Autor Thema: Beförderung bei den obersten Bundesbehörden auf gebündelten Dienstposten A9-A13  (Read 701 times)

DerAlimentierte

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 137
Hallo liebe Leute,

kann mir jemand sagen, wie die Beförderungspraxis bei den obersten Bundesbehörden auf gebündelten Dienstposten von A9 bis A13gD aussieht?

Gibt es dazu irgendwelche offizielle Informationen oder Hinweise/ Runderlasse/ Verfügung