Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 16:00Ich weiß, Sonic, gerade in diesem Thema kennst du dich vorzüglich aus und hast diesbezüglich eine wirklich große Expertise, die du zukünftig auch weiterhin richtig klasse einbringen wirst. Auch dafür meine Hochachtung. Ich schätze deine Fähigkeit, über Personen zu urteilen und nichts zur Sache zu sagen, sehr. Da hast du hier - beinahe - ein Alleinstellungsmerkmal entwickelt.

Naja. Da du ja nun endlich mit deiner bescheidensten aller Ideen die du jemals hattest mit dem Rücken zu Wand stehst und deswegen aus deiner vermeintlich sachlichen Haltung ausbrichst und BVerfG Believer einfach beleidigst weil es du bist der einfache Arithmetik offensichtlich nicht beherrscht (obiges Beispiel) darfst du dich natürlich über weitere meine Nachrichten nun keineswegs mehr echauffieren. insofern viel Spaß !!!

SwenTanortsch

Zitat von: SonicBoom in Heute um 16:03Naja. Da du ja nun endlich mit deiner bescheidensten aller Ideen die du jemals hattest mit dem Rücken zu Wand stehst und deswegen aus deiner vermeintlich sachlichen Haltung ausbrichst und BVerfG Believer einfach beleidigst weil es du bist der einfache Arithmetik offensichtlich nicht beherrscht (obiges Beispiel) darfst du dich natürlich über weitere meine Nachrichten nun keineswegs mehr echauffieren. insofern viel Spaß !!!

Das stimmt fast, ich sitze tatsächlich mit dem Rücken zur Wand, dann kann ich besser aus dem Fenster schauen.

Apropos Arithmetik, du meinst die von dir und BVerfGBeliever im Sinne einer Zwei-Punkte-Methodik präferierte:

1 x 1 = 12
1 x 2 = 12
1 x 3 = 12
1 x 4 = 12
1 x 5 = 12
1 x 6 = 12
1 x 7 = 12
1 x 8 = 12
1 x 9 = 12
1 x 10 = 12
und 1 x 11 = 12

Meinst du diese Form der Arithmetik?

Bundesjogi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 16:09Das stimmt fast, ich sitze tatsächlich mit dem Rücken zur Wand, dann kann ich besser aus dem Fenster schauen.

Apropos Arithmetik, du meinst die von dir und BVerfGBeliever im Sinne einer Zwei-Punkte-Methodik präferierte:

1 x 1 = 12
1 x 2 = 12
1 x 3 = 12
1 x 4 = 12
1 x 5 = 12
1 x 6 = 12
1 x 7 = 12
1 x 8 = 12
1 x 9 = 12
1 x 10 = 12
und 1 x 11 = 12

Meinst du diese Form der Arithmetik?

Haha, Ragebait 10/10...

SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 16:09Das stimmt fast, ich sitze tatsächlich mit dem Rücken zur Wand, dann kann ich besser aus dem Fenster schauen.

Apropos Arithmetik, du meinst die von dir und BVerfGBeliever im Sinne einer Zwei-Punkte-Methodik präferierte:

1 x 1 = 12
1 x 2 = 12
1 x 3 = 12
1 x 4 = 12
1 x 5 = 12
1 x 6 = 12
1 x 7 = 12
1 x 8 = 12
1 x 9 = 12
1 x 10 = 12
und 1 x 11 = 12

Meinst du diese Form der Arithmetik?


Du kannst dich gerne zu weiteren Peinlichkeiten herablassen. Sei dir unbenommen

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 15:48Dann brauchen wir dir hier auch nicht allesamt immer wieder erneut erklären, dass eine unterjährige Besoldungsanpassung in einem Besoldungsjahr tatsächlich zu einem geringeren Gehalt als Ganzem führt, was sich auch im Besoldungsindex niederschlagen muss. Denn das ist ja Mathematik, dass also zwölf mal eins mehr ergibt als elf mal eins. Sobald du diesen Gedanken durchdrungen hast, wirst du weiterkommen und also verstehen, wieso insbesondere eine "Zwei-Punkte-Methode" nicht sachgerecht sein kann.
Hüstel. Wer genau ist plötzlich "wir" und "allesamt"?

Und nur als kleine Breaking News für dich: Die von dir genannte Zwei-Punkte-Methodik rechnet für einen Berliner R1-Richter 2018 mit 76.416,48 € bei einer fiktiven Anpassung zum 1. Januar und im Gegensatz dazu mit 75.440,83 € bei der tatsächlichen Anpassung zum 1. Juni. Der Unterschied schlägt sich wie von dir gefordert im Besoldungsindex nieder. Potz Blitz, wer hätte das gedacht!