Der Preis des Amtes – Wenn die Reparatur das System veraendert

Begonnen von Durgi, 14.09.2026 17:33

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Durgi

genau deshalb hatte ich den Thread "Der Preis des Amtes" genannt.

Denn eigentlich muesste doch zuerst die Frage beantwortet werden, welchen Wert ein Amt aufgrund von Verantwortung, Anforderungen, Bindungen und Inanspruchnahme hat. Erst daraus sollte sich sein Preis ergeben.

Wenn aber irgendwann die Entwicklung der sozialen Untergrenze massgeblich bestimmt, wie weit das gesamte Besoldungsgebaeude nach oben verschoben werden muss, stellt sich fuer mich erneut die Ausgangsfrage:

Bestimmen wir dann noch den Preis des Amtes....oder bestimmt irgendwann der Preis des sozialen Mindeststandards den Wert des Amtes?

Und irgendwann ist ein Gebaeude eben nicht mehr dasselbe Gebaeude, nur weil auf jeder Rechnung weiterhin "Reparatur" steht.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Dogmatikus

Der Mindeststandard ist doch aber mehr oder weniger durch das BVerfG gesetzt.

Auf diesem Mindeststandard aufbauend kann man dann den "Preis des Amtes" versuchen zu bestimmen. Der Mindeststandard gibt einem insoweit eine Leitlinie, wie viel einem das niedrigste Amt mindestens wert sein muss.

Was wäre denn dein Vorschlag für eine Bewertung?

SwenTanortsch

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 11:28Der Mindeststandard ist doch aber mehr oder weniger durch das BVerfG gesetzt.

Auf diesem Mindeststandard aufbauend kann man dann den "Preis des Amtes" versuchen zu bestimmen. Der Mindeststandard gibt einem insoweit eine Leitlinie, wie viel einem das niedrigste Amt mindestens wert sein muss.

Was wäre denn dein Vorschlag für eine Bewertung?

Eine Bewertung ausgehend (vormals vom Grundsicherungsniveau) nun vom Median-Äquivalenteinkommen ist nicht möglich, da die Bewertung ausnahmslos aus innerdienstlichen, unmittelbar amtsbezogenen Kriterien heraus zu vollziehen ist. Das MÄE ist kein solches Kriterium.

Dass zwischenzeitlich de facto alle Dienstherrn unsachliche Erwägungen wie eben vormals mittelbar der Grundsicherungsniveau und heute das Median-Äquivalenzeinkommen als einen Maßstab zur Besoldungsbemessung heranziehen, macht die Sache nicht besser. Denn so wie vormals die Mindestalimentation hat heute auch die Mindestbesoldung allein keinen sachlichen Bezug zur amtsangemessenen Besoldung und Alimentation. Es ist entsprechend zur Besoldungsbewertung untauglich. Weiterhin gilt, was ich eingangs formuliert habe: Eine Konkretisierung kann immer erst am Ende erfolgen. Sie muss dann aber auch eine Konkretisierung sein, also unabhängig vom MÄE geschehen.

Wie gesagt, es ist zwar komplex, aber insgesamt nicht sonderlich schwierig eine sachgerechte Neubewertung einzelner Ämter oder aller Ämter vorzunehmen, unabhängig davon, dass dabei immer der Teufel im Detail steckt. Wollte man sie vornehmen, man muss sich nur an die notwendigen Maßgaben halten, die das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit ausgeführt hat.

Platz für noch mehr Verwirrung als der heute de facto geschaffenen sollte man der Sache m.E. allerdings besser nicht einräumen, denke ich, soll heißen: Dienstherrn, die sich nicht einmal in der Lage sehen, bereits einfachste Besoldungsbemessungen sachgerecht vorzunehmen, können offensichtlich an komplexeren Aufgaben nur erst recht scheitern. Wer schon auf einfachstem Niveau nicht in der Lage ist, die den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive hinreichend auszufüllen, sollten besser das tun, wozu er in der Lage ist: nämlich den Kopf weiterhin in den Sand zu stecken, um nicht noch mehr Chaos und Unheil zu stiften.

Das BMI hat - anders als die Dienstherrn der Länder - im Entwurf eine Neuordnung vorgenommen, die offensichtlich nicht evident sachwidrig ist und also einen sachlichen Kern hat. Insofern liegt hier ein Entwurf vor, der vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Ich denke, in Anbetracht des ansonsten herrschenden Chaos ist das ein Ergebnis, das bemerkenswert, weil ausreichend ist. Mehr ist meiner Meinung nach - realistisch betrachtet - nicht zu erwarten.