Testamentsvollstreckung = Nebentätigkeit?

Begonnen von Bundesbeere, Heute um 11:12

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Bundesbeere

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:
Ist die gegen Vergütung durchgeführte Testamentsvollstreckung eine Nebentätigkeit und somit seitens des Dienstherren genehmigungspflichtig?

Ich stehe bei Bekannten als Testamentsvollstrecker im Testament, da ich sie auch zu Lebzeiten schon organisatorisch unterstütze.

Jetzt bin ich jedoch im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und wüsste gerne, ob ich nochmal Kontakt aufnehmen sollte um evtl. das Testament zu ändern.

Da unklar ist wann der Fall Eintritt würde ich das ungerne schon jetzt mit dem Dienstherren klären.

Danke!
Beere

Alexander79

Zitat von: Bundesbeere in Heute um 11:12Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:
Ist die gegen Vergütung durchgeführte Testamentsvollstreckung eine Nebentätigkeit und somit seitens des Dienstherren genehmigungspflichtig?

Ich stehe bei Bekannten als Testamentsvollstrecker im Testament, da ich sie auch zu Lebzeiten schon organisatorisch unterstütze.

Jetzt bin ich jedoch im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und wüsste gerne, ob ich nochmal Kontakt aufnehmen sollte um evtl. das Testament zu ändern.

Da unklar ist wann der Fall Eintritt würde ich das ungerne schon jetzt mit dem Dienstherren klären.

Danke!
Beere
Sobald eine Vergütung im Spiel ist, dürfte das eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit sein.
Denn gemäß diesen Schreiben ist nur die unentgeltliche Testamentsvollstreckung genehmigungsfrei.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16032009_D22101640.htm

Bundesbeere

Dankeschön, insbesondere auch für den Link