Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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Maximus

Swen beschreibt die tatsächlichen Verhältnisse.

BVerfGBeliever beschreibt auch die tatsächlichen Verhältnisse.

Die entscheidene Frage ist, welche tatsächlichen Verhältnisse betrachtet das BVerfG.

Wenn ich nach dem Wortlaut des Beschlusses gehe, soll die tatsächliche Jahresbruttobesoldung, also die gesamte "Knete" die dem Beamten im Jahr zur Verfügung steht, betrachtet werden.

Swen versucht jetzt, den "Betrachtungsrahmen" zu "vergrößern". Ich bin mir nicht sicher, ob das zulässig ist.


SonicBoom

Zitat von: Rallyementation in Heute um 12:25Es ist doch immer wieder schön auch an diesem Wunschpunkt zurückzukehren: Hätte/Hätte der Gesetz-/Gastgeber nicht erst um Mitternacht sein Füllhorn ausgeschüttet/den Schnaps kreisen lassen, sondern zum Beginn der Feier vor Stunden, dann wäre ich schon am Vorabend bereicherter/sturzbetrunken gewesen. Muss das so? eher nicht, oder doch?

Yep. Es ist immer der selbe bullshit mit hätte hätte Fahrradkette Wunschkonzert

PolareuD

@ Maximus

Was sich sachgerecht begründen lässt, kann der Senat, nach meinem Verständnis nach, nicht ignorieren. Er muss im dem Fall abwägen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"