ergänzende Beihilfe Pflegeheim Härtefallregelung gem. § 39 Absatz 2 BBhV

Begonnen von Wunderbar, Gestern um 19:42

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Wunderbar

Hallo zusammen,
kann mir vielleicht jemand sagen, wann oder wie oft die in § 39 Absatz 2 BBhV genannten Werte an die aktuellen Besoldungstabellen angepasst werden ?
Aktuell soll der Stand noch vom 01.03.2024 sein ???
Die Heimkosten sind ja inzwischen immer weiter gestiegen und am Monatsende bleibt trotz ergänzender Beihilfe immer weniger übrig, da von dem Eigenbehalt auch noch ein hoher Betrag für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden muss ( diese Ausgaben werden bei Berechnung der ergänzenden Beihilfe anscheinend nicht berücksichtigt - es interessieren nur die Einnahmen... ).
Jeder Euro würde da helfen...

Vielen Dank !