Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in 30.05.2026 18:43Sowohl der Seehofer- als auch der Faeser-Entwurf waren von vorneherein offensichtlich verfassungswidrig. Daher bin ich sehr froh, dass sie rückstandslos im Mülleimer der Geschichte gelandet sind.

Der neue Dobrindt-Entwurf nutzt hingegen eine - höchstwahrscheinlich temporäre (!) - Lücke in der bisherigen expliziten (!) BVerfG-Rechtsprechung. Daher hoffe ich weiterhin, dass der Entwurf im ersten Schritt Gesetzeskraft erlangt, bevor dann Karlsruhe im zweiten Schritt die Lücke schließen oder zumindest signifikant "einengen" wird..

Es liegt keine Lücke vor, sondern offensichtlich und gewollt eine unzulässige Auslegung/Fehlinterpretation des gerichtlichen Kontrollmaßstabes.

Das BVerfG hat den Spielraum des Gesetzgebers zu achten, es ist aber nicht gehalten, jeden juristischen, oder in diesem Sinne haushalterischen,  Schwachsinn mitzumachen.

Das fiktive Partnereinkommen ist für jeden Juristen, dem man es zur Beurteilung vorlegt, eine Beleidigung.

Die Grenzen der Auslegung sind hier wahrhaftig überschritten.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SwenTanortsch

Zitat von: SwenTanortsch in 30.05.2026 18:50II. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Betrachtung des Partnereinkommens
[...]

Insbesondere nach dem 30. März 2027 werden wir deutlich schlauer sein, wobei ja bereits heute - zumindest bislang - absehbar ist, dass Berlin weiterhin nicht maßgeblich in die Richtung gehen möchte, die dem Land vorgegeben ist. Damit wird sich - wenn man dort nicht doch noch zu einem hinreichenden Einsehen gelangen sollte (wovon nicht ansatzweise auszugehen sein dürfte) - Berlin im starken Maße dafür empfehlen, alsbald zum dritten und dann vorläufig letzten Mal Gegenstand konkreter Normenkontrollverfahren zu werden. Denn sofern man dort nun weiterhin hinsichtlich der Besoldungsordnungen R und A vergangenheitsbezogen untätig bliebe oder nur ein Handeln zeigte, dass einer Untätigkeit gleichkäme, nachdem nun je eine Entscheidung über die Besoldungsordnungen R und eine über die Besoldungsordnungen A ergangen und die grundlegenden Maßstäbe weiterhin subsumtionsfähig sind, kann das Ergebnis offensichtlich in Tradition zur Historie der Rechtsprechung über den alimentationsrechtlichen Mehrbedarf nur noch die weitere Fristsetzung mit sich anschließender Vollstreckungsanordnung sein, sofern auch dann noch das derzeit augenscheinlich fortgesetzte Handeln ungebrochen fortgeführt werden sollte. VerWegener als heute sollte man irgendwann in Berlin nicht mehr handeln.



Da hierzu eine Nachfrage in einer PM kam: Wer wissen möchte, wie der Sachstand des Reparaturgesetzes ist, betrachte diesen Mitschnitt der 46. Sitzung des Unterausschusses Bezirke, Personal und Verwaltung vom 20. Mai ab der Std. 1:15:40 und dort die Ausführungen des StS Schyrocki, der entsprechend informiert: https://www.youtube.com/watch?v=jRGAFWEuyrY.

Seine Darlegungen sind aus verschiedenen Perspektiven interessant, hier bspw. eine Interpretation, die man vollständig oder in Teilen teilen kann oder auch nicht: https://www.berliner-besoldung.de/kommentar-by-hardy-aussage-des-sts-schyrocki-am-20-mai-2026-im-abgeordnetenhaus/

