Autor Thema: Bundesbeamter - Eingliederung nach längerer Krankheit - Versetzung neue Dst.  (Read 92 times)

Joschi2354

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Bin als Beamter in einer Bundesbehörde tätig. Jetzt war ich ca. 1 Jahr aufgrund von Mobbing krankgeschrieben und auch kein Einzelfall in dem Bereich. Meine Dienstfähigkeit wurde daraufhin vom personalärztlichen Dienst überprüft und eine Stellungnahme der Personalärztin an die Hauptpersonalstelle in Köln geschickt. Die Stellungnahme beinhaltete :  - Versetzung in eine andere Dienststelle (mit weniger Konfliktpotential) und ein Dienstposten der für mich geeignet ist (habe GdB 30 und eine Gleichstellung) und ein festumschriebener Arbeitsplatz / Tätigkeitsfeld. Die Personalärztin meinte es gut mit mir. Außerdem empfahl Sie der Hauptpersonalstelle (Referatsleitung) in naher Zukunft ein Personalgespräch mit mir zu führen - damit auch ein entsprechender Dienstposten gefunden werden kann, da ich eine Eingliederung ab Februar 2026 plane - hab ich dem BEM auf so mitgeteilt. Nun meine Frage:  Wer ist hier in der Bringschuld?  Was ist mit der Fürsorgepficht ? Mein Dienstherr muss doch an mit herantreten? Mir einen neuen DP suchen, vorschlagen, die ich mir natürlich vorher mal ansehen möchte...wie geht man hier am klügsten vor? Wer hat Erfahrung damit?

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.wie geht man hier am klügsten vor?

Mit der Dienststelle sprechen und hören was sie so vorhaben und inwieweit sie den Empfehlungen des Amtsarztes folgen will.

Joschi2354

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ja, aber ich bin der Meinung - die müssten auf mich zukommen....ich kann mir ja keine Dst oder DP selber suchen....

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ja, aber ich bin der Meinung - die müssten auf mich zukommen....ich kann mir ja keine Dst oder DP selber suchen....

Na deine Bringschuld ist ja, nach Ende der Krankheit den Dienst mit voller Hingabe anzutreten. Und dann mal schauen, ob der Dienstherr schon etwas für dich vorbereitet hat oder wenn nicht, darauf hinzuwirken.

Joschi2354

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Das mit meiner Bringschuld ist ja durch den Besuch bei der Personalärztin abgegolten. Dort wurde ja alles besprochen und direkt in einer Stellungnahme an die Hauptpersonalstelle gesandt. Danach folgte ein BEM Gespräch - es wurde vereinbart dass ich im Januar einen Eingliederungsplan - vorlege. Vorher muss aber ein Dienstposten her. Dass ich einer neuen Tätigkeit mit viel Freude entgegensehe - ist ja selbstverständlich....

Joschi2354

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Ich sehe hier ganz klar den Dienstherrn - schon aufgrund der Fürsorgepflicht - in der Pflicht :-) Wer geht hier mit oder kennt genaueres zum Verfahren?