Der Beamte und das ihm verwehrte Streikrecht

Begonnen von Lichtstifter, Heute um 10:08

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Lichtstifter

Hallo,

da es in der Vergangenheit öfters mal wieder diskutiert wurde meine Frage in die Runde, ab wann dieses Streikverbot kippt?

Wo ist der Übergang? Muss es von einem hohen Gericht freigegeben werden? Oder sollte man einfach mal dem Verbot zuwiderhandeln und nach Sanktionierung gerichtlich prüfen lassen, ob es unter Umständen gerechtfertigt war?
Prekariatsbeamter

Dogmatikus

Von
Zitat von: Lichtstifter in Heute um 10:08sollte man einfach mal dem Verbot zuwiderhandeln und nach Sanktionierung gerichtlich prüfen lassen, ob es unter Umständen gerechtfertigt war?
würde ich abraten. War es nicht gerechtfertigt, kommen Konsequenzen auf dich zu, die eventuell nicht ganz so lustig sind. Zudem ergibt ein Streik ja nur Sinn, wenn auch genügend Leute mitziehen - bleibt man alleine 3 Tage unentschuldigt der Arbeit fern, kann man das zwar "Streik" nennen, aber naja.

So etwas müsste mindestens durch Gewerkschaften so konzertiert werden wie der "konzertierte Verfassungsbruch" aller Dienstherren.  ;)

Vorstellbar ist, dass das BVerfG oder europäische Gerichte feststellen, dass kein effektiver Rechtsschutz mehr gegeben ist und mithin das Streikverbot keine Grundlage mehr hat.
Das könnte inzident bei der Überprüfung der amtsangemessenen Alimentation passieren. Eventuell könnte man jedoch auch Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 GG einreichen und begründen, dass die Rechtfertigung des Streikverbots zwar bisher anerkannt war, sich die Vorzeichen aber derart geändert haben, dass die Einschränkung der Versammlungsfreiheit nicht mehr gerechtfertigt ist.

Ich bin allerdings kein Verfassungsrechtler und kann daher keine abschließende Bewertung abgeben.

Illunis

Erfolgversprechender ist denke ich "Dienstverweigerung" im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung.
 
Der Partner muss jetzt ja schließlich überall arbeiten gehen, also ist auch niemand da der aufs Kind aufpasst. Man stelle sich nur vor, dass kollidiert z.B. mit kurzfristigen Einsätzen.

Interessant dabei auch Wechselwirkung mit Art. 6 GG.

Zitat von: die entscheidende FrageDarf der Staat einen Beamten disziplinieren, wenn er durch eigene Verletzung seiner Alimentations- und Fürsorgepflicht eine unauflösbare Kollision zwischen Dienst und Familie mitverursacht?

cyrix42

Zitat von: Illunis in Heute um 11:28Der Partner muss jetzt ja schließlich überall arbeiten gehen, also ist auch niemand da der aufs Kind aufpasst.

Schon mal was von Kinderbetreuung, Ganztagsschule u.Ä. gehört? Erstaunlich, welche Probleme Beamte haben, die für den Rest der Gesellschaft keine sind...

Quetsche

Zitat von: cyrix42 in Heute um 12:06Schon mal was von Kinderbetreuung, Ganztagsschule u.Ä. gehört? Erstaunlich, welche Probleme Beamte haben, die für den Rest der Gesellschaft keine sind...

Das hat er doch so nicht gemeint. Es geht um das fiktive Partnereinkommen und war mit einer Prise Ironie gedacht  ;)
Nicht Beamte müssen nun bald das fiktive Partnereinkommen in der ESt angeben also schonmal Rücklagen bilden für die Nachzahlung wäre da eine Antwort mit Ironie  8) 

Illunis

Zitat von: cyrix42 in Heute um 12:06Schon mal was von Kinderbetreuung, Ganztagsschule u.Ä. gehört? Erstaunlich, welche Probleme Beamte haben, die für den Rest der Gesellschaft keine sind...
was an
Zitat(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
ist so schwer zu verstehen, außerdem gibt es hier keine Angebote (hilft nichts dafür 2h durch die Gegend zu fahren) und selbst dann funktioniert das spontan am Samstag/Sonntag/Nachts nicht, wenn der Partner gefälligst das Geld mit heim bringen soll. (ganz davon zu schweigen, dass die Kosten dann eingerechnet gehören)

P.S: versuch mal für den 7 Monatigen Nachwuchs Ganztagsbetreuung evtl. incl. Nacht zu finden. der Mann/die Frau soll ja schließlich Geld ran schaffen ;)

Zitat von: Quetsche in Heute um 12:10einer Prise Ironie
aber nur einer sehr sehr sehr kleinen Prise.