Autor Thema: Beihilfe Abzüge nach § 48 BBhV  (Read 860 times)

Dunkelbunter

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 84
Beihilfe Abzüge nach § 48 BBhV
« am: 27.03.2024 08:53 »
Bei mir zieht die Beihilfe immer Beträge nach § 48 BBhV ab.
Teilweise sind das nicht unerheblich Summen.

Aber ich kann mit dem §  48 BBhV leider nichts anfangen.
Bei einem Kollegen auch mit 3 Kindern wird nichts einbehalten.
Was mache ich ggf. falsch ?

Max Bommel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 117
Antw:Beihilfe Abzüge nach § 48 BBhV
« Antwort #1 am: 27.03.2024 11:16 »
Ich meine das ist eine Kürzung bei möglicher Überversicherung. Wenn du für mindestens 2 Kinder den Familienzuschlag bekommst, zahlt dir die Beihilfe ggf. automatisch 70% Beihilfe. Wenn sie aber gleichzeitig davon ausgehen, dass du mit 50% privat versichert bist, dann kürzen sie die Beihilfe so, dass insgesamt nur 100% Beihilfe + PKV erstattet werden. Wenn du tatsächlich nur mit 30% versichert bist, dann solltest du das nachweisen.

Andernfalls ist es schwierig, der Beihilfe verständlich zu machen, dass man trotz zwei Kinder im FamZ ggf. nur Anspruch auf 50% Beihilfe hat, weil z.B. die Ehefrau nach Landesvorschrift die 70% erhält.

Andy24

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Beihilfe Abzüge nach § 48 BBhV
« Antwort #2 am: 27.03.2024 11:37 »
Bei mir zieht die Beihilfe immer Beträge nach § 48 BBhV ab.
Teilweise sind das nicht unerheblich Summen.

Aber ich kann mit dem §  48 BBhV leider nichts anfangen.
Bei einem Kollegen auch mit 3 Kindern wird nichts einbehalten.
Was mache ich ggf. falsch ?

Vielleicht wäre es sinnvoll mal mit der Beihilfestelle telefonisch Kontakt aufzunehmen. Vielleicht gehen die davon aus, dass deine Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, da ggf. kein Nachweis für die Versicherung in der PKV bei der Beihilfe vorliegt.

Dunkelbunter

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 84
Antw:Beihilfe Abzüge nach § 48 BBhV
« Antwort #3 am: 27.03.2024 11:49 »
Danke, habe bei der Beilhilfe einer sehr nette Dame erreicht, wo mir weiter geholfen hat.
Tatsächlich habe ich die letzten 2 Jahre wohl Geld verschenkt  :(
Ich war mit 50% eingetragen. Hab der Beihilfe jetzt den Versicherungsschein nochmal gesendet und bekomme wenigstens dann hoffentlich 1 Jahr zurück.