Ich bin gerade aus dem von mir beantragten Vaterschaftsurlaub zurück und habe heute erfahren, dass die Regelung bei uns auf Weisung vom BMI über das BMWK schon wieder Geschichte ist. Das war offenbar tatsächlich ein Alleingang unserer Verwaltung, die im Übrigen nach meinen Informationen noch immer der Auffassung ist, dass die Gewährung des Vaterschaftsurlaubs rechtlich eigentlich zwingend ist. Allerdings wurde politisch die Marschroute ausgegeben, dass dennoch dem öffentlichen Dienst nichts gewährt werden soll, was Beschäftigten in der Privatwirtschaft nicht zuteil wird.
Da hilft dann vermutlich nur noch eine Klage...