Autor Thema: Statusgleiche Abordnung mit dem Ziel der Versetzung als Beamtin/Beamter bis A 11  (Read 979 times)

orangemitminze

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Hallo. Ich habe in einer Stellenausschreibung folgendes gelesen:

Statusgleiche Abordnung mit dem Ziel der Versetzung als Beamtin/Beamter bis A 11 BBesO

Ich bin aktuell in A9 eingruppiert. Würde ich bei einer Abordnung/ Versetzung in A9 eingruppiert werden oder ist auch A10 oder A11 (je nachdem wie gut ich verhandeln kann) möglich? Ich weiß nicht ob statusgleich sich auf das A9 bezieht oder auf den gD.

Vielen Dank vorab und ein schönes Wochenende  :)

Organisator

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Bezieht sich auf das Status als Beamter auf Probe / Lebenszeit und das Statusamt A9.

Du bleibst A9 und wirst nach der Versetzung im Rahmen der in der neuen Behörde üblichen Beförderungsverfahren berücksichtigt.

Amtsschimmel

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Ich rate dir, eine A11 zu verhandeln. Am besten im Bewerbungsgespräch. Weise hierbei auch auf deine aktuelle "Eingruppierung" hin, das ist wichtig.

Hallo. Ich habe in einer Stellenausschreibung folgendes gelesen:

Statusgleiche Abordnung mit dem Ziel der Versetzung als Beamtin/Beamter bis A 11 BBesO

Ich bin aktuell in A9 eingruppiert. Würde ich bei einer Abordnung/ Versetzung in A9 eingruppiert werden oder ist auch A10 oder A11 (je nachdem wie gut ich verhandeln kann) möglich? Ich weiß nicht ob statusgleich sich auf das A9 bezieht oder auf den gD.

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bebolus

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Du bleibst A9 und wirst nach der Versetzung im Rahmen der in der neuen Behörde üblichen Beförderungsverfahren berücksichtigt.

Denke ich auch. Wärst Du A10 würdest Du dort auch A10 werden, wärst Du A11 würdest Du dort auch A11 werden  und wärst Du A12 würde es nicht gehen..

Julianx1

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Beschämend wenn ein Seniormitglied einen Fragesteller so verarsch.
Ums genau zu sagen. Du wirst nicht eingruppiert. Das werden nur Angestellte. Du hast Amts- und Laufbahnstatus. Den behältst du. Mehr nicht! Also bleibst du A9. Verhandeln kannst du da auch nichts. Dienstrecht ist öffentliches Recht. Das ist normiert und nicht verhandelbar. Im besten Fall kann man bei der Auslegung „Ermessen anwenden“. Und mein Gott, auch als junger Beamter sollte man sich ein wenig mit dem Laufbahnrecht auseinandersetzen, insbesondere wenn man selbst betroffen ist.

Ich rate dir, eine A11 zu verhandeln. Am besten im Bewerbungsgespräch. Weise hierbei auch auf deine aktuelle "Eingruppierung" hin, das ist wichtig.

Hallo. Ich habe in einer Stellenausschreibung folgendes gelesen:

Statusgleiche Abordnung mit dem Ziel der Versetzung als Beamtin/Beamter bis A 11 BBesO

Ich bin aktuell in A9 eingruppiert. Würde ich bei einer Abordnung/ Versetzung in A9 eingruppiert werden oder ist auch A10 oder A11 (je nachdem wie gut ich verhandeln kann) möglich? Ich weiß nicht ob statusgleich sich auf das A9 bezieht oder auf den gD.

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Amtsschimmel

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Ich vermisse spid.
Beschämend wenn ein Seniormitglied einen Fragesteller so verarsch.
Ums genau zu sagen. Du wirst nicht eingruppiert. Das werden nur Angestellte. Du hast Amts- und Laufbahnstatus. Den behältst du. Mehr nicht! Also bleibst du A9. Verhandeln kannst du da auch nichts. Dienstrecht ist öffentliches Recht. Das ist normiert und nicht verhandelbar. Im besten Fall kann man bei der Auslegung „Ermessen anwenden“. Und mein Gott, auch als junger Beamter sollte man sich ein wenig mit dem Laufbahnrecht auseinandersetzen, insbesondere wenn man selbst betroffen ist.

Ich rate dir, eine A11 zu verhandeln. Am besten im Bewerbungsgespräch. Weise hierbei auch auf deine aktuelle "Eingruppierung" hin, das ist wichtig.

Hallo. Ich habe in einer Stellenausschreibung folgendes gelesen:

Statusgleiche Abordnung mit dem Ziel der Versetzung als Beamtin/Beamter bis A 11 BBesO

Ich bin aktuell in A9 eingruppiert. Würde ich bei einer Abordnung/ Versetzung in A9 eingruppiert werden oder ist auch A10 oder A11 (je nachdem wie gut ich verhandeln kann) möglich? Ich weiß nicht ob statusgleich sich auf das A9 bezieht oder auf den gD.

Vielen Dank vorab und ein schönes Wochenende  :)