Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Bundesjogi

Ich verstehe nicht, wie man so einen Affentanz aufführen kann um die 4K-Familie als Grundlage zur Besoldung. Es ist doch sonnenklar, dass nur die allerwenigsten Menschen mit einer Berufsausbildung alleine eine vierköpfige Familie ernähren können. Im einfachen Dienst (deshalb gibt es den ja auch nur noch selten) ist es ja eigentlich nicht mal wirklich eine Ausbildung. Das zeigen die Zahlen von Vergleichsfamilien ja auch. Wenn es in der "freien Wirtschaft" so was nicht gibt, wieso sollte es für Beamten gelten? Und dann kommt ins Spiel, dass hier sehr gerne so getan wird, als wäre die 4K-Familie selbst ein hergebrachter Grundsatz des Beamtentums. Das ist aber nicht so. Es ist nur eine Berechnungsgrundlage die man lange benutzt hat. Weil sie auch lange der Realität ganz ordentlich entsprochen hat.

Jetzt ist das aber nicht so und da es sich nicht um einen Grundsatz handelt, der (grund-)gesetzlich abgesichert wäre lässt sich das auch genau so einfach einführen wie Prof. Färber es andeutet. Muss nur ordentlich begründet sein. Dir Begründung hat Schwächen aber im Großen und Ganzen ist sie okayish (perfekt wird es nie werden). Natürlich kann sie normalerweise nur mit Hinblick auf die Zukunft angewendet werden. Der Rückgriff ist aus meiner Sicht deshalb Mist. Und wird vermutlich juristisch ausgefochten, da erlaube ich mir keine Prognose. Aber falls dieser Gesetzentwurf durchgeht wird es das gewesen sein mit der Diskussion um die a.A. Da kann dann jeder wie er oder sie lustig ist Widersprüche einlegen und am Ende klagen, rumkommen wird dabei nichts. Denn wenn Beamte tatsächlich eine 4K-Familie ernähren können müssten hätten wir erheblich zu viele (weil zu teuer und viel besser gestellt als die Vergleichsgruppe). Und da wir die Zahl der Beamten so schnell nicht senken können (das wäre die Alternative, Beamte tatsächlich als "Creme de la Creme" wird es dazu kommen, dass als Standard die Mehrverdiener Familie gilt und nur bei sehr speziellen Konstellationen Zuschläge gezahlt werden. Kann man doof finden aber nach wie vor gilt: Schon jeder Cent Erhöhung bei Beamten ist derzeit ein Politikum. Das auszublenden ist eventuell naiv, ich glaube aber eher in den meisten Fällen ignoriert man es absichtlich um bessere "Argumente" zu haben. Die hat man aber nicht, weil man sich dabei an etwas mehr als Wackeliges klammert, das bei konsequenter Befolgung unhaltbare Zustände erzeugen würde. Wer behauptet, das sei eine rein juristische Diskussion verkennt, dass die Basis für die tatsächliche juristische Diskussion politische Entscheidungen sind. Die jetzt anders getroffen werden (müssen) als die letzten 70 Jahre. Kann man doof finden aber es gibt keinen anderen Weg derzeit. Auch wenn die CSU so gar nicht leiden kann, Dobrindt hat uns da schon einen Gefallen getan (jedenfalls denen, die nicht in der absoluten Armut der B-Besoldung sind), dass er die Steigerungen dort so schnell als Bauernopfer gebracht hat. Das übrigens auch eine Errungenschaft der Demokratie, dass ab und an mal die wohlhabenderen den Bauern geopfert werden, während im Absolutismus Bauernopfer noch anders rum funktionierte:P.

DeltaR95

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 21:05Ich verstehe nicht, wie man so einen Affentanz aufführen kann um die 4K-Familie als Grundlage zur Besoldung. Es ist doch sonnenklar, dass nur die allerwenigsten Menschen mit einer Berufsausbildung alleine eine vierköpfige Familie ernähren können. Im einfachen Dienst (deshalb gibt es den ja auch nur noch selten) ist es ja eigentlich nicht mal wirklich eine Ausbildung. Das zeigen die Zahlen von Vergleichsfamilien ja auch. Wenn es in der "freien Wirtschaft" so was nicht gibt, wieso sollte es für Beamten gelten? Und dann kommt ins Spiel, dass hier sehr gerne so getan wird, als wäre die 4K-Familie selbst ein hergebrachter Grundsatz des Beamtentums. Das ist aber nicht so. Es ist nur eine Berechnungsgrundlage die man lange benutzt hat. Weil sie auch lange der Realität ganz ordentlich entsprochen hat.

