Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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Pumpkin76

Zitat von: PolareuD in Heute um 15:48Liegt aber nur daran, dass Swen diesen Thread ignoriert und den ein oder anderen auch auf die Ignorieren-Liste gesetzt hat.  ;)

Beruhigend  ???

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:39Wie gesagt, diesbezüglich bin ich zu 100% bei euch. In Rentenonkels Beispiel muss der typisierte Beamte in den ersten fünf Jahren entweder auf seine Ersparnisse zurückgreifen (und kann somit weniger Guthabenzinsen/ETF-Gewinne/etc. für seine private Altersvorsorge generieren) oder sogar einen Kredit aufnehmen (für den er Kreditzinsen zahlen muss). Insofern ist es mir aus ökonomischer Sicht weiterhin ein absolutes Rätsel, warum spätere Besoldungsnachzahlungen nicht verzinst werden. Ich hoffe sehr, dass sich dies demnächst ändert (lotsch erwähnt ja beispielsweise immer eine entsprechende europäische Gerichtsentscheidung zu Griechenland).

Aber nochmal: Das Ganze hat absolut nichts mit der Besoldung im sechsten Jahr zu tun! Denn wie gesagt: Jemand, der erst im sechsten Jahr verbeamtet wird, hat keinerlei Bezug zur Besoldung in den Vorjahren. Unter anderem deshalb erscheint es mir als sehr "sachgerecht", die Besoldung jeweils separat auf Jahresbasis zu prüfen (so wie es ja auch in allen mir bekannten Gerichtsentscheidungen gemacht wird). Nebenbei: Auch unsere Widersprüche legen wir doch immer (zeitnah) gegen die uns gewährte Besoldung eines bestimmten Jahres ein, oder?

Weil der Schaden als Anknüpfungspunkt für eine Verzinsung fehlt. Wir sprechen hier ja über legislatives Unrecht.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe