Meinung? Besoldung Bundesbeamten an die Entwicklung der Bevölkerung koppeln?

Begonnen von MaDa, Heute um 14:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MaDa

In den letzten Jahren ist die Besoldung von Beamten immer wieder in einen negativen Blickpunkt in der Öffentlichkeit geraten und mit einer ständigen massiven Neiddebatte belastet. "Beamtenbashing" war für lange Zeit an der Tagesordnung. Die faulen Beamten würden viel zu viel verdienen und auch noch eine viel zu hohe Pension erhalten zu ihren vielen sonstigen Vorteilen. Bedauerlicherweise wird in der öffentlichen Diskussion immer nur auf die Vorteile der Beamten eingegangen, ohne die dem gegenüberstehenden Pflichten oder auch evt. Nachteile aus vermeintlichen Privilegien auch nur zu erwähnen. Die verbindlichen Pflichten und deren erhebliche Auswirkungen auf das Arbeits- und auch Privatleben der Beamten bis zu deren Lebensende sind nicht ausreichend bekannt - weder in der breiten Öffentlichkeit noch bei politischen Entscheidungsträgern. Das Streikverbot ist lediglich das bekannteste. Wenige wissen, dass Beamte jederzeit eine andere Arbeit selbst an anderen Orten zugewiesen werden kann oder von der "Bereitschaft" bis zum Lebensende (das bedeutet, dass in Notlagen jeder Pensionär zwangsweise wieder in den Dienst beordert werden kann) und die Kombination private Krankenkasse mit Beihilfe kein Vorteil mehr ist. Dazu kommen noch viele weitere Pflichten.

Es bedurfte tatsächlich dreier Urteile des Bundesverfassungsgerichts (2020, 2022 und 2025), bis auch die Öffentlichkeit das gerichtlich festgestellte Defizit ansatzweise wahrnahm und die öffentlichen negativen Äußerungen geringfügig abgemildert wurden. Das BMI arbeitet immer noch an einem Vorschlag für eine amtsangemessene Besoldung für die Bundesbeamten. Hier scheint der Fokus jedoch auf der Minimierung der Kosten für die Bundesverwaltung, anstatt auf einer rechtmäßigen, zukunftsfähigen und auch visionären Weiterentwicklung zu liegen.

Wie könnte die amtsangemessene Besoldungsordnung entsprechend den bereits getroffenen Vorgaben des Verfassungsgerichts ausgestaltet sein? Ein Vorschlag hierzu wäre die folgende Ausgestaltung.


1. Kopplung der Beamtenbesoldung an die Entgeltentwicklung der Gesamtbevölkerung

Eine Option, um die Debatte um die amtsangemessene Besoldung zu entschärfen, wäre die Kopplung der Beamtenbesoldung an die Entgeltentwicklung der Gesamtbevölkerung. Geht es allen gut, geht es den Beamten gut. Geht es allen schlecht, geht es auch den Beamten schlecht.

Das Verfassungsgericht hat bereits festgelegt, dass das Grundgehalt der untersten Besoldungsgruppe bei 80 Prozent des Medianäquivalenzeinkommens liegen muss. Mittels des Abstandsgebotes sind somit auch die Mindestbesoldung der folgenden Besoldungsgruppen festgelegt. Zuschläge bleiben bei dieser Betrachtung außen vor.
Diese Werte liegen  lediglich ex ante vor, sodass  ein prozentualer Aufschlag für die Festlegung der in die Zukunft gerichteten Besoldung erfolgen muss. Hierzu bietet sich die durchschnittliche Medianäquivalenzeinkommens-Entwicklung der letzten vorliegenden vorangegangenen 5 Jahre an.

Bei der Berechnung der Einkommen müssen  die unterschiedlichen vertraglichen Wochenarbeitsstunden bei Vollzeit berücksichtigt werden. Die durchschnittliche vertragliche/ betriebsübliche Wochenarbeitszeit in Vollzeit liegt laut Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung bei 37,8 Stunden pro Woche (aktuellster Wert 2023). Dies wäre dann eine "Medianäquialenzvollzeit".

