Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BWBoy

Mir erschließt sich die Diskussion über zu hohe Bezüge im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten auch überhaupt nicht.

Für mich vergleichen wir hier Äpfel mit Birnen, da die beiden Statusgruppen ganz unterschiedliche statusspezifische Besonderheiten mit sich bringen. Auch Tarifbeschäftige haben Bereiche in denen sie deutlich besser gestellt sind. Zb. 39 Stunden, Streikrecht, keine statusfremde Verwendung und Übertragung von Auftragungen, die nicht in ihrer TD stehen, keine bundesweite Versetzbarkeit. Und wer mal den Zulagenkatalog der Tarifbeschäftigten neben unseren legt, dem wird an einigen Stellen echt schwindelig wenn es darum geht für viele der Dinge die bei uns vorausgesetzt werden es bei Tarifbeschäftigten Zulagen gibt und wie viel höher die teils sind.

Es wird halt immer auf die Vorteile auf der anderen Seite geschielt, aber die Nachteile interessieren offenbar keinen.

Glinzo

Zitat von: Rheini in Gestern um 11:33Das einzige was ich bedaure ist, dass ich in den vergangenen Jahrzehnten mein Leben anders geplant und gelebt hätte und mir das kein DH oder BVerfG zurück geben kann.

Wie wahr. Ich bin deswegen, oder besser wegen des Kopfzerbrechens darüber, vor 2,5 Jahren schon mal in ne depressive Phase gerutscht.