Ich wollte hier nun auch nochmal meine letzten Ergebnisse teilen.
Meine Einschätzung für A14 für die Jahre 2017 bis 2025 ist mittlerweile eigentlich Recht optimistisch. Die Gründe sind, dass durch den Vergleich mit dem richtigen Rechtskreis, auch in den höheren Besoldungsgruppen zwei Parameter gerissen werden.
Ich denke das Hamburg ziemlich geeignet ist, da die das MÄE Recht weit oben ist und weil gleichzeitig der nominalohnindex ausreichend gestiegen ist.
Laut Beschluss ist eine unmittelbare Verletzung von A4 bis A10 ausreichend um das gesamte Besoldungsgefüge zu erschüttern. Beim Bund sind im Vergleich mit Hamburg A3 bis A11 manchmal A12 betroffen. Hier sollte in Analogie also das Abstandsgebot mittelbar ach im höheren Dienst gerissen sein. Ein Vergleich mit Thüringen liefert A3 bis A9 immer, immer mal A10. Das ist etwas schlechter als die Referenz in Berlin aus dem Beschluss.
Nach meinen Zahlen habe ich weiterhin einen Ausschlag beim Nominallohnindex für Hamburg in der gesamten Zeit außer zwei Jahren. Für Thüringen ist das Kriterium durchgängig gerissen, zeitweise über 15%, da dort 1996 die nominallöhne eher gering waren und in der Folge überdurchschnittlich aufgeholt haben. Nun könnte man, hier argumentieren, dass bzgl des Abstandsgebots fast dieselbe Situation wie in Berlin vorliegt, auch wenn es etwas milder ist.Beim nominalohn jedenfalls ist die Verletzung so gravierend, dass man in der letzten Stufen wo die gesamte Gesamtabwägung dran ist, vielleicht erfolgreich argumentieren.
Aber wie gesagt, das beste Paket bringt der Vergleich mit den Hamburger Zahlen.
Nach meinem Dafürhalten kann man auch für verschiedene Jahre sich mit verschiedenen Ländern vergleichen, da dies letztlich das selbe wäre, wie in zwei separaten Klagen zwei Länder auszuwählen.
Mit zwei Parameter ist der Bund jedenfalls in Bedrängnis. Die Kollegen mit drei und mehr Kindern können beim Abstandsgebot vielleicht noch weiter argumentieren, da man mit dem MÄE in der Vorabprüfung den Fehlbetrag noch vergrößert, wenn man die Methodik für kinderreiche Beamte anwendet. Bspw in Bayern komme ich in diesem Jahr selbst in A14 auf eine unmittelbare Verletzung des Abstandsgebots.
Weitere Argumente für den höheren Dienst könnte man noch aus der Definition der Prekaritätsschwelle bei 80% ableiten. Die 80% stehen für ein Krätze an der Armut. Im Beschluss wird ab 120 % ein gehobenes Gehalt attestiert. Ggf. Kann man vor Gericht noch anführen, dass der höhere Dienst (und die Bemessung der Kinderanteile) durchaus ein gehobenes Gehalt dem gesellschaftlichen Ansehen entspricht. Da wäre ein zweiter Fixpunkt um von den relative Zahlen wegzukommen, die einen fehlerhaften Startwert eben nie anzeigen können.
Das sind die Gedanken, die ich im Moment versuche für die Klage auszuformulieren.
Meinungen, Ergänzungen?