Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 10:49Reicht nicht allein der Median, um unsere Besoldung zu senken? Der Wohlstand in Deutschland geht zurück und die Löhne sinken. Dann kann der Besoldungsgesetzgeber unsere Besoldung auch sinken lassen. Ich vermute, dass Verfassungsgericht ist in der Dogmatik nicht grundlos von 15 Prozent über Grundsicherung auf Median gewechselt. Man weiß, was uns in Deutschland wirtschaftlich bevorsteht.

Nein, der Median ist nur der Prüfmaßstab, ob die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.
Ob sie zu hoch bemessen ist, hat der Gesetzgeber ja selbst in der Hand und könnte sie senken. Dann gilt aber das was Battis in deinem Artikel nicht klar herausgearbeitet hat: nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf ein "Sonderopfer" der Beamten, vulgo Besoldungskürzung nur vorgenommen werden, wenn ein schlüssiges Konzept zur Haushaltskonsolidierung vorliegt. Einfacher gesagt: solange wir Steuerbefreiungen und Subventionen gewähren, wird es auch keine Kürzung der Besoldung geben können.
Und dass wir in absehbarer Zeit Dienstwagenprivileg, Zuschüsse für Finanzprodukte, Übernahme der Netzentgelte, Anhebung der Steuer auf Gastronomie und Flugreisen, Rückführung der Energiesteuer auf das vorherige Niveau, Einfrieren von Diäten, Stopp von Entwicklungshilfe, Stopp von Rüstungsausgaben (insbesondere für andere Länder) etc vornehmen, sehe ich nicht kommen.

Anmerkung: meine Liste ist bloß eine Liste und keine persönliche Idee von möglichen Ausgabenkürzungen. Ich möchte keine Diskussion über den Sinn der Militärhilfe für die Ukraine anzetteln, weil ich voll und ganz dahinter stehe.