Moin flip,
mach auf jeden Fall weiter das BVerfG-Urteil vom Oktober 2025 zieht die Versorgungsbezüge ausdrücklich mit rein. Wer jetzt aufhört, verliert unter Umständen die komplette Kette und damit die Nachzahlung ab 2021.
Ich (ebenfalls frisch A9 Ruhestand seit 1.10.2025) habe genau wie du einfach den alten Widerspruchstext genommen, nur oben Ruhegehalt statt Besoldung eingetragen und an die Generalzolldirektion geschickt. Kam gestern die Eingangsbestätigung + Aktenzeichen, wird wieder ruhend gestellt. Läuft.
Wer unterjährig gegangen ist: wie Rentenonkel sagt → doppelt halten (ein Widerspruch für die aktive Zeit, einer für die Pension). Kann nicht schaden, kostet nur eine Briefmarke.
Weiter durchziehen, Kollegen – die kriegen wir noch!
Gruß
euer frischgebackener Pensionär (der trotzdem noch kämpft)