Wie oft noch?

Der Dienstherr "bezahlt" dem Beamten keinen "Lohn", sondern er alimentiert ihn dafür, über den Beamten uneingeschränkt zu 100 % in Frieden, Krise und Krieg bestimmen zu können - und dies ohne Rücksicht darauf, ob dadurch dann der Ehepartner eben nicht mehr arbeiten gehen kann, sondern sich allein um Haushalt und Kinder kümmern muss.

Allein hierdurch ist keine Vergleichbarkeit mit der privaten Wirtschaft gegeben.

Mal abgesehen davon, welcher junge Mensch würde sich für eine Beamtenlaufbahn entscheiden, deren Laufbahnabschluss entweder in der privaten Wirtschaft keinerlei Akzeptanz findet (und er schwerlich einen Job, sofern er mal nicht mehr Beamter sein möchte) oder er nach 20 Jahren als Beamter in fachfremder Verwendung mit seinem MINT-Studium im Wettbewerb der privaten Wirtschaft relativ chancenlos ist? Richtig, nur jemand, der für sich zum Schluss kommt, dass sowas durch die Besoldungshöhe ausreichend aufgefangen wird.

Zur rechtlich geschuldeten "üppigen" Alimentation des Beamten gehört für ihn und seine Familie ein gehöriges Paket an Pflichten - in Friedenszeiten merkt man dies halt kaum, interessant wird es dann, wenn mal wieder sowas wie eine Pandemie oder ein Krieg "vorbeischaut".

Der Fehler des Systems ist, dass einfach in Bereichen verbeamtet wurde, die es nicht erfordern - dafür kann der Beamte aber nichts, sondern allein der Gesetzgeber und der Dienstherr. Deshalb gibt es so viele Beamte und deshalb gibt es jetzt so exorbitante Kosten.

VierBundeslaender

Zitat von: PolareuD in Gestern um 13:15Das sind Verfahren, die die R und B Besoldung in 2013 und 2014 betreffen. Der Zeitraum wurde durch das BVerfG mit dem Beschluss vom 17.09.2025 abschließend betrachtet. Sofern die Richtervorlagen keine weitergehenden Begründungen enthalten, macht es keinen Sinn an der Normenkontrolle weiterhin festzuhalten. Das VG hat daher die Vorlage zurückgezogen.
Das verstehe ich nicht. Der genannte Beschluss bezieht sich nur auf die A-Besoldung und sagt doch nichts über R und B. Wieso ist das dann abschließend betrachtet? Kannst du das näher erläutern?

Paterlexx

Vielen hier ist nicht klar, dass, wenn die Abgabenlast weiter so steigt, es keine ,,freie Wirtschaft" mehr gibt. Das Problem auch bei den Beamten ist nicht das Gehalt, es sind die Steuern! Der Staat hat ein Ausgabenproblem.

DeltaR95

Zitat von: Paterlexx in Gestern um 21:28Vielen hier ist nicht klar, dass, wenn die Abgabenlast weiter so steigt, es keine ,,freie Wirtschaft" mehr gibt. Das Problem auch bei den Beamten ist nicht das Gehalt, es sind die Steuern! Der Staat hat ein Ausgabenproblem.

Und diese Abgabenlast bestimmt noch mal wer? Der Beamte?

Die Quelle ist von 2015 und damit recht alt, aber nur mal als Beispiel:

https://www.haushaltssteuerung.de/weblog-personalausgaben-der-28-eu-staaten-im-vergleich.html

Personalausgaben in Prozent des nominalen BIP: Deutschland auf dem zweiletzten Platz
Personalausgaben in Euro je Einwohner: Deutschland unter dem EU-Durchschnitt

Ansonsten aus 2025:

https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2025/IW-Report_2025-%C3%96ffentl-Ausgaben-internationaler-Vergleich.pdf

Abbildung 4-13: Ausgaben für Personal

Deutschland wendet am wenigsten für das Personal auf.