Berechnung:
Medianäquivalenzeinkommen/ Medianäquivalenzvollzeit = Medianäquivalenzstundenlohn


Die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten wurde per Gesetz festgesetzt auf 41 Stunden pro Woche bei Vollzeit. Das zuvor festgestellte Medianäquivalenzeinkommen erbracht bei 37,8 Medianäquivalenzvollzeit- Wochenstunden ist dementsprechend auf die gesetzlich festgelegten 41 Beamte-Vollzeit-Wochenstunden umzurechnen. Nur durch diese Umrechnung ist die tatsächliche Vergleichbarkeit der verschiedenen Systeme gewährleistet.

Berechnung:
80% x Medianäquivalenzstundenlohn x  Beamtenvollzeit = Mindestbesoldung

Versteckte Besoldungskürzungen durch Arbeitszeiterhöhung ohne Gehaltsausgleich werden durch den stundenbasierten Ansatz ausgeschlossen.
Beamte haben schließlich bereits  mehr als ein Jahresgehalt "unfreiwillig gespendet"/ einseitiger Einbehalt des Arbeitgebers- mit dem benannten Zweck  "Haushaltskonsolidierung". Denn 2006 wurde die Arbeitszeit vom Gesetzgeber einseitig um 2 Wochenarbeitsstunden ohne jeglichen Gehaltsausgleich erhöht. Dies war angekündigt für 3 bis 5 Jahre, also bis max. 2011. Die einseitige Erhöhung der Wochenarbeitszeit hält nun 20 Jahre später und 15 Jahre über den angekündigten Zeitraum hinaus an und es ist keine Rückführung auf die ursprüngliche Wochenarbeitszeit in Aussicht - noch nicht einmal der Wille dazu.
Eine Einbeziehung der Wochenarbeitszeit entspricht durch die Verhinderung versteckter Besoldungskürzungen (s.o.) und Rückführung des heute nicht mehr der Rechtsprechung entsprechenden Gesetzes der verfassungsgerichtlichen Vorgabe, dass "die Besoldung der Beamten nicht zu Haushaltskonsolidierungszwecken herangezogen werden darf." Zudem wird die Verhältnismäßigkeit gewahrt, da 4.000 € für 40 Stunden (100 €/h) einen anderen Wert hat als 4.000 € für 10 Stunden (400 €/h).
Alternativ könnte natürlich auch der Median oder Durchschnittswert der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit auf Beamte analog zu der Medianberechnung erfolgen und für Beamte festgesetzt werden. Die sich daraus ergebenden ständigen Schwankungen der Vollzeit- Wochenarbeitsstunden würden jedoch zu erheblichen Aufwänden und Schwierigkeiten in der Personalverwaltung und Aufgabenplanung führen.
Die sich nun ergebende Mindestbesoldung der untersten Besoldungsgruppe ist unter Wahrung des Abstandsgebots auf die weiteren Besoldungsgruppen hochzurechnen.

Als eine Option könnte die Festlegung der Besoldung durch das BMI durch Verordnungsermächtigung im Besoldungsgesetz ermittelt werden. Langwierige Gesetzgebungsprozesse könnten damit vermieden werden. Zum März des Folgejahres kann das Medianäquivalenzeinkommen des Vorjahres und die Berechnung des Aufschlags vorliegen. Auch die durchschnittlichen vertraglichen Wochenarbeitsstunden (Medianäquivalenzvollzeit) müssten erhoben werden. Die Festlegung der Besoldung ist darauf basierend eine reine Berechnung. Bis spätestens Juli kann somit die neue Besoldung umgesetzt werden. Die Vorgabe des Verfassungsgerichts, die Besoldung regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben, ist in diesem Verfahrensvorschlag erfüllt.

Diese transparente und an die Entwicklung der Bevölkerung gekoppelte Besoldung kann zu einer geringeren Kontroverse in der Öffentlichkeit führen und gleichzeitig eine amtsangemessene Besoldung der Bundesbeamten sicherstellen. Ein besonderes Augenmerk ist bei der Kommunikation der amtsangemessenen Alimentation auf das Zusammenspiel von Rechten und Pflichten zu richten. Während die Rechte oder "Privilegien" der Beamten in der Bevölkerung weitgehend bekannt sind und diskutiert werden, sind die damit verbundenen lebenslangen und bis in das Privatleben hineinwirkenden Pflichten kaum bekannt oder auch nur angesprochen.

