Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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SonicBoom

Zitat von: Amtsschimmel in Heute um 21:21Wenigstens schreibt Swen selbst und kotzt nicht seitenweise halbherzig paraphrasiertes ChatGPT Geschwurbel aus. Und ja, es gibt durchaus Leute, die das bemerken.
In der Sache bin ich hin und hergerissen, aber deiner Position helfen weder dein schlechter Stil noch die offensichtliche Faulheit, dich mit deinen eigenen grauen Zellen mit der Materie zu befassen.

Mal nutze ich es, mal nicht. Aber ganz ehrlich, es tut ja nichts zur Sache. Meine Aussagen sind klar. Selbst wenn Swen eine KI nutzen würde wäre seine Aussage die selbe. In diesem Sinne wohlan wer es nutzen kann. In der Sache liegt er falsch. Ob ich ihm das nun direkt sage oder nicht.

Von dir habe ich zur Sache reichlich wenig gehört. Weder mit noch ohne Ki scheinst du dich hier zu beteiligen, aber die Beschwerde ist schnell formuliert.

clarion

Hallo Goodbye,

Der Gedanke ist falsch. Indexreihen sind relative Größen. Man kann mit Indizes prüfen, um wieviel Prozent sich die Werte von einem beliebigen Zeitpunkt in der Indexreihe zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt prozentual geändert haben. Auch wenn wir bald alle eine saftige Besoldungserhöhung bekommen, könnte es sein, dass in ein paar Jahren ein säumiger Dienstherr die Besoldung nicht erhöht während die Preise und Löhne anderswo gallopieren. Dann würde auch sokünftig die Fortschreibungsprüfung Alarm schlagen.

Die Aussage wie die absolute Besoldungshöhe aussehen muss, wird m.E. durch die Mindestbesoldung und das unmittelbare Abstandsgebot vorgegeben, wobei beider Mindestbesoldung mit.E. noch nicht definitiv geklärt ist, wieviel davon aus der Grundbesoldung und wieviel aus den leistungslos gewährten Zulagen kommen darf.

M.E müssten die Dienstherren eine komplett neue Besoldungstabelle aufbauen, und diese dann proportional zu den Vergleichsindizes fortschreiben. Dann würden wir von den Tarifverhandlungen entkoppelt.