ZitatDie mit Abstand höchsten Personalausgaben weisen die nordischen Länder aus. Der Wert lag dort konstant
bei etwa 27 Prozent. In den Benelux-Ländern, in der Ländergruppe Österreich/Schweiz sowie im Durchschnittder EU lagen die Werte bei etwa 20 bis 23 Prozent. Die eindeutig niedrigsten Personalausgaben finden sich in Deutschland, mit einem Anteil an den gesamten Ausgaben von 16 bis 18 Prozent. Der in der Abbildung ersichtliche leicht rückläufige Ausgabentrend in Deutschland liegt im Wachstum der Gesamtausgaben begründet.
Studien zeigen einen zunehmenden öffentlichen Personalbestand hierzulande (siehe Hentze/Kauder,
2024; Kauder, 2024). Tatsächlich stiegen die inflationsbereinigten Personalausgaben in Euro um 12 Prozent im Beobachtungszeitraum.

Aber Hauptsache an den deutschen Stammtischen, in Social Media und in der Politik kann der alte Gaul "Der Beamtenstaat ist zu teuer!" weiterhin tot geritten werden.

Ich wage mal zu überschlagen: Wenn wir die aA für alle Beamte auf Grundlage der 4K-Famile als Kontrollmaßstab herstellen, liegen wir im Durchschnitt der Betrachtungsgruppe.  ::)

GoodBye

Hoffentlich erlebe ich den Tag nicht, an dem die statistische Mehrheit der Beamten keine Kinder mehr hat.

Dann gibt es sofort nur noch die Grundbesoldung 😂

Meine 4 Kinder schicke ich dann in eine Pflegefamilie, da gibt es mindestens 760 Euro netto Sachbedarf pro Kind.

Und ich bin das blöde Haus los, da ich den Kredit dann nicht mehr bedienen kann.

SwenTanortsch

Zitat von: Maximus in Gestern um 20:28Swen hat hier nochmals auf einen wichtigen Punkt hingewiesen...der konzentrierte und zwischen den Dienstherren abgestimmte Verfassungsbruch. 

Hier wurde nicht nur einmal, sondern mehrfach an verschiedenen Stellen betont, dass man sich nicht "auseinanderdividieren" lässt. Das war schon sehr auffällig. Die heimlichen Absprachen zwischen den Besoldungsgesetzgebern sind wahrscheinlich noch viel "krasser" als befürchtet.

Ich hoffe, Karslruhe gelingt es, einen Land aus diesem Verbund herauszubrechen.
 


Ich würde die Ausführungen des Staatssekretärs so deuten, dass man in Berlin - stellvertretend ggf. für manche andere Exekutive - den konzertieren Verfassungsbruch, von dem Ulrich Battis vor rund dreieinhalb Jahren begründet gesprochen hat, in Gefahr sieht. Nicht umsonst hat Schleswig-Holstein klargestellt, dass man dort - auf's Ganze gesehen - geringe Verbesserungen regeln will, die über die Übertragung der Tarifeinigung hinausgehen. Auch der Bund, der auf der einen Seite den anderen Besoldungsgesetzgebern allein ob seiner Vorbildfunktion das modifizierte bayerische Modell ans Herz legt, um auf der anderen Seite eine signifikante Anhebung von Grundgehaltssätzen ebenfalls über das letzte Tarifergebnis hinaus vollziehen will, kocht nun zu einem gewissen Teil sein eigenes Süppchen. Hessen ist schon lange nicht mehr Teil der TdL, während sich ggf. auch in anderen Rechtskreisen Bewegungen anbahnen könnten, die über eine reine Anpassung der Besoldung hinausgingen.

Auch deshalb dürfte der Staatssekretär seine wiederkehrenden Appelle ausgeführt haben, um insbesondere klarzustellen, dass man in Berlin bei der Stange bleiben werde. Das hat man nun so weit wie möglich zu Protokoll gegeben.