Für die Jahre 2020 bis zur Umsetzung der neu berechneten Besoldung kann die Berechnung analog zum neuen Verfahren erfolgen. Die Zahlung der widerrechtlich einbehaltenen Besoldung dieser Jahre muss umgehend für alle Beamtinnen und Beamten erfolgen.


2. Kinderreiche Familien

Eine besondere Beachtung fanden kinderreiche Beamtenfamilien in den Urteilen des Verfassungsgerichts.

Die bislang angewendeten Familienzuschläge I (auch für Verheiratete ohne Kinder) und II (für Kinder) stehen in der Kritik durch die Veränderung der Gesellschaft. Ehe bedeutet nicht mehr Kinder, Kinder bedeuten nicht mehr Ehe. Ehen sind nicht der weit überwiegende Standard. Richtigerweise schreitet die Gleichberechtigung langsam voran: Frauen generell und Mütter arbeiten und arbeiten mehr, Väter nutzen Teil- und Elternzeit. Das Bild des Vollzeitvaters mit Hausfraumutter und zwei Kindern ist völlig veraltet. Im Regelfall sind heute bei Paaren beide berufstätig. In diesem Zusammenhang erscheint ein Zuschlag für kinderlose Zwei-Verdiener-Ehen nicht mehr sach- und zeitgemäß. Daher sollte eine Fokussierung auf die Ausgestaltung des Familienzuschlages II zur Gewährleistung amtsangemessener Alimentation von Beamtenfamilien mit Kindern gesetzt werden. Wie bereits aktuell kann der Familienzuschlag II nach Anzahl der Kinder gestaffelt werden.

Eine reine Fokussierung auf den Kinderzuschlag mit dann deutlich höheren Beträgen erscheint sach- und zeitgerechter als auch akzeptabler durch die Allgemeinheit. Insbesondere Alleinerziehende würden von der Fokussierung auf Kinder profitieren.


Was ist eure Meinung dazu?

ChrisD

Das wäre auf jeden Fall ein machbarer rechnerischer Ansatz.

Durch die Kopplung an die Entwicklung des Einkommens der Bevölkerung wird der Rechtsprechung (Fortentwicklung) und den Fairnessgefühl der Bevölkerung entsprochen. Zudem werden Einfallstore für Einspartricks reduziert (Wochenstunden, Einbehalt bei Steigerungen für Vorsorge, etc.)

Ein ähnliches System müsste dann nur noch für die Abgeordneten umgesetzt werden. Dann gälte auch für diese "Geht es dem Volk gut, geht es mir gut".

matthew1312

Kopplung klingt clever.

Kindbezogene Bestandteile: Diese müssen in einem Verhältnis zur Grundbesoldung stehen.

Einfacher Dienst wohnt mit einfacher Ausstattung. Mit vielen Kindern ist es eben eine große Wohnung mit einfacher Ausstattung. Und viele Freizeitaktivitäten und Kinderaktivitäten auf einfachem Level.

Im höheren Dienst steigt der Anteil eben proportional.

Machen wir uns nichts vor: Wir leben nicht in einer klassenfreien Gesellschaft.

MaDa

Zitat von: matthew1312 in Heute um 18:21Kopplung klingt clever.

Kindbezogene Bestandteile: Diese müssen in einem Verhältnis zur Grundbesoldung stehen.

Einfacher Dienst wohnt mit einfacher Ausstattung. Mit vielen Kindern ist es eben eine große Wohnung mit einfacher Ausstattung. Und viele Freizeitaktivitäten und Kinderaktivitäten auf einfachem Level.

Im höheren Dienst steigt der Anteil eben proportional.

Machen wir uns nichts vor: Wir leben nicht in einer klassenfreien Gesellschaft.

Bereits jetzt gibt es einen Betrag pro Kind. Mehr Kinder, mehr Geld.
Bei einer zusätzlichen Staffelung nach Besoldungsgruppe wäre ein höherer Betrag für untere Besoldungsgruppen und geringere Beträge für höhere Besoldungsgruppe angebracht.