Trennungsgeld/ Fahrtgeld

Begonnen von Armine 71, 11.08.2026 12:59

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Armine 71

Liebe Community, ich bin 56 Jahre alt, Bundesbeamter im einfachen Dienst in einem Postnachfolgeunternehmen. Diensteintritt war 01.08.1988. Ich bin eingesetzt als Verbundzusteller bei der Deutschen Post. Nachdem ich länger schon unter Knieproblemen leide wurde beim MRT beidseitige Kniearthrose, links sogar vierten Grades, festgestellt. Mir bereitet es große Probleme meinen momentanen Job zu machen als Verbundzusteller. Falls jetzt mein Arbeitgeber mir einen anderen Arbeitsplatz anbietet bleibt nur noch die Niederlassung als Hauptsitz über, die ist aber 42 km entfernt von meiner Wohnung. Jetzt meine Frage : Bekomme ich Fahrtgeld oder Trennungsgeld bei der täglichen Pendelei? Da bei uns in dem Zustellstützpunkt der einzige Beamte bin wäre ich hier für eine Antwort dankbar,alle die ich gefragt habe konnten mir das nicht sagen.

PolareuD

In den meisten Ressorts gilt, m.W.n., ein TG-Anspruch für max. 3 Monate. Innerhalb der Bw sind aber auch bis zu 8 Jahre möglich. Einfach mal bei der zuständigen Sachbearbeitung für TG nachfragen.

Alternativ kann man einen Steuerfreibetrag jährlich beim Finanzamt eintragen lassen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

kommtZeitkommtRat

Da du Bundesbeamter bei der Deutschen Post bist greift m.E. hier das Postpersonalrechtsgesetz. Das sagt aus, dass auf sie grundsätzlich die für Bundesbeamte geltenden Vorschriften anzuwenden sind. Solltest du also eine Versetzung zu einer anderen Dienststelle bekommen - die m.E. über 30 Km entfernt ist, bist du TG berechtigt nach §6 (tägliche Heimkehr) sofern die tägliche Rückkehr zumutbar ist.

Armine 71

Zitat von: kommtZeitkommtRat in Gestern um 11:28Da du Bundesbeamter bei der Deutschen Post bist greift m.E. hier das Postpersonalrechtsgesetz. Das sagt aus, dass auf sie grundsätzlich die für Bundesbeamte geltenden Vorschriften anzuwenden sind. Solltest du also eine Versetzung zu einer anderen Dienststelle bekommen - die m.E. über 30 Km entfernt ist, bist du TG berechtigt nach §6 (tägliche Heimkehr) sofern die tägliche Rückkehr zumutbar ist.

Ist sowas zeitlich begrenzt?

Mig82

Zitat von: Armine 71 in Gestern um 17:22Ist sowas zeitlich begrenzt?

Außerhalb der Bundeswehr wird im Regelfall die Zusage der Umzugskostenvergütung bei Versetzung erteilt und es gibt damit kein Trennungsgeld.
Ein Antrag nach § 2 TGV scheitert an der fehlenden Umzugswilligkeit.

Armine 71

Zitat von: Mig82 in Gestern um 18:46Außerhalb der Bundeswehr wird im Regelfall die Zusage der Umzugskostenvergütung bei Versetzung erteilt und es gibt damit kein Trennungsgeld.
Ein Antrag nach § 2 TGV scheitert an der fehlenden Umzugswilligkeit.
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Danke für die Antworten. Und was wäre mit Fahrtgeld? 3 Monate oder ist das unbegrenzt? Und was genau heisst Umzugskostenvergütung bei Versetzung?

Mig82

Zitat von: Armine 71 in Gestern um 20:06Danke für die Antworten. Und was wäre mit Fahrtgeld? 3 Monate oder ist das unbegrenzt? Und was genau heisst Umzugskostenvergütung bei Versetzung?

Trennungsgeld nach § 6 TGV ist Ersatz von Fahrtauslagen bei täglichem Pendeln zwischen Wohnung und Dienststätte.

Das gibt es aber nur, wenn die personalbearbeitende Stelle mit der Versetzung keine Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt wird. Und mit Ausnahme der Bundeswehr wird in eben ein Umzug bezahlt und kein ,,dauerhafter" Ersatz der täglichen Pendelkosten. Das tägliche Pendeln kann man dann nur als Werbungskosten über die Steuererklärung geltend machen.

Alternativ kann man auch mit der Zusage der UKV an den neuen Dienstort umziehen. Wie bereits erwähnt kann hier nur eine Beratung durch die zuständigen Stellen Klarheit schaffen.