Autor Thema: Psychotherapie kurz nach Abschluss PKV  (Read 191 times)

BerlinHaru

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Psychotherapie kurz nach Abschluss PKV
« am: 17.05.2024 12:22 »
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und Bundesbeamter seit geraumer Zeit (ca. 5 Monate). Auf Probe ein Jahr, falls das Relevanz hat.
Ich habe einen PKV-Tarif bei der BARMENIA ohne Öffnungsklausel o.ä.
In meinen Gesundheitsfragen habe ich alles nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet, auch dass ich vor über 7 Jahren eine Psychotherapie gemacht habe und beschwerdefrei die Therapie abgeschlossen wurde.

Durch aktuelle Lebensumstände bin ich wieder an einem Punkt, dass ich wieder eine Psychotherapie machen möchte. Long Story short: Tod einiger sehr naher Angehöriger.
Nach Rücksprache über das weitere Vorgehen teilte mir mein Makler, mit dem ich den Abschluss des Versicherungsvertrags gemacht habe mit, dass u.U. meine Angaben in den Gesundheitsfragen überprüft werden könnten, wenn eine Langzeittherapie anstehen sollte (vor allem nach der kurzen Versicherungszeit von 5 Monaten). Näheres dazu hat er nicht genannt.
Soweit, so gut. Natürlich ist das auch wichtig so, vor allem im Hinblick auf den Schutz der Versichertengemeinschaft.

Meine aktuellen Bedenken sind aber, und tituliert mich da gerne als Angsthase ( ;D ), dass ich aus Erinnerung heraus angegeben habe, die Therapie wäre damals 20 Sitzungen lang gewesen, ich es aber wirklich nicht mehr genau weiß... Ich war von April 2015 bis Oktober 2016 in Therapie, da aber nicht regelmäßig und mit Unterbrechungen zwischendurch. An mehr erinnere ich mich im Detail nicht mehr, es ist für meinen Kopf schon zu lange her.

Meine Frage also: Könnte die Angabe von 20 Sitzungen als Falschaussage und somit grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz gedeutet werden, wenn sich herausstellt es waren mehr Sitzungen und die Versicherung rückabgewickelt werden?
Ich weiß, dass dies eine sehr spezifische Frage ist, aber hat da jemand Erfahrungswerte? Wie wird denn überhaupt bei einer der PKV nachgeprüft, ob die Angaben gestimmt haben? Wird mein ehemaliger Therapeut angefragt? Passiert dies überhaupt? Werden dann nur die Angaben über die Psychotherapie nachgeprüft, oder alle Angaben?

Lieben Dank an alle Helfenden und seht mir bitte die Panik nach... Ich bin nur bei vielen Dingen übervorsichtig.

Viele Grüße,
BerlinHaru  8) :)

Casa

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Antw:Psychotherapie kurz nach Abschluss PKV
« Antwort #1 am: 17.05.2024 14:00 »
Zitat
Meine Frage also: Könnte die Angabe von 20 Sitzungen als Falschaussage und somit grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz gedeutet werden, wenn sich herausstellt es waren mehr Sitzungen und die Versicherung rückabgewickelt werden?

Äußerst unwahrscheinlich. Die Versicherung darf den Vertrag nur anfechten, wenn sie dich bei Kenntnis der Wahrheit nicht versichert hätte. Ob es 20 oder 25 Stunden waren macht recht sicher keinen Unterschied.

Je nach Verfahren bei deiner PKV kennt ein Arzt der PKV den Grund der Therapie. Wenn der Grund der Tod eines Angehörigen nach Abschluss des Versicherungsvertrags ist, dürfte hier keine Prüfung über den aktuellen Fall hinaus erfolgen.
Sollte die PKV Fragen zum aktuellen Versicherungsfall stellen ist es wichtig, dass du den Fragebogen erhältst und zusammen mit deinem Arzt / Psychologen ausfüllst. Ich habe auch schon unzulässige Fragen aus einem Fragebogen meiner PKV gestrichen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BerlinHaru

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Antw:Psychotherapie kurz nach Abschluss PKV
« Antwort #2 am: 17.05.2024 14:49 »
Zitat
Meine Frage also: Könnte die Angabe von 20 Sitzungen als Falschaussage und somit grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz gedeutet werden, wenn sich herausstellt es waren mehr Sitzungen und die Versicherung rückabgewickelt werden?

Äußerst unwahrscheinlich. Die Versicherung darf den Vertrag nur anfechten, wenn sie dich bei Kenntnis der Wahrheit nicht versichert hätte. Ob es 20 oder 25 Stunden waren macht recht sicher keinen Unterschied.

Je nach Verfahren bei deiner PKV kennt ein Arzt der PKV den Grund der Therapie. Wenn der Grund der Tod eines Angehörigen nach Abschluss des Versicherungsvertrags ist, dürfte hier keine Prüfung über den aktuellen Fall hinaus erfolgen.
Sollte die PKV Fragen zum aktuellen Versicherungsfall stellen ist es wichtig, dass du den Fragebogen erhältst und zusammen mit deinem Arzt / Psychologen ausfüllst. Ich habe auch schon unzulässige Fragen aus einem Fragebogen meiner PKV gestrichen.

Riesigen Dank dir!!! Damit nimmst du schon ein wenig meine Angst.

Zu den zwei dick markierten Abschnitten:

Wie genau meinst du, dass ein Arzt der PKV den Grund kennt? Woher erlangt er denn Kenntnis darüber?

Und zusammen mit meinem aktuellen Psychologen oder dem damaligen?

Rheini

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Antw:Psychotherapie kurz nach Abschluss PKV
« Antwort #3 am: 17.05.2024 16:16 »
Ist den deine Behandlung notwendig oder nicht?

Casa

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Antw:Psychotherapie kurz nach Abschluss PKV
« Antwort #4 am: 17.05.2024 18:02 »
Zitat
Und zusammen mit meinem aktuellen Psychologen oder dem damaligen?

Der jetzige behandelnde Arzt / Psychologe. Es geht schließlich um die Kosten der aktuellen Behandlung.

Die Frage nach dem Behandlungsumfang in der früheren Behandlung dürfte ohne weitere Hinweise auf falsche Angaben unzulässig sein.


Zitat
Wie genau meinst du, dass ein Arzt der PKV den Grund kennt? Woher erlangt er denn Kenntnis darüber?

Es gibt verschiedene Verfahren zur Genehmigung einer Psychotherapie. Diese Verfahren sind nicht einheitlich. Manche PKV wollen ein Bericht vom Behandler, der die Notwendigkeit darlegt. Andere wollen einen Bericht von einen unabhängigen Dritten. Es gibt Verfahren zur Bewilligung der Leistung bei den PKVen, die einen namentlichen Bezug haben müssen. Es gibt aber auch anonyme Verfahren, bei denen lediglich das Krankheitsbild begutachtet wird und die PKV entscheidet über die Therapienotwendigkeit, ohne deinen Namen zu kennen. Bei der Abrechnung muss natürlich ein konkreter Bezug zu dir hergestellt werden.
Es gibt PKVen bei denen sich der Versicherte bis zu 5 oder 20 Stunden Therapie vorher nicht an die PKV wenden und um Kostenzusage bitten muss.
Das Ganze ist sehr individuell.

Zuerst einmal solltest du in deinen Vertrag schauen, ob und in welchem Umfang Psychotherapie versichert ist. Danach suchst du nach Informationen, wie deine PKV die Genehmigung einer Therapie handhabt. Eventuell kennt auch der Behandler deine PKV und weiß wie diese verfährt.
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