Denn jedem ist weiterhin klar, sobald insbesondere einer der 16 Gesetzgeber der Länder "über Gebühr" aus dem Konzert ausbricht, könnte im Rahmen des Wettbewerbsföderalismus und eines weiterhin erheblichen Fachkräftebedarf in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Diensts eine Situation eintreten, die man zwischen 1954 und 1969/71 immer wieder in Teilen erlebt, jedoch auch dort ggf. mehr als zu verhinderndes Negativbeispiel beschworen, als tatsächlich grundlegend erfahren hat: Das Aufschaukeln der Besoldung nach oben.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es dürfte durchaus ein gewisser Druck im Kessel der 17 Besoldungsgesetzgeber sein, den weiterhin zu kanalisieren maßgebliches Interesse auch des Senats von Berlin zurzeit ist. Im Verlauf der aktuellen Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, ob und ggf. welche Blüten der gegebene Wettbewerbsföderalismus treiben wird. Die politische Einigkeit, die sich problemlos nach der Entscheidung vom 4. Mai 2020 bis zur aktuellen Entscheidung hat aufrecht erhalten lassen, bekommt Risse. Wie tief die heute gehen und ob sie sich noch weiter fortsetzen, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Die Nervosität ist zumindest gegeben, darauf weisen auch die Beschwörungen des Staatssekreätrs hin, was ein zentraler Grund dafür ist, dass er alles dransetzt, den Exekutiven der 16 anderen Rechtskreise zuzusichern, dass man so weit wie irgend möglich - zum eigenen Vorteil, nämlich Entlastung des Haushalts - bei der Stange bleiben wird. Die Furcht vor dem "Auseinandergehen" der Besoldung und die Gefahr der verlorengehenden "Einheit" spricht aus fast jeder seiner Ausführungen. Das dürfte nicht von Ungefähr kommen.

NordWest

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 23:42Die politische Einigkeit, die sich problemlos nach der Entscheidung vom 4. Mai 2020 bis zur aktuellen Entscheidung hat aufrecht erhalten lassen, bekommt Risse.

Die neuen Risse, von denen Du schreibst, sehe ich auch.

Allerdings wächst gleichzeitig auch mindestens ein bisheriger Riss zusammen: Eine partnerausgleichsunterstellende Besoldungskürzung scheint sich nun überall durchzusetzen, als da den Besoldungsgebern die Felle davonschwimmen.

Unglaublich, was hier als "Modernisierung" geframet wird: Statt dass es einer Familie zusätzliches Einkommen ermöglichen kann, wenn nun auch die Frau (oder andersherum) arbeitet, wird stattdessen argumentiert, dass dann ja heute der Beamte nicht mehr so viel Geld brauche, weil seine Frau jetzt eben auch arbeiten müsse. Dass diese völlig verquerte Argumentation sich politisch tatsächlich flächig durchsetzt, ist m.E. ein handfester Skandal. Hier wird plötzlich zusätzliche Arbeit einer dritten Person eingefordert, um das verfassungsrechtlich geschützte, althergebrachte Niveau des Einkommens zu erhalten. Hier würde ich mir endlich ebenfalls Risse wünschen!

Der Obelix

wir müssen auch eins weiterhin bedenken: durch verschiedene Massnahmen wurde ja massiv die bisherige Besoldung verändert:

- geringere Erhöhungen in den vor 2010er Jahren und damit Einsparungen
- Auszahlungen von Leistungsprämien dann aber nur sehr kurz aus diesem Geldtopf. Später wurde dies dann auch im TVL wieder wegen Untauglichkeit beendet
- Streckung von Dienstaltersstufen
- Streichung der 84,29% Weihnachtssonderzahlung
- Streichung Urlaubsgeld
- unsägliche Haushaltssperren

und zusätzlich zu diesem riesen Bündel kann man seinen Kopf rechnerisch nur noch mit dem Partnereinkommen oder den Exorbitanten zuschlägen wie in NRW z.B. aus der Schlinge ziehen.

Dazu kommt eine argumentative Armut für diesen Zuschlag, die zu keiner Zeit überzeugt. Auch wird absichtlich nicht auf Detailfragen zum Partnereinkommen eingegangen...

waynetology

Zitat von: DrStrange in Gestern um 14:56Hmm..Nachweise hier und da. Kann uns denn nicht der heilige Datenschutz hier nicht irgendwie helfen? Die Daten betreffen ja nicht den zu alimentierenden Beamten sondern seinen Partner!?

Ich meine mich erinnern zu können, das ich bei der letzten Abfrage durch das BVA einige Daten meiner Frau angeben musste um den FamZ weiter zu erhalten. Wie genau verhält sich das jetzt zu eventuellen weiteren Zahlen die genannt werden würden?