Autor Thema: Wirkung Zustellung Gutachten Amtsarzt bei drohender Dienstunfähigkeit  (Read 74 times)

BundesB76

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Hallo zusammen,
ich lese hier schon lange als stille Beobachterin mit und bin immer dankbar für die guten Beiträge und Infos.

Nun muss ich mich leider mit einem konkreten und zeitkritischen Problem an die Experten hier wenden und bitte um Tipps und Hilfestellung.

Fall:
Bundesbeamtin (gntD), Ende 40, A 10, keine Kinder, leistet 25 Jahre tadellosen Dienst und hat praktisch keine nennenswerten Fehlzeiten.
Danach treten leider in rascher Zeitfolge zahlreiche Erkrankungsbilder mit längeren Ausfallzeiten auf. Dann folgt eine noch andauernde Ausfallzeit.

Nach ca. 8 Monaten erfolgt die Einladung zum Amtsarzt und wenig später die entsprechende Untersuchung dort.

Beamtin wartet auf Gutachten vom Amtsarzt oder Dienstherrn. Jedoch kommt nichts dergleichen.

Plötzlich erfolgt nach ca. einem Jahr dann eine formelle Anhörung zwecks geplanter Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Hierbei wird auf das AA Gutachten auch inhaltlich verwiesen, dass jedoch nicht vorliegt.
Gem. § 48 (3) BBG jedoch der Beamtin hätte als Kopie zugestellt werden sollen. Zustellung ist jedoch kein angreifbarer Verwaltungsakt.

Wie ist die Rechtslage oder wie sind eure Erfahrungen mit solchen Situationen?

Vielen Dank für Unterstützung!

clarion

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Ich würde jetzt höflich schreiben, dass man das AA-Gutachten nicht vorliegen hat, um die Zusendung desselben gem. des von Dir genannten Paragraphen bittet und sich danach zu der geplanten Zuruhesetzung äußern wird.

Evtl. geht die Dienststelle davon aus,  dass der Amtsarzt der Beamtin das Gutachten geschickt hat, und hat es deshalb nicht mitgeschickt.