Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Illunis

Zitat von: abi in Heute um 13:50Satire an
...
Satire aus

Warum Satire? Alle Fragen berechtigt.
Fehlt noch
 - kann Versetzung abgelehnt oder gefordert werden, je nach Beschäftigungsort des Partners?
 - kann Kürzungen bei Teilzeit oder unbezahltem Sonderurlaub vom fiktiven Partnereinkommen abgezogen werden?
 - falls Kinderkrankentage überschritten erst einmal das fiktive Partnereinkommen gekürzt werden?

Der Obelix

"Sollte ein Disziplinarverfahren eine Gehaltskürzung zur Folge haben, kann die Gehaltskürzung auch durch minimieren des fiktiven Partnereinkommens befriedigt werden?"

Das ist das aller aller allergeilste was ich seit langem gelesen habe! :D  :D  :D  :D  :D

Finanzer

Zitat von: abi in Heute um 13:50Kann der Beamte Einsätze (Polizei, Feuerwehr, Zoll, etc.) ablehnen, weil der Partner in den Zeiten dem fiktiven Partnereinkommen Rechnung trägt und es real verdient, aber sonst die Aufsichtspflicht beim Nachwuchs verletzt werden würde?

Wichtiger Punkt.
Dann werden ich dann in Hessen mal testweise eine Durchsuchungsmaßnahme mittendrin beenden, da ich leider nach Hause muss um mich um die Kinder zu kümmern.

Eine Woche Fortbildung in Berlin oder Brühl? Nee, sorry, muss auf meine Kinder aufpassen, da meine Frau ja auch arbeiten muss.

netzguru

Zitat von: Finanzer in Heute um 19:31Eine Woche Fortbildung in Berlin oder Brühl? Nee, sorry, muss auf meine Kinder aufpassen, da meine Frau ja auch arbeiten muss.
Das geht doch mit kostenloser Kinderbetreuung im Phantasia Land.

Finanzer

Zitat von: netzguru in Heute um 19:39Das geht doch mit kostenloser Kinderbetreuung im Phantasia Land.

Kommt in den Dienstreiseantrag mit hinein, danke für den Tipp :-)

Schneewitchen

Reale Fiktion oder fiktive Realisation? Die Dinge verschwimmen...

Niemals zuvor war Besoldungsrecht so multidimensional...😂😅😎