Änderung der Sonderurlaubsverordnung?

Begonnen von Harald M., 04.04.2026 14:20

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

matthew1312

Zitat von: Organisator in 01.10.2026 08:04Umzüge von / nach anderen Kontinenten betreffen wohl hauptsächlich die gut 3.000 Auslandsbeamten des AA. Selbst hoch gegriffen kommen wir wohl insgesamt nicht über 6.000 betroffene Beamte. Also weniger als 0,3 % aller Beamten.

Wenn wir also anfangen Regelungen zu treffen, die deutlich weniger als 1% der potentiell Betroffenen erreichen, dann regeln wir uns zu Tode.
Stichwort Vergleichsgruppenbildung. Es geht hier nicht um das 1 % aller Bundesbeamten. Es geht um einen Großteil der Beamten, die zur Spitze der Spitze zählen, da sie Assessment, Akademie durchlaufen und besondere Fremdsprachenkenntnisse erworben haben.

Es ist schwer vermittelbar, auf diesen Kreis an Spitzenkräften Regeln anzuwenden, die für Zoll- oder Bundespolizeikräfte gedacht sind.

Organisator

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 21:54Stichwort Vergleichsgruppenbildung. Es geht hier nicht um das 1 % aller Bundesbeamten. Es geht um einen Großteil der Beamten, die zur Spitze der Spitze zählen, da sie Assessment, Akademie durchlaufen und besondere Fremdsprachenkenntnisse erworben haben.

Es ist schwer vermittelbar, auf diesen Kreis an Spitzenkräften Regeln anzuwenden, die für Zoll- oder Bundespolizeikräfte gedacht sind.

Ob Spitzenbeamter oder normaler Botschaftsmitarbeiter oder einfacher Bundespolizist. Wo man vielleicht bei den Kosten für die Unterkunft Unterschiede machen kann - warum sollte ein Spitzenbeamter mehr Tage frei brauchen für einen Umzug im Vergleich zum einfachen Bundespolizisten?

Gruenhorn

Zitat von: Organisator in Heute um 08:03Ob Spitzenbeamter oder normaler Botschaftsmitarbeiter oder einfacher Bundespolizist. Wo man vielleicht bei den Kosten für die Unterkunft Unterschiede machen kann - warum sollte ein Spitzenbeamter mehr Tage frei brauchen für einen Umzug im Vergleich zum einfachen Bundespolizisten?

Die drei Tage Urlaub gelten im übrigen nicht nur fürs packen. Auch die reine Reisezeit ist davon "mit abgedeckt". Also auch wen es drei mal umsteigen, Interkontinental und danach noch Zugfahrt heißt.