Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

clarion

Hallo Rentenonkel,

Ich habe ernsthafte Probleme, etwas zusammen zu rechnen was ich nicht nachvollziehen kann, würde es versuchen, weil Du es bist.

Bei der Schuldenmethode kann ich noch ein Stück mitgehen, bei fiktiven Jahresbesoldunges schon weniger. Wie berücksichtigst Du eigentlich Sockelbeträge und Einmalzahlungen in Deinen fiktiven Besoldungen?

Hast Du eine Exceltabelle, in der die tatsächlich gewährten Jahresbrutto-Besoldung die fiktive Soll-Jahresbesoldung und der Bequemlichkeit halber auch die Tariflohnindizes, VPI, und Nominallohnindizes des Bundes oder Berlin enthalten.

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 20:55Das, was ich hier von mir gegeben habe, darf man als Spickzettel verstehen.

Wenn dass, was ich schreibe, grundsätzlich richtig sein könnte, dann entfaltet es prozessual eine enorme Wucht.

Wenn also die Mathematiker die Lücken in meiner mathematischen Betrachtung schließen

und die Juristen die Lücken in meiner juristischen Betrachtung schließen

das gemeinsame Ziel aber sein muss, es nicht zu widerlegen, sondern möglichst zu beweisen, dass es richtig ist,

dann kämen wir in der Betrachtung weiter und alle im hD können sich alsbald die 21 Zoll Felgen bestellen.

Wenn die Betrachtung sich am Ende als falsch heraus stellen sollte, dann ändert sich aber nichts. Glaub mir bitte einfach, wenn ich dir sage, dass du keine Chance hast, solange du nicht nachweisen kannst, dass die Fortschreibungsprüfung verletzt ist.
Amen.
Und wenn man behauptet, dass der Senat nur Besoldungsanpassungen die zum 1.1. stattfinden als sachgerecht formuliert hat, dann dürfte das auch nicht viel Gerichtskosten verursachen.

Bundesjogi

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 19:39@clarion:

Das Urteil haben einer der besten Juristen Deutschlands (Maidowski) und eine der besten Mathematikerin des Landes (Färber) über Monate hinweg gemeinsam entwickelt.

Man kann es nur durchdringen, wenn man sich in beiden Wissenschaften sicher bewegt oder aber sich in einer besonders gut auskennt und in der anderen auf jemand anderem vertraut.

Deswegen habe ich Dir versucht, dass in deiner Welt zu erklären.

In der Rechtswissenschaft gibt es nur sachgemäß oder nicht sachgemäß. Genauso gibt es in der Mathematik (bis auf die Zahl 0) nur gerade oder ungerade.

Ich kann auch sagen, ich verstehe nicht, dass -5 eine richtige Lösung sein kann.

Ich kann auch sagen, ich verstehe nicht, warum man, wenn man sagt, eine durch 2 teilbare Zahl ist gerade darauf kommen kann dass eine nicht durch 2 teilbare Zahl nicht gerade sein kann.

Wenn ich mir wünsche, dass du das, was ich über die mathematische Wirkung geschrieben habe, als grundsätzlich richtig erachtest, also

wenn ich den Besoldungsindex nach links schiebe, das Delta berechne, sie wieder nach rechts schiebe und das Delta von dem Index abziehe

und dann mit Tariflohnindex vergleiche

und dann das Ergebnis

a) kleiner 1 ist, wenn es keine zusätzliche Einmalzahlung gab
b) gleich 1 ist, wenn es eine zusätzliche Einmalzahlung gab, die dem Pippi Langstrumpf Wert entspricht und
c) größer 1 ist, wenn die zusätzliche Einmalzahlung größer ist als der Pippi Langstrumpf Wert


dann würdest du diese Aussage von mir stützen.

Wenn du diese Aussage von mir als ausgewiesene Expertin für Mathe stützt, und hier irgendein kompetenter Jurist die juristische Betrachtung stützen würde, dann kämen wir gemeinsam weiter.

Solange aber Mathematiker versuchen, die juristische Auslegung zu widerlegen, und Juristen versuchen, die mathematische Auslegung zu durchdringen, drehen wir uns im Kreis.
Niemand versucht, eine juristische Aussage mathematisch zu widerlegen. Die Kritik an diesen Index war immer schon mathematisch. Und man kann es wirklich kinderleicht an den Einheiten erkennen. Färber teilt Euro(Jahresbetrag)/Euro(Basisjahrbetrag) und erhält damit einen Prozentindex weil sich Euro rauskürzt. Schwan teilt prozentuale Erhöhung durch verspätete Zahlung in Monaten und bekommt damit ab Jahr 2 ein Chaos weil es die Einheit Prozent^2 genau so wenig gibt wie Monat^2 und damit im übrigen auch erklärt ist, wieso der Fehler umso schlimmer wird je später die Erhöhung erfolgt, da sich der Fehler eben potenziert.

Das was du hier versuchst (und was Schwan zu Grunde gelegt hat) ist eine unzulässige Ausweitung einer für eine Periode gültigen Aussage auf eine weitere Periode. Da kommt es nicht drauf an, ob diese Verschiebung einmal funktioniert, sondern ob sie jedes weitere Jahr genau so funktioniert. Beim Roulette gibt es in einem Durchgang auch immer nur rot, schwarz oder null. In zwei Durchgängen gibt es aber dazu noch rot/schwarz, rot/null und null/schwarz und in drei Durchgängen dann auch rot/schwarz/null (ich habe auf die Reihenfolge verzichtet der Einfachheit halber). Da stimmt die Aussage auch nur für einen Durchgang. Es lässt sich eben nicht alles erweitern.

Rentenonkel

Ich muss zugegeben, dass es mir am Anfang extrem schwer gefallen ist, das Urteil zu lesen, bis ich verstanden habe, wie es aufgebaut ist.

Starten muss man mit dem Satz:

Ich habe festgestellt, Du hast das, was ich Dir gesagt habe, nicht getan, sondern mich hintergangen.

Dort wird erstmal nur festgehalten, dass man etwas gemacht hat, was den Gegenüber "not amused" hat. Es wird jedoch nicht erklärt, was genau und wie man sein Verhalten ändern soll.

Das folgt erst in den anderen Sätzen, die als "wenn, dann" Sätze zu lesen sind. Manche Sätze sind davon von Maidowski, also juristisch zu durchdringen, andere aber von Färber, sind also mathematisch zu durchdringen.

Jetzt arbeiten beide auch gerne mit dem Umkehrschluss und mit den Ausnahmeregeln.

Das ganze Urteil ist in diesem Stil aufgebaut.

Wenn A ...., dann B ....

Ich gebe Euch mal ein Beispiel:

Wenn die Straße nass ist, regnet es.

Kann damit genau das gemeint sein, was da steht. Es kann aber auch gemeint sein

Wenn die Straße nicht nass ist, dann regnet es nicht oder in der nächsten Schwierigkeitsstufe

Wenn die Straße trocken ist, regnet es nicht.

Genauso auf der mathematischen Seite.

Wenn da steht

Eine Zahl ist gerade, wenn sie durch zwei teilbar ist

dann kann das genau das bedeuten, es kann aber auch bedeuten

Wenn eine Zahl nicht gerade ist, kann man sie auch nicht durch 2 teilen

oder in der nächsten Schwierigkeitsstufe

Wenn eine Zahl nicht durch 2 teilbar ist, ist sie auch nicht gerade

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass manche Sätze eine später folgende "wenn" "dann" Regel langsam aufbauen, man den Sinn dahinter aber erst erfasst, wenn man das Ganze bis zum Ende durchdenkt.

Auch kann es sein, dass es bei den "wenn" "dann" Regeln mehr als eine Lösung gibt, also zwei verschiedene Wege erklärt werden, die beide richtig sein können.

Manche Regeln sind auch hinter vermeintlich einfachen Sätzen versteckt, wie der Satz:

Ausnahmsweise ist es erlaubt, andere Menschen zu töten, wenn man durch Notwehr gerechtfertigt ist.

Dann muss man erkennen, dass es in allen anderen Fällen eben nicht gerechtfertigt ist, einen anderen Menschen zu töten.

Und wenn man davon ausgeht, dass diese Analyse richtig sein könnte, dann darf man Swens Gedanken mal folgen, um zu sehen, wohin sie führen.

Und wenn jeder Satz tatsächlich entweder eine spätere Regel logisch aufbaut oder selbst eine solche ist, dann ist kein Satz ohne Bedeutung.

Und wenn kein Satz tatsächlich ohne Bedeutung ist, dann muss man ihn entweder mathematisch oder juristisch durchdringen.

@moin: ich habe da noch ein paar Schwierigkeiten mit den Verhältnissen der Indices zueinander, kannst Du mir dabei helfen, das besser zu verstehen?

@clarion: Danke

clarion

Meinst Du wirklich,  dass das BVerfG uns versteckte Botschaften zuflüstert, die nicht offensichtlich zu Tage treten?

Ich würde über die fiktive Soll-Jahresbesoldung einen Festpreisindex  mit der Basis 1996 rechnen,, Achtung, das Basisjahr ist auch fiktiv zu rechnen und mal die Indizes graphisch auftragen.

Welche Verständnisprobleme hast du mit den Indizes? Kennst Du den Begriff der mathematischen Korrelation?

cyrix42

@Rentenonkel: Nun mal Butter bei die Fische: Kommt deine Methode auf die im Urteil veröffentlichten Zahlen, oder nicht?

Ich will keine anderen Beispiele, ich will den Vergleich zu dem sehen, was das BVerfG selbst gerechnet hat.

Wenn du auf die gleichen Zahlen kommst: Ok, du hast eine alternative Formulierung gefunden. Wenn du auf andere Zahlen kommst: Dann ist wohl an deiner Interpretation des Urteils etwas falsch.

Du brauchst nicht irgendwelche Analogien bringen, sondern kannst dich an den realen Zahlen orientieren. Damit hast du eine einfache Entscheidungsgrundlage, mit der du auch empirisch und klar herausfinden kannst, wo du stehst.

Alles andere ist nur (sorry) "Herumgequatsche"...