Einstieg mit A10 oder E11?

Begonnen von Detr0x, 30.08.2026 23:02

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Thorin

Hin oder Her wirst du im Einstiegsamt verbeamtet - das ist A9 um gehobenen Dienst (ausnahmsweise bei technischen Stellen gibt es eine A10 als Einstiegsamt). Ein Start in A11 ist zu 100% ausgeschlossen.

PolareuD

Zitat von: Thorin in 01.09.2026 10:55Ein Start in A11 ist zu 100% ausgeschlossen.

Ist es nicht. Habe ich alles schon gesehen. Ist aber grundsätzlich eher unwahrscheinlich, da Ermessensentscheidung der Behörde, selbst, wenn die Laufbahn durch anrechenbare Zeiten fiktiv nachgezeichnet werden kann.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Pronki

Ich bin vergangenes Jahr direkt in der A11 verbeamtet worden. Saß zu diesem Zeitpunkt auf einer E11 Stelle (A11/A12) in der gleichen Behörde.

Ich war zu diesem Zeitpunkt meines Wissens der Erste, der davon bei uns im Haus profitiert hat. Die Regel ist nun aber Standard, wenn man gewisse Voraussetzungen hat.

Viele Grüße

EiTee

Einen Standard gibt es dafür mit Sicherheit nicht, alles was hierfür notwendig ist, steht in den entsprechenden Normen an welche sich der Dienstherr zu halten hat.

Im ersten Beförderungsamt ernannt zu werden ist möglich wenn der Dienstherr den Willen hat und die fiktive Nachzeichnung dieses untermauert. Reden wir von einem Berufseinsteiger, der womöglich nicht einmal die Laufbahnbefähigung besitzt, ist dieses ausgeschlossen.


Detr0x

Bei Option B hat mir der Personaler leider nur mitgeteilt, dass die Verbeamtung von einer anderen Abteilung durchgeführt wird und mir aktuell niemand Fragen zur Verbeamtung beantworten kann, solange diese noch nicht eingeleitet wurde ...

Also nehme ich daraus mit, dass am Ende wieder nichts wirklich sicher ist. Egal, wie lange ich auf E11 bin, könnte es am Ende trotzdem sein, dass sie mir nur die A10 geben. Und selbst wenn ich A11 bekommen sollte, könnte es sein, dass ich dann 10 Jahre auf die A12 warte, während ich bei der anderen Behörde vielleicht in 5 Jahren von A10 auf A12 gekommen wäre?! ;D

PolareuD

Zitat von: Detr0x in 02.09.2026 21:51Bei Option B hat mir der Personaler leider nur mitgeteilt, dass die Verbeamtung von einer anderen Abteilung durchgeführt wird und mir aktuell niemand Fragen zur Verbeamtung beantworten kann, solange diese noch nicht eingeleitet wurde ...

Also nehme ich daraus mit, dass am Ende wieder nichts wirklich sicher ist. Egal, wie lange ich auf E11 bin, könnte es am Ende trotzdem sein, dass sie mir nur die A10 geben. Und selbst wenn ich A11 bekommen sollte, könnte es sein, dass ich dann 10 Jahre auf die A12 warte, während ich bei der anderen Behörde vielleicht in 5 Jahren von A10 auf A12 gekommen wäre?! ;D

Von A10 auf A12 kann im nachgeordneten Bereich schon ein sportliche Zeit sein. Hier sollte man eher mit ca. 10 Jahren rechnen. In Bundesoberbehörden geht es etwas schneller und in obersten Bundesbehörde ggf. noch schneller.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

EiTee

Wenn du einen gebündelten Dienstposten, bspw. A9-A11 besetzt, wirst du in Richtung A12 nur kommen können, sobald du dich auf einen A12 DP beworben hast, genommen wurdest und der DH dich dann auch noch befördern möchte. Auch mit einem A12er DP besteht kein Anspruch auf eine entsprechende Beförderung.