Autor Thema: Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026  (Read 7450 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #45 am: 29.11.2025 06:24 »
Hallo Ryan und Gruenhorn, ich habe testweise auch mal den Wert aus 2009 (da gab es in Berlin keine unterjährigen Veränderungen) angeschaut:
 
- Berliner A14-Besoldung in 2009 laut hiesiger Tabelle: 53.098,60 €. Mit dem 2009er Besoldungsindex von 107,57 aus dem Urteil ergibt sich daraus ein Wert von 49.361,90 € für das Jahr 1996.
 - In der hiesigen Tabelle stehen für A14 in 1996 in der Tat hingegen "nur" 96.244,27 DM, also 49.208,91 €.
 
Da müsste man wohl mal bei Prof. Färber nachfragen, woher genau die Differenz stammt. Allerdings sehe ich es wie Ryan und erachte den Unterschied von 0,31% nicht wirklich als "spielentscheidend" für das Gesamtbild.. :)



P.S. @Ryan, noch ein kleiner Hinweis: Die Prekaritätsschwelle liegt bei 80% des 2,3-fachen MÄE (also beim 1,84-fachen). Außerdem würde ich gegebenenfalls (aus Konsistenzgründen) eher die 2024er-Besoldung mit dem 2024er MÄE vergleichen. Abgesehen davon finde ich die beiden Tabellen sehr interessant!!
« Last Edit: 29.11.2025 06:34 von BVerfGBeliever »

Ryan

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #46 am: 29.11.2025 09:49 »
Danke.

Bzgl. der Konsistenz hast Du natürlich recht. Mit 2024 Werten wären die Verhältnisse noch ein wenig prekärer.
Die Prekaritätsschwelle ist unterschritten, wenn der Tabellenwert kleiner als 0,8 ist. Man könnte natürlich die ganze Tabelle auch noch mal durch 0,8 teilen, um die Nettoeinkommen relativ zur Prekaritätsschwelle auszudrücken. Geschmacksache.

Ich habe aber bewusst das Verhältnis zum MÄE dargestellt. Denn es geht (mir) letztlich auch darum, zu sehen, wer im Gefüge die "Mitte" des Lebensstandards repräsentiert. Die (4K-) Familie des alleinverdienenden Beamten des gehobenen Dienstes in A12 Endstufe hat nach diesem Maßstab derzeit einen "mittleren" (aber keinen "gehobenen") Lebensstandard (50% der Bevölkerung hat einen höheren, 50% einen niedrigeren Lebensstandard).

Nach meinem Verständnis ist dem jüngsten Beschluss des BVerfG eine Aufforderung an die Gesetzgeber zu entnehmen, den Lebensstandard aller Beamten in den Blick zu nehmen und zwar in unterschiedlichsten Familienkonstellationen. Mit dem MÄE hat das Gericht ein Handwerkszeug ins Spiel gebracht, das es erlaubt, die Verhältnisse transparent zu machen. Es ist erforderlich, Entscheidungen über den Lebensstandard der Beamten zu treffen. Das "Leitbild" ist zweitrangig. Auch in einem Zweiverdiener-Modell wird zwingend der Lebensstandard des Alleinverdieners festgelegt. Die Streichung von Besoldungsgruppen ändert nichts.

Das BVerfG signalisiert nach meinem Verständnis auch einen sehr großen Spielraum für Familienzuschläge. Es kommt ihm auf die Lebensverhältnisse an.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #47 am: 01.12.2025 21:17 »
Mal kurz weg von der Vorabprüfung zur Mindestbesoldung (um die sich ja die aktuelle Diskussion im Hauptthread in erster Linie dreht) und hin zur ersten Stufe der Fortschreibungsprüfung:

Ich habe mal kurz versucht, das Ganze überschlägig für A15 von 1996 bis 2026 zu betrachten (soweit mir das hier im Urlaub ad-hoc am winzigen Laptop möglich war). Insbesondere habe ich Einmalzahlungen ignoriert und keine Spitzausrechnung durchgeführt. Wer sich beim Tariflohnindex wundert: 2016 wurde in E15 die sechste Stufe eingeführt und 2026 die Sonderzahlung erhöht.

Wie erwartet und befürchtet ist das Ergebnis ziemlich ernüchternd:
- Ende der Nullerjahre hat ein paar Mal der Verbraucherpreisindex "angeschlagen".
- Am aktuellen Rand könnte gegebenenfalls der Tariflohnindex und der Nominallohnindex relevant werden (letzterer steht natürlich noch nicht fest).
- Ansonsten aber spielt fast nur das (mittelbare) Abstandsgebot (von dem ich einfach mal durchgehend ausgegangen bin) eine Rolle, aber das muss ja leider nicht zwingend etwas heißen.

Ihr findet die Datei im Anhang. Wer andere Besoldungsgruppen betrachten möchte, muss einfach nur die ersten beiden Spalten (neu) befüllen (Ergebnisse gerne posten). Wer Fehler/etc. findet, gerne melden..

Grafische Darstellung: https://s1.directupload.eu/images/251123/ph2j3rjk.png

Danke für die steile Vorlage. Habe alles auf 1996 auf 100 eingenordet und mit BaWü A6 angefangen.

Gruenhorn

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Antw:Erste Prüfstufe Bundesbeamte 1996 - 2026
« Antwort #48 am: 08.12.2025 22:14 »
Ich wollte hier nun auch nochmal meine letzten Ergebnisse teilen.
Meine Einschätzung für A14 für die Jahre 2017 bis 2025 ist mittlerweile eigentlich Recht optimistisch. Die Gründe sind, dass durch den Vergleich mit dem richtigen Rechtskreis, auch in den höheren Besoldungsgruppen zwei Parameter gerissen werden.
Ich denke das Hamburg ziemlich geeignet ist, da die das MÄE Recht weit oben ist und weil gleichzeitig der nominalohnindex ausreichend gestiegen ist.
Laut Beschluss ist eine unmittelbare Verletzung von A4 bis A10 ausreichend um das gesamte Besoldungsgefüge zu erschüttern. Beim Bund sind im Vergleich mit Hamburg A3 bis A11 manchmal A12 betroffen. Hier sollte in Analogie also das Abstandsgebot mittelbar ach im höheren Dienst gerissen sein. Ein Vergleich mit Thüringen liefert A3 bis A9 immer, immer mal A10. Das ist etwas schlechter als die Referenz in Berlin aus dem Beschluss.

Nach meinen Zahlen habe ich weiterhin einen Ausschlag beim Nominallohnindex für Hamburg in der gesamten Zeit außer zwei Jahren. Für Thüringen ist das Kriterium durchgängig gerissen, zeitweise über 15%, da dort 1996 die nominallöhne eher gering waren und in der Folge überdurchschnittlich aufgeholt haben. Nun könnte man, hier argumentieren, dass bzgl des Abstandsgebots fast dieselbe Situation wie in Berlin vorliegt, auch wenn es etwas milder ist.Beim nominalohn jedenfalls ist die Verletzung so gravierend, dass man in der letzten Stufen wo die gesamte Gesamtabwägung dran ist, vielleicht erfolgreich argumentieren.

Aber wie gesagt, das beste Paket bringt der Vergleich mit den Hamburger Zahlen.
Nach meinem Dafürhalten kann man auch für verschiedene Jahre sich mit verschiedenen Ländern vergleichen, da dies letztlich das selbe wäre, wie in zwei separaten Klagen zwei Länder auszuwählen.

Mit zwei Parameter ist der Bund jedenfalls in Bedrängnis. Die Kollegen mit drei und mehr Kindern können beim Abstandsgebot vielleicht noch weiter argumentieren, da man mit dem MÄE in der Vorabprüfung den Fehlbetrag noch vergrößert, wenn man die Methodik für kinderreiche Beamte anwendet. Bspw in Bayern komme ich in diesem Jahr selbst in A14 auf eine unmittelbare Verletzung des Abstandsgebots.
Weitere Argumente für den höheren Dienst könnte man noch aus der Definition der Prekaritätsschwelle bei 80% ableiten. Die 80% stehen für ein Krätze an der Armut. Im Beschluss wird ab 120 % ein gehobenes Gehalt attestiert. Ggf. Kann man vor Gericht noch anführen, dass der höhere Dienst (und die Bemessung der Kinderanteile) durchaus ein gehobenes Gehalt dem gesellschaftlichen Ansehen entspricht. Da wäre ein zweiter Fixpunkt um von den relative Zahlen wegzukommen, die einen fehlerhaften Startwert eben nie anzeigen können.
Das sind die Gedanken, die ich im Moment versuche für die Klage auszuformulieren.

 Meinungen, Ergänzungen?