Wiedereingliederung Abordnung Versetzung Arbeitskonflikt

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Hallo liebe Forummitglieder,

Ihre Empfehlung und Ihren Rat dringend gefragt:

Es geht um eine Bundesbeamtin, die erst seit vier Jahren Bundesbeamtin auf Lebenszeit ist und wegen Arbeitskonflikten mit den Kollegen seit mehr als 1,5 Jahren krankgeschrieben wurde. Anfang November 2025 beim Gespräch mit BEM (outgesourced) und mit dem Referatsleiter seitens der Beamtin Ihre Arbeitsmotivation und Bereitschaft für die Arbeit an einer anderen Dienststelle und anderen Liegenschaften angemeldet, da alleine der Gebäudekomplex eine Traume verursacht hatte. Hierzu wurde auch das Attest von dem psychotherapeutischen Arzt dem BEM vorgelegt. Seitens BEM wurde eine Maßnahme geschrieben, dass für die Beamtin ein leidensgerechter Arbeitsplatz in einem neuen Arbeitsbereich gefunden werden soll, und diese wurde an die Personalabteilung durch BEM geschickt. Darauf wurde von der Personalabteilung keine Antwort gegeben. Auch weiteres Nachhaken von BEM war erfolglos. Zudem sind weitere Fragen von der Beamtin an die Personalabteilung, was sie hierzu tun soll und wie das Vorgehen sein soll, unbeantwortet geblieben. Mit der Begründung wegen Untätigkeit der Behörde hat das BEM das Verfahren einseitig im Juni 2026 eingestellt.

Am 1. Juli 2026 fand die amtsärztliche Untersuchung statt, mit dem Gutachten, dass 100 % Dienstfähigkeit und schwelende Arbeitskonflikte zu Krankheit führen können.
Die Beamtin ist noch bis Anfang August krankgeschrieben. Ein erneutes Attest für die Beamtin, dass die alte Dienststelle zurückzukehren unzumutbar ist und der Gebäudekomplex sie wieder krankmachen würde, wurde an die Personalabteilung geschickt und da nochmal geschrieben, dass die Beamtin sich auf eine leidensgerechte Dienststelle freut. 
Es wurde mit keiner anderen Abteilung oder Stelle außer dem Referatsleiter, der Personalabteilung und dem BEM (outgesourced) kontaktiert, da immer wieder die kauende Vergangenheit der Beamtin gesundheitlich nicht gut tut. Sie möchte an einer anderen Liegenschaft und an einer neuen Arbeitsstelle oder in einer anderen Behörde anfangen. Sie denkt, eine Bewerbung wegen langzeitiger Krankheit und fehlender aktueller Bewertung schwierig sein würde und alles für sie als Bewerberin kein gutes Bild abgeben würde.
 
Wie kann die Beamtin hierzu vorgehen? Kann die Behörde die Beamtin in irgendeiner Art und Weise beschuldigen? Soll sie von einem Anwalt beraten lassen über ihre Rechte?
Auch damit das BEM-Verfahren wieder eingeschaltet werden kann, ist das stufenweise Wiedereingliederungsformular auszufüllen und an die Personalabteilung zu schicken, wäre der richtige Weg, oder kann die Beamtin sich weiterhin krankschreiben lassen und warten, bis die Behörde ihr eine Stelle anbietet?
Wenn die stufenweise Wiedereingliederung beantragt werden soll, wo soll die Beamtin anfangen? Es gibt ja keine Stelle für sie! Wie soll eine Abordnung und Versetzung in diesem Fall stattfinden?
Im Rahmen der Wiedereingliederung kann die Behörde von ihr verlangen, zu alter Dienststelle zu kommen? Was passiert dann, wenn sie deswegen wieder krank sein wird? Droht ihr vorzeitiger Ruhestand, obwohl sie nicht mal in den Ruhestand gehen kann und dienstfähig ist?
Was soll sie tun?

Vielen Dank für Ihren Rat und Ihre Empfehlung.
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Daninjo

Soll sie von einem Anwalt beraten lassen über ihre Rechte?

Ja.