Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 17:32Hallo lotsch, nochmals der kurze Hinweis: Herr Hagemeyer-Witzleb, der als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Dezernat von BVR Maidowski vermutlich ziemlich nah dran am "Maschinenraum" des BVerfG gewesen sein dürfte, schreibt in seinem aktuellen Aufsatz auf Seite 447 Folgendes:

"Der Kritik der Wissenschaft am Familienbild und Abkehr vieler Besoldungsgesetzgeber von der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie – hierbei handelt es sich gerade nicht um ein »Leitbild der Beamtenbesoldung« sondern »eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße« – hat sich das BVerfG in den entschiedenen Verfahren aufgrund des Berliner Besoldungsmodells noch nicht stellen müssen; künftige Entscheidungen werden sich hier voraussichtlich mit neuesten empirischen Erkenntnissen über die (mangelnde) Repräsentativität dieser Familienform in der Beamtenschaft auseinandersetzen müssen sowie mit der (in unterschiedlichen Facetten vollzogenen) Abkehr nicht weniger Besoldungsgesetzgeber von der »Beamteneckfamilie«."

Zum letzten Punkt – also der Abkehr von der Beamteneckfamilie – schreibt er außerdem in einer zugehörigen Fußnote: "Auch die angepasste Senatsrechtsprechung gibt keine Antwort auf die insoweit maßgebliche Frage, ob und inwieweit die Verfassung den Besoldungsgesetzgebern bei diesem Vorgehen Grenzen zieht."


Wie gesagt, angesichts dieser Worte wäre aus meiner persönlichen Sicht eine begrenzte Anrechnung eines Partnereinkommens (z.B. limitiert auf Minijob-Niveau) möglicherweise kein völliger "Weltuntergang"..

Im Sozialrecht und im Steuerrecht gibt es das Zuflussprinzip. Wenn kein Partnereinkommen vorhanden ist, kann dieses auch nicht angerechnet werden. Vor allem nicht, wenn man sogar noch unter Grundsicherungsniveau liegt, denn dieses ist nach Artikel 1 GG garantiert.

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 17:32Hallo lotsch, nochmals der kurze Hinweis: Herr Hagemeyer-Witzleb, der als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Dezernat von BVR Maidowski vermutlich ziemlich nah dran am "Maschinenraum" des BVerfG gewesen sein dürfte, schreibt in seinem aktuellen Aufsatz auf Seite 447 Folgendes:

"Der Kritik der Wissenschaft am Familienbild und Abkehr vieler Besoldungsgesetzgeber von der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie – hierbei handelt es sich gerade nicht um ein »Leitbild der Beamtenbesoldung« sondern »eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße« – hat sich das BVerfG in den entschiedenen Verfahren aufgrund des Berliner Besoldungsmodells noch nicht stellen müssen; künftige Entscheidungen werden sich hier voraussichtlich mit neuesten empirischen Erkenntnissen über die (mangelnde) Repräsentativität dieser Familienform in der Beamtenschaft auseinandersetzen müssen sowie mit der (in unterschiedlichen Facetten vollzogenen) Abkehr nicht weniger Besoldungsgesetzgeber von der »Beamteneckfamilie«."

Zum letzten Punkt – also der Abkehr von der Beamteneckfamilie – schreibt er außerdem in einer zugehörigen Fußnote: "Auch die angepasste Senatsrechtsprechung gibt keine Antwort auf die insoweit maßgebliche Frage, ob und inwieweit die Verfassung den Besoldungsgesetzgebern bei diesem Vorgehen Grenzen zieht."


Wie gesagt, angesichts dieser Worte wäre aus meiner persönlichen Sicht eine begrenzte Anrechnung eines Partnereinkommens (z.B. limitiert auf Minijob-Niveau) möglicherweise kein völliger "Weltuntergang"..

Ich bekomme etwas fiktiv angerechnet, was ich im Rahmen meiner Unterhaltspflicht tatsächlich auch noch tragen muss.

Ich glaube, damit erledigt sich die Debatte.

Ich halte es mit AltStrg, das Ding ist tot und qualmt als Nebelkerze weiter herum.

haloeris

Ihr könnt hier noch soviel diskutieren und mit Paragraphen um euch schmeißen.

Der Dienstherr, oder lieber die Regierenden, werden mit uns machen was sie wollen. Willst du dich wehren? Mach es vor Gericht. Bevor du nicht schon 10-15 Jahre abgelutscht bist von deinem Verfahren, wird es keiner der Regierenden mitbekommen.

Wenn du dann vor Gericht gewinnst, wird man einen anderen Weg finden, damit du dich wieder aufregst. Immer wenn es dem Staat schlecht geht, wird man immer wieder zuerst an dir sparen, weil du beim Volk und bei den Regierenden eine Last bist.

Dieser Entwurf sollte eigentlich für die niedrigen Besoldungsgruppen sein und wo ist die am meisten gestiegen beim ersten Versuch? Bei B11 und daraus hätten wieder alle oberen profitiert. Nur nicht die, um die es gehen sollte. Das ist ein Selbstbedienungsladen geworden der seinesgleichen sucht und die werden versuchen diesen Entwurf noch vor den automatischen Diätenerhöhungen durchzusetzen, damit sich die Erhöhung auf die neuen Beträge auswirkt.

Vergesst eure Gesetze und eure Rechte. Wir haben keinen Betriebsrat und die Gewerkschaften setzen auch nichts durch. Solange wir kein Streikrecht haben, werden wir nichts machen können.

Und die nächste Diskussion um Kürzung der Pensionen hat schon angefangen. Was wollt ihr dagegen tun? Seht es ein. Wir haben uns hingegeben und genau so geht man mit uns und mittlerweile unseren Familien um.

Ein fürsorglicher Dienstherr hätte schon kein Urteil vom BVerfG gebraucht und wenn doch erst recht keine 6 Jahre um ein Schlupfloch zu finden.

Bei jeder anstehenden Erhöhung wird nun das fiktive Partnereinkommen erhöht werden. Wenn das Ende erreicht wird, kommen die Minijobs dazu, weil ab heute jeder sich einen Minijobs suchen wird um wenigstens noch Urlaub machen zu können.

Ich hoffe immernoch, dass es irgendwann so wenig Beamte gibt, dass die da oben ihre Gehälter selber überweisen müssen.