Verkürzung Bewährungszeit A9

Begonnen von Peter_03_08, Heute um 15:19

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Peter_03_08

Hallo zusammen,

ich wende mich mit einer verhaltungsrechtlichen Frage an euch und hoffe auf Erfahrungswerte aus der Praxis.

Kurz zum Sachverhalt:
Ich bin Beamtin/Beamter im mittleren Dienst bei einer Bundesoberbehörde im Bereich der Sicherheitsverwaltung. Ich wurde vor Kurzem auf einen gebündelten A9m/A9m+Z-Dienstposten umgesetzt (Erprobung zur Beförderung).

Auf der schriftlichen Verfügung steht der Standard-Satz: ,,Die Erprobungszeit beträgt mindestens 6 Monate (§ 34 BLV)."

Meine Ausgangslage:

Ich bin seit insgesamt 9 Jahren in diesem spezifischen Aufgabenbereich tätig.

Ich nehme die Tätigkeiten und Anforderungsprofile dieses Dienstpostens (inkl. höherwertiger Anteile) nachweislich schon seit vielen Jahren vollumfänglich und erfolgreich wahr.

Das Problem: Das Auswahlverfahren bei unserer Personalstelle hat sich extrem lange hingezogen. Durch die späte Erprobungsverfügung würde sich die tatsächliche Beförderung nun unnötig weit nach hinten verschieben (ein Beförderungstermin steht demnächst an).

Meine Fragen an die Runde:

Gibt es in der Praxis/Rechtsprechung reale Chancen, die 6-monatige Erprobungszeit durch einen Antrag auf Anrechnung/Verkürzung (z.B. nach § 34 Abs. 2 BLV oder § 42 BLV wegen langjähriger Vorbewährung) deutlich zu verkürzen – etwa auf 1 bis 3 Monate?

Hat jemand Erfahrungen damit, wie die Personalstellen bei Bundesbehörden mit solchen Anträgen umgehen, wenn die Aufgaben bereits jahrelang identisch wahrgenommen wurden?

Spielt die verzögerte Bearbeitung der Personalstelle rechtlich eine Rolle (Stichwort: Fürsorgepflicht/Nachteilserhöhung)?

Ich freue mich über eure Rückmeldungen und Tipps.

Viele Grüße aus München!

Umlauf

Kommt auf die Hauspolitik an, wie mit Kann-Regeln umgegangen wird.

Einige Kann-Regeln werden in unserer Bundesoberbehörde eigentlich gar nicht genutzt. (Da könnte ja jeder kommen.) Andere Kann-Regeln nutzt man dagegen. Wie gesagt, es ist Hauspolitik.

despaired

Einfach mal vorfühlen und fragen wie es aussieht - ist ja nun nichts verwerfliches offensichtliche Sachen zu fragen