Interessant ist - das wird aus anderen Häusern anderer Rechtskreise so bestätigt - sowohl, was sich zurzeit auf Bund-Länder-Ebene und dabei auch zwischen den Länder abspielt, als auch die Summe für die Nachzahlungen im Zeitraum 2008 bis 2020, die der StS mit zwischen 700 und 800 Mio. € beziffert. In Anbetracht der Widerspruchszahlen, die das Bundesverfassungsgericht in der Rn. 36 auf rund 100.000 beziffert und in denen insbesondere nicht geklärt ist, ob sie ggf. im Einzelnen nicht nur bezogen auf das jeweilige Besoldungsjahr, sondern zukunftsbezogen gestellt worden und entsprechend so dann auch wirksam sind, die also offensichtlich bezogen auf die jeweiligen Jahre nur bedingt aufgeschlüsselt werden können, dürfte die Summe erheblich zu gering sein, so ist zu vermuten, vgl. bspw. nur die Antwort auf die Frage 7 in der LT-Drs. 18/19992 vom 8. Juli 2019 unter: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-19992.pdf, die darüber hinaus einen weitgehend heillosen Zahlensalat präsentierte, den man schon damals offensichtlich nicht sachgerecht tabellarisch aufgelistet und also verwaltungshandelnd darstellen konnte und der also das übliche Chaos dokumentiert, das Berlin schon immer arm, aber sexy gemacht haben dürfte.

Insgesamt sollte davon auszugehen sein, dass sich die Zahl von 100.000 auf die aktuell 2024 gestellten Widersprüche beziehen dürfte (die mit einiger Wahrscheinlichkeit - Berlin bleibt doch Berlin - dort zurzeit nicht als zu heilen betrachtet werden sollten), dass aber allein der Polizeipräsident von Berlin 2019 bereits - verteilt auf verschiedene Jahre - von rund 55.000 Widersprüchen ausgegangen ist, worin sich die kontinuierliche Arbeit der Berliner.Besoldung widerspiegelt, die ja maßgeblich von Polizisten betrieben wird.

Wenn wir also davon ausgehen dürfen, dass am Ende offensichtlich in den 13 Jahren regelmäßig viele 10.000 Widersprüche gestellt worden sein dürften, dann kann eine Summe zwischen 700 und 800 Mio. € sicherlich kaum ausreichen, um eine hinreichende Heilung zu vollziehen.

Auf dieser Grundlage ist das zu verstehen, was ich - s.o. - gestern ausgeführt habe.

Maximus

"Jedenfalls sind wir in enger Abstimmung und auf verschiedenen Ebenen, sowohl in der Schiene der Innenminister als auch in der Schiene der Finanzminister und Finanzstaatssekretäre, um uns abzustimmen: Wie gehen wir denn damit um? Und die Länder haben alle unterschiedliche Ansatzpunkte, teilweise weil wir eben nach der Föderalismusreform ja doch einen Weg auseinandergegangen sind ein Stück weit. Insofern besteht jetzt auch der Wille, zumindest bei der Reparatur und bei den Konsequenzen für die Zukunft hier wieder sehr dicht zusammenzurücken und eben keine neuen Konkurrenzverhältnisse entstehen zu lassen. Insofern gibt es da Abstimmungsrunden."

Meine Glaskugel sagt mir, dass man sich in den Abstimmungsrunden darauf geeinigt hat, dass diesmal der Bund den "Vorreiter" spielen soll. Ich gehe daher davon aus, dass der Entwurf (in abgeänderter Form) noch in diesem Jahr durchgehen wird. Dies ist dann der neue Benchmark, an dem sich die anderen Besoldungsgesetzgeber orientieren werden. Keiner soll aus der Reihe tanzen.

Ich glaube, Karlsruhe muss die Daumenschrauben noch deutlich fester anziehen. Vorher wird kein Besoldungsgesetzgeber ausscheren.

AltStrG

Zitat von: Schneewitchen in 30.05.2026 07:22Deinen Optimismus teile ich nur bedingt. Ich glaube nicht, dass das fiktive Partnereinkommen vollständig tot sein wird. So weit wird das BVerfG bestimmt nicht gehen.

Das BVerfG hat es im aktuellen Beschluss faktisch schon gegraben, daran gibt es m.M.n keinen Zweifel. Und verschiedene Mitkommilitonen aus meinem Studium sehen das nach Durchsicht und grundsätzlicher Erörterung der Rechtslage beim gestrigen Grillgelage ähnlich. Der Beschluss des BVerfG ist kein Vorschlag oder Diskussionsgrundlage, er hat Gesetzeskraft.

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in 30.05.2026 18:05Das sehe ich dezidiert anders. Der BMI-Entwurf erfüllt auf dem Papier das BVerfG-Gebot der Mindestbesoldung. Hierzu bedient er sich insbesondere der Anrechnung eines Partnereinkommens, zu der es bislang (!) noch keine explizite (!) Entscheidung aus Karlsruhe gibt.

Sobald diese explizite (!) Entscheidung vorliegt, werden die Karten neu gemischt (mutmaßlich nicht zu unserem Nachteil)..  8)

Ich mache es ganz kurz: Der Beschluss und die in Rede stehenden Randnummern sorgen dafür, dass das Partnereinkommen tot ist. Das eure Besoldungesgesetzgeber es trotzdem versuchen, liegt an der politischen Einordernung, nicht an einer rechtlichen.

Es wird sofort wieder Klagen geben, wenn das Partnereinkommen zur Stützung der aA genutzt wird. Und ja, es kann dann sein, dass der A3/1 4500 Euro netto ff. verdient.

Meine Frage dazu: Na und?

Wenn das BVerfG dieses Ergebnis erwartet/forciert/berechnet/entschieden hat, dann muss es umgesetzt werden.

AltStrG

Zitat von: Maximus in Gestern um 23:40"Jedenfalls sind wir in enger Abstimmung und auf verschiedenen Ebenen, sowohl in der Schiene der Innenminister als auch in der Schiene der Finanzminister und Finanzstaatssekretäre, um uns abzustimmen: Wie gehen wir denn damit um? Und die Länder haben alle unterschiedliche Ansatzpunkte, teilweise weil wir eben nach der Föderalismusreform ja doch einen Weg auseinandergegangen sind ein Stück weit. Insofern besteht jetzt auch der Wille, zumindest bei der Reparatur und bei den Konsequenzen für die Zukunft hier wieder sehr dicht zusammenzurücken und eben keine neuen Konkurrenzverhältnisse entstehen zu lassen. Insofern gibt es da Abstimmungsrunden."

Meine Glaskugel sagt mir, dass man sich in den Abstimmungsrunden darauf geeinigt hat, dass diesmal der Bund den "Vorreiter" spielen soll. Ich gehe daher davon aus, dass der Entwurf (in abgeänderter Form) noch in diesem Jahr durchgehen wird. Dies ist dann der neue Benchmark, an dem sich die anderen Besoldungsgesetzgeber orientieren werden. Keiner soll aus der Reihe tanzen.

Ich glaube, Karlsruhe muss die Daumenschrauben noch deutlich fester anziehen. Vorher wird kein Besoldungsgesetzgeber ausscheren.


Der Bund kann gar nicht "Spitzenzahler" werden, weil sich Berlin das Urteil gefangen hat und nun in Verantwortung steht, die aA auszuarbeiten. Und nur als Hinweis, der Beschluss des BVerfG spricht vom Minimum, nicht vom Maximum. Man kann also mehr zahlen, als das BVerfG in seinem Beschluss berechnet hat.

Und damit muss es an sich die Spitze der Besoldung setzen und nichts anderes erwarten die Beamten dort auch.

Und natürlich wird es zu einem Besoldungswettrennen kommen. Mein Fazit daher: die Änderung der Föderalismusreform auf eine bundeseinheitliche Besoldung mit Automatisierungsfaktor, ähnlich der Diäten, ähnlich, wie das BVerfG es will.

Denn die Arithmetik des Beschlusses mit Zahlen, die am Anfang des Jahres für die Berechnung noch nicht vorliegen, lässt den Schluss zu, dass ein "mehr als nötig als Sicherheitspuffer" gewünscht ist. Weil es eben das Minimum ist, was gefordert ist. Ein "Mehr" ist nicht schädlich.

clarion

Meine Prognose:

Die Soldaten werden von der A Besoldung entgekoppelt und unter Berücksichtigung der truppenärztlichen  Versorgung und der Kasernenunterkunft eine S Besoldung gestrickt.

A6 ist zukünftig die unterste Besoldung.

Kinder bekommen eine Beihilfe von 100%.

Die Zahl der Stufen wird reduziert.

Die Zahl der Neuverbeamtungen wird drastisch reduziert.  Lehrer werden gar nicht mehr verbeamtet und in der allgemeinen Verwaltung deutlich weniger Menschen.

Das Partnereinkommen bleibt solange, bis Karlsruhe es abräumt.

Bei echtem Reformwillen werden Beamte in die GKV und RV integriert.