Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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NvB

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 21:45Ich gedenke auch meinen Eid zu erfüllen, unabhängig von dieser leidigen Besoldungsfrage. Dieser Eid ist nicht beliebig und sollte nicht durch einen Besoldungsstreit o.ä. relativiert werden.

Ich habe so das Gefühl, dass es auf mittlere Sicht schon auf das Berufsbeamtentum ankommen könnte als letzte Bastion der Demokratie.

Hahahahaha...

Die Geschichte sagt dir genau das Gegenteil. Das deutsche Berufsbeamtentum wurde im Nationalsozialismus überwiegend zu einem tragenden Funktionsapparat der Diktatur.

Und wer meint, die Geschichte würde sich dahingehend nicht wiederholen wird auf dem absoluten Holzweg sein.

In keinem Beruf ist der Beamte in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis wie diesem. Deswegen bin ich der festen Überzeugung: Bevor ein Beamter seine kompletten Ansprüche verliert, wird er sich seinem Dienstherren oder Befehlsgeber beugen und alleine aus dem Abhängigkeitsverhältnis auch gegen seine Überzeugung und dem Gesetz entscheiden.
Die Geschichte ist da zu klar und eindeutig.

Schneewitchen

Zitat von: NvB in Gestern um 21:58Hahahahaha...

Die Geschichte sagt dir genau das Gegenteil. Das deutsche Berufsbeamtentum wurde im Nationalsozialismus überwiegend zu einem tragenden Funktionsapparat der Diktatur.

Und wer meint, die Geschichte würde sich dahingehend nicht wiederholen wird auf dem absoluten Holzweg sein.

In keinem Beruf ist der Beamte in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis wie diesem. Deswegen bin ich der festen Überzeugung: Bevor ein Beamter seine kompletten Ansprüche verliert, wird er sich seinem Dienstherren oder Befehlsgeber beugen und alleine aus dem Abhängigkeitsverhältnis auch gegen seine Überzeugung und dem Gesetz entscheiden.
Die Geschichte ist da zu klar und eindeutig.

Geschichte kann sich wiederholen,  muss aber nicht. Ich bin auf meinen Beamtenstatus wirtschaftlich  nicht angewiesen. Daher kann ich im Zweifel auch die Konsequenzen tragen, wenn ich meinem Eid gemäß handle und sich hieraus Konsequenzen ergeben sollten.

So.kann natürlich nicht jeder Kollege handeln,  dass ist in der Tat so....

Alexander79

Zitat von: PolareuD in Gestern um 14:22Grundrechte unter Druck: Welche Rolle der Staat spielt
ZitatBesonders große Sorgen macht Putzer, wenn die Politik Gerichtsentscheidungen nicht umsetzt: "Wir hatten das Beispiel im letzten Jahr mit den Zurückweisungen an der Grenze. Da hat ein Gericht gesagt, dass das nicht rechtmäßig ist, und das wurde von politischen Akteuren als Einzelfallentscheidung abgetan, die nicht dem Willen des Volkes entspreche."

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/grundrechte-report-buergerrechte-deutschland-politik-justiz-100.html


Und was war an der Auslegung der Politik falsch?
Ich denke es ging um das Urteil des VG Berlins.
Ein VG Urteil ist doch grundsätzlich immer nur eine Einzelfallentscheidung.

GoodBye

Ich finde, Nichtanwendungserlasse sind ein gutes Beispiel.

Unabhängig davon, dass man nach Belieben alles zu einem Einzelfall erklären kann, wird dabei immer mehr verkannt, dass auch aus einem Einzelurteil, insbesondere eines höchsten Gerichts wie dem BFH, grundsätzliche rechtliche Schlüsse gezogen werden können, auf die man auch grundsätzlich reagieren darf. Vor allem, wenn die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen wird.

Diese Haltung besteht offensichtlich auch ggü. dem BVerfG. Es gibt zwar einen Beschluss gegen das Land Berlin, aber es gibt auch klare Aussagen, wie das Gericht in Grundsatzfragen wie Mindestbesoldung etc. verfahren wird.

Auch wenn es hier um Gesetze und nicht Verwaltungsakte geht: §44 VwVfG sowie §§48,49 VwVfG enthalten hier eine Grundaussage, dass eine Behörde auch von Amts wegen tätig werden darf, wenn sie feststellt, dass ein belastender Verwaltungsakt rechtswidrig ist.

Diese Grundhaltung darf man mit Sicherheit auch von einem Gesetzgeber erwarten: Nämlich die freiwillige Behebung offenbar rechtswidriger Zustände!
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

lotsch

Wenn der Berliner Gesetzgeber das Urteil des BVerfG nicht rechtzeitig, oder nur im Sinne der Untätigkeit umsetzt, wie Swen sagt, sollten die Berliner Kläger den Gang zum EGMR prüfen, schließlich ist der nationale Rechtsweg erschöpft.

SwenTanortsch

Zitat von: Alexander79 in Heute um 06:44https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/grundrechte-report-buergerrechte-deutschland-politik-justiz-100.html



Und was war an der Auslegung der Politik falsch?
Ich denke es ging um das Urteil des VG Berlins.
Ein VG Urteil ist doch grundsätzlich immer nur eine Einzelfallentscheidung.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit betrachtet in der Regel den Einzelfall, stellt dabei aber nicht minder regelmäßig die gesetzliche Grundlage klar, auf deren Grundlage dann Recht gesprochen wird. Denn anders ist Rechtsprechung in Deutschland in der Regel nicht möglich.

Entsprechend hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilrechtsschutzverfahren gegen die Einreiseverweigerung seiner Entscheidung folgende Leitsätze vorangestellt:

1. Personen, die im Rahmen einer Grenzkontrolle um internationalen Schutz nachsuchen, haben einen Anspruch auf Durchführung des vollständigen Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für die Prüfung dieses Antrags nach der Verordnung (EU) 604/2013 – Dublin-III-Verordnung. Dies steht einer unmittelbaren Zurückweisung an der Grenze entgegen. (Rn.28)

2. Die Anwendung der Dublin-III-Verordnung kann nicht unter Berufung auf Art. 72 AEUV unterbleiben, soweit nicht hinreichende Gründe für eine nicht anders abzuwendende Gefahr für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit des Mitgliedstaats dargelegt werden. Diese Darlegung setzt eine Gesamtbetrachtung voraus, die sich nicht auf numerische Werte etwa zu Asylantragszahlen oder Grenzübertritte beschränkt, ohne auszuführen, welche Auswirkungen dies für die Grundinteressen der Gesellschaft des Mitgliedstaats oder das Funktionieren seiner staatlichen Einrichtungen hat. Die geplanten Maßnahmen müssen verhältnismäßig und insbesondere konkret geeignet und erforderlich sein, der bestehenden Gefahr abzuhelfen. Vorrangig sind diejenigen Schutzmechanismen zu nutzen, die das Sekundärrecht selbst bereithält. (Rn.55) (Rn.56)

3. Nach Art. 43 i.V.m. Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU –Asylverfahrensrichtlinie – kann das Dublin-Verfahren auch vor Gestattung der Einreise an der Grenze durchgeführt werden. Dies entspricht der Regelung in § 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylG. (Rn.76)

Die Kammer hat dabei hinsichtlich des ersten Leitsatzes in der Rn. 28 ausgeführt:

"Die Antragsgegnerin ist im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Antragstellerin den Grenzübertritt in die Bundesrepublik Deutschland zu gestatten und das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats nach der Verordnung (EU) 604/2013 – Dublin-III-Verordnung – durchzuführen. Die Antragstellerin hat im vorliegenden Fall nach den Maßstäben des § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung – ZPO – sowohl die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs (Anordnungsanspruch) sowie die Gründe, die die Eilbedürftigkeit der gerichtlichen Entscheidung bedingen (Anordnungsgrund), auch nach den strengen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache glaubhaft gemacht."

Sie hat damit die eindeutig formulierte europarechtliche Grundlage ausgeführt, um im zweiten Leitsatz auf den Art. 72 AEUV hinzuweisen, der lautet:

"Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit."

Sie hat dabei weiterhin im zweiten Leitsatz die unbestreitbaren Konsequenzen aus Art. 72 AEUV ausgeführt, nämlich dass hinreichende Gründe für eine nicht anders abzuwendende Gefahr für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit des Mitgliedstaats dargelegt werden müssen, will man in Fällen wie dem verhandelten den Grenzübertritt vorab verweigern. Sie hat dabei weiterhin klargestellt, dass der Nachweis dieser nicht anders abzuwendenden Gefahr zu konkretisieren und dass in Anbetracht der Eingriffsintensität eine hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung in jedem Einzelfall vorzunehmen ist, welcher letztere nicht von vornherein eindeutig ist.

Darauf nun bezog sich die Ausführung des Reports, die das ZDF im besagten Link mit Bezug auf den Mitherausgeber wie folgt zusammengefasst hat:

"Besonders große Sorgen macht Putzer, wenn die Politik Gerichtsentscheidungen nicht umsetzt: 'Wir hatten das Beispiel im letzten Jahr mit den Zurückweisungen an der Grenze. Da hat ein Gericht gesagt, dass das nicht rechtmäßig ist, und das wurde von politischen Akteuren als Einzelfallentscheidung abgetan, die nicht dem Willen des Volkes entspreche.'

Es beunruhige ihn, dass die Justiz ausgehöhlt werde. Denn Gerichte selbst können ihre Entscheidungen ja nicht umsetzen."

Die Ausführungen stellten damit weiterhin klar, dass exekutiver Ungehorsam die Justiz aushöhle. Dabei ist der exekutive Ungehorsam in den gerade genannten Fällen eindeutig und liegen die vom Mitherausgeber gezogenen Schlüsse auf der Hand.

Eine Exekutive sieht sich an Recht und Gesetz gebunden. Sie kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit darauf hinwirken, eine Rechtslage zu verändern. Sie darf sich darüber hinaus nicht über Recht und Gesetz stellen. Alles andere muss auf Dauer als Gefahr für den Rechtsfrieden betrachtet werden.

Wer darüber diskutieren möchte, sollte das hier kurz so sagen: "Ich möchte darüber diskutieren, dass exekutiver Ungehorsam in Deutschland für mich richtig ist". Ich eröffne dann als Moderator gerne ein entsprechendes Unterforum mit dem Titel: "Exekutiver Ungehorsam ist richtig: Diskussionsforum über etwas, worüber keine Diskussion möglich ist".

GoodBye

Swen, für mich fängt die Krise nicht beim Ungehorsam an.

Für mich ist es einer verfassungsrechtlichen Institution, nämlich der Legislative, unwürdig, wenn sie nicht selbst verfassungswidrige Zustände behebt.

Ein maximales Ausloten, wie z.B. auch bei der letzten Haushaltsentscheidung, ist für mich ein fragwürdige Haltung gegenüber der vermeintlichen Fortentwicklung des Rechts und verkennt die Bedeutung und Aufgaben der 3 Gewalten.

Für mich ist es politischer Missbrauch einer Institution, deren Herbeiziehung in einem funktionierenden Rechtsstaat die Ausnahme sein sollte. Eben weil ALLE Institutionen an Recht und Gesetz sowie die Verfassung gebunden sind.

Man wälzt Entscheidungen an das BVerfG ab, um sie selbst nicht politisch verkaufen zu müssen,

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SwenTanortsch

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:03Swen, für mich fängt die Krise nicht beim Ungehorsam an.

Für mich ist es einer verfassungsrechtlichen Institution, nämlich der Legislative, unwürdig, wenn sie nicht selbst verfassungswidrige Zustände behebt.

Ein maximales Ausloten, wie z.B. auch bei der letzten Haushaltsentscheidung, ist für mich ein fragwürdige Haltung gegenüber der vermeintlichen Fortentwicklung des Rechts und verkennt die Bedeutung und Aufgaben der 3 Gewalten.

Für mich ist es politischer Missbrauch einer Institution, deren Herbeiziehung in einem funktionierenden Rechtsstaat die Ausnahme sein sollte. Eben weil ALLE Institutionen an Recht und Gesetz sowie die Verfassung gebunden sind.

Man wälzt Entscheidungen an das BVerfG ab, um sie selbst nicht politisch verkaufen zu müssen,



Ich bin mit Dir völlig d'accord, GoodBye, wobei es am Ende nicht nur - m.E. noch nicht einmal in erster Linie - darum geht, hinsichtlich des Besoldungsrechts die Umsetzung von Verfassungsrecht politisch nicht verkaufen zu wollen, sondern vor allem darum, haushaltspolitisch regelmäßig erheblichen Nutzen aus der gezielt verfassungswidrigen Rechtslage zu ziehen.

lotsch

Heute, zum 77. Geburtstag, gibt es wieder viel zu lesen über das GG und das BVerfG. Ich, als Bürger, Beamter und Souverän, erlaube mir zu diesem Ehrentag ein wenig Kritik. Wie konnte man das Beamtenbesoldungsrecht nur so entgleiten lassen? Man hat zugelassen, dass an die 100 diesbezügliche Vorlagen beim BVerfG auf Bearbeitung warten, und dass die Beamtenbesoldung über 20 Jahre nicht verfassungsgemäß war, und dass Politiker, egal welche Coleur, immer dreister Verfassungsbruch begehen. Dies lässt Zweifel daran wachsen, dass Politiker sich überhaupt noch an das GG halten und sich daran gebunden fühlen. Grundgesetz, so what.

Hier eine heutige Meldung: Unionsfraktionschef Jens Spahn sieht angesichts der angespannten Haushaltslage aktuell keine finanziellen Spielräume für ein Plus beim Bafög. »Staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld, Bafög werden wir absehbar nicht erhöhen können, in manchen Bereichen müssen wir sparen – jedenfalls so lange wir kein Wachstum haben«, sagte der CDU-Politiker dem »Münchner Merkur«.

Zum einen wundere ich mich, dass er die Beamtenbesoldung nicht mitgenannt hat, zum anderen bin ich mir sicher, dass er nicht geprüft hat, ob diese Empfängergruppen einen Anspruch nach dem GG haben. Grundgesetz, so what.

Es scheint mir so, als hätte das BVerfG die Politik nicht mehr im Griff, und die Politik fühlt sich nicht mehr an das GG gebunden. Das BVerfG und das GG leben vom Vertrauen, geht dieses verloren, ist es nicht mehr weit her mit unserer Demokratie.