Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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Bundesjogi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 06:51Die Aussage ist sachlich falsch. Ich kenne den Verfahrensgang verschiedener in Karlsruhe anhängiger Verfahren aus der Warte dort Beteiligter in Gegenwart und Vergangenheit.

Und da du offensichtlich - so muss ich dich verstehen - diesbezüglich keine Ahnung hast, bleibt die Frage, wie viele konkrete Ahnung du diesbezüglich überhaupt hast: Wie viele besoldungsrechtliche Verfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit hast du bislang bereits inklusive der Aktenlage begleitet?
Die Aussage ist in der selben Welt falsch in der auch der Schwan-Index eine denkbare Alternative ist. In der realen Welt ist sie richtig, denn die Zahl der Fälle, die du vor das BVerFG gebracht hast ist 0. Das ist nur das letzte Beispiel, wo du Dinge so interpretierst, wie es dir passt um am Ende aus schwarz weiß zu machen. An anderer Stelle magst du Recht haben, hier nicht. Wilhelm Busch hat dazu alles gesagt. "Wenn einer steigt auf einen Baum, erreicht den höchsten Wipfel kaum, und denkt, dass er ein Vöglein wär... Dann irrt sich der!

SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 10:48Das ist die sachliche Grundlage deiner spezifischen Form der Diskussion:

Das ist die *strukturelle* Grundlage deiner "spezifischen Form" der Diskussion:

Schachtelsätze von 80 bis 120 Wörtern. Zwischen Subjekt und Prädikat stehen drei bis fünf Einschübe. Der Leser vergisst bereits nach dem zweiten Einschub wo die Reise hingeht. Das ist keine Kunst, das ist mangelnde Disziplin.

Klammern in Klammern in Klammern. Ein einzelner Einschub kann bei dir schonmal über zehn Zeilen gehen. Ein Aufsatz im Aufsatz, Gedankenstrich, Klammer und Relativsatz parallel zur Hauptpassage. Wer bitte soll drei Verarbeitungsebenen gleichzeitig, aufgrund der Faulheit des Autors, entsprechend verfolgen können. Dient dies einer entsprechend zu verfolgenden Empfängerkommunikation?

Nominalstil im Akkord. Behördendeutsch, dass gewichtig klingen soll und den Leser doppelte Arbeit kostet. Nur weil wir hier unter Beamten sind, ist es dennoch keine gute Kommunikation. "Die methodische Zielrichtung der Besolungsrechtsprechung"; "die Verkennung der Zielrichtung"; usw. usw.

Absicherungssucht. Alles wird vorgetragen und eingeschränkt. Eine Behauptung erstickt unter ihrer eigenen Vorsicht. "Regelmäßig", "bis zu einem gewissen Grad", "im erheblichen Maße".

Redundanz. Definitionen wiederholen sich in geringfügigen Variationen über drei Absätze hinweg. Es fehlt Stringenz. Mutet eher an wie eine Rotation anstatt Präzision, was wieder auf Faulheit schließen lässt. Oder falsch verstandene Variationspflicht als wäre hier irgendwas unter Copyright.

Konditionalkaskaden über sechs Stufen. Wenn, wird, solange, wie, was, würde, weil, wenn, würde. Selbst Verfassungsrichter formulieren hier straffer. Es ist wahrlich mühsam. Es dient wiederum nicht dem Verständnis beim Empfänger.

Selbstunterbrechung als Methode. "Oder einfacher ausgedrückt.." gefolgt von einem Satz, der nicht einfacher ist. Verweise auf einen eigenen Vorbehalt mitten im Argument: "Das unabhängig davon, dass ich davon ausgehe, dass..." Keine Aussage wird stehen gelassen, ohne sie sofort kommentieren zu müssen. Das zeugt von Angst.

Keine Gliederung. (tja)

Insiderdiktion. Es wird vorausgesetzt, dass ein Mitdiskutant die BVerfG Rechtsprechung sowie die NUTS-II Regionen und deren Zahlen sowie eventuell, für die Diskussion notwendige, Ortszuschlagsentwicklung seit 1873 frei abrufbar im Kopf hat. Keine einzige erklärende Zeile wird gegeben. Wer es nicht versteht, gehört schlicht nicht in die Diskussion?

SwenTanortsch

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 11:11Die Aussage ist in der selben Welt falsch in der auch der Schwan-Index eine denkbare Alternative ist. In der realen Welt ist sie richtig, denn die Zahl der Fälle, die du vor das BVerFG gebracht hast ist 0. Das ist nur das letzte Beispiel, wo du Dinge so interpretierst, wie es dir passt um am Ende aus schwarz weiß zu machen. An anderer Stelle magst du Recht haben, hier nicht. Wilhelm Busch hat dazu alles gesagt. "Wenn einer steigt auf einen Baum, erreicht den höchsten Wipfel kaum, und denkt, dass er ein Vöglein wär... Dann irrt sich der!

Ich hatte vorausgesetzt, dass dir bekannt ist, dass ich kein Richter an einem Verwaltungsgericht bin, sodass ich zwangsläufig keinen Fall vor das Bundesverfassungsgericht bringen kann.

Offensichtlich waren dir beide Tatsachen nicht bekannt. Jetzt dürften sie dir bekannt sein.

Darüber hinaus habe ich dargelegt, dass ich über einen verhältnismäßig großen Erfahrungsschatz in der Begleitung von Klägern vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit und von Beteiligten vor dem Bundesverfassungsgericht habe. Ich kann mir also diesbezüglich ein recht klares Bild machen, was mich diesbezüglich erwartet. Denn darum ging es bekanntlich oder ging es dir um etwas anderes?

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 00:27Ich habe vermutlich genau so viele Fälle vor das BVerFG gebracht wie ihr beide. Sogar zusammen... Hat nämlich mit Sicherheit keiner hier. Ich stimme zwar zu, dass in erster Instanz durchaus auch mal "exotische" Rechnungen durchrutschen, weil auch nicht jeder Richter gut rechnen kann. Wenn es hier um eine unbezahlte Handwerkerrechnung ginge, wäre das also wie von euch angesprochen eine sinnvolle Sache. Da wir alle aber wissen, dass jede Klage (erst Recht wenn ein Urteil erhebliche Nachzahlungen bedeuten würde) bis in die letzte Instanz gehen wird... Muss man sich solche Illusionen nicht machen. Im Gegenteil, wer mit falschen Rechnungen versucht, Sand in Augen zu streuen leistet der Sache einen Bärendienst. Denn die eventuell entstehende Verwirrung muss dann erst wieder mühsam aufgelöst werden, was den Klagenden weitere Monate oder Jahre des Wartens beschert. Und dass sie aufgelöst wird ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Diese Strategie "ich versuch es einfach mal, vielleicht bleibt was hängen", die bei Feld-Wald und Wiesen-Verfahren durchaus sinnvoll sein kann funktioniert hier nicht. Im Gegenteil ist sie kontraproduktiv für die Verfahren und zwar für alle Seiten.

Nun gut, und wie ist das jetzt bei dir? Welche tatsächlichen eigenen Erfahrungen hast du hinsichtlich besoldungsrechtlicher Gerichtsverfahren? Auf welchen entsprechenden Erfahrungen basieren die Aussagen der gerade zitierten Darlegungen?