Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Alexander79

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 08:43Irgendwann wird es soweit sein, dass ein Großteil der Beamten einfach aus Unsicherheit "pauschal" Widerspruch gegen die eigene Besoldung einlegt, weil man sich ja nie sicher sein kann, dass der Dienstherrn seinen Pflichten nachkommt - traurige Entwicklung.
Und was bringt das?
Hier wird pauschal unterstellt.
Widerspruch einlegen und man ist sicher.

Das ist aber leider mitnichten so.
Sobald die "Abschmetterung" des Widerspruchs kommt, musst du Klage einreichen um deine Ansprüche zu wahren.
Die Ruhendstellung der Widersprüche ist ja im Regelfall eher die Ausnahme und nicht der Standard.