Ungeplanter EU

Begonnen von matzeso, Heute um 20:29

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matzeso

Ich habe eine oder mehrere Fragen bzgl. ungeplanten Erholungsurlaubes.
Im laufendem Jahr möchte der ein oder andere noch EU nachreichen weil man vielleicht noch etwas vor hat außerhalb des schon vorgeplanten Urlaubes.
Gibt es Vorschriften wie lange der Dienstherr Zeit hat zu entscheiden hat?
Beispiel ich habe zum Geburtstag Karten für ein Konzert geschenkt bekommen für Irgendwann im September oder Oktober. Jetzt ist Zb Februar. Ich gebe jetzt dem Dienstherr bescheid das ich im September ungeplanten Urlaub benötige für X Tage.
Oder kann der Dienstherr aber auch sagen nein der ist nicht vorgeplant, gibt's nicht. Muss er das Begründen warum das nicht geht?
Danke für viele Antworten!