 5 GG darstellt.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe