Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Das Bundesverfassungsgericht sagt MÄE x (1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,5) x 80 %.

Hessen macht daraus MÄE x (1,0 + 0,3 + 0,5) x 80 %

Zitat:

Unter Berücksichtigung einer Steigerung des Median-Äquivalenzeinkommens 2024 für Hessen um
jeweils rund vier Prozentpunkte für die Jahre 2025 und 2026 beträgt das voraussichtliche MedianÄquivalenzeinkommen 2.392 Euro (Bezugsgröße 1 für das erste erwachsene Haushaltsmitglied).

Da für die zweite erwachsene Person von der Bezugsgröße 0,5 auszugehen ist, wird für diese
Person ein Betrag in Höhe von 1.196 Euro zugrundegelegt. Unter Berücksichtigung von 80 Prozent (entsprechend Prekaritätsschwelle) werden 11.482 Euro als vorläufiger fiktiver Nettobetrag
eines zu berücksichtigenden zweiten Einkommens angerechnet (957 Euro x 12 Monate).



Wenn das MÄE um 4% Netto steigt wieso steigen dann die Bruttobezüge nur um 3% (da erst zum 1. Juli aufs Jahr gerechnet nur 1,5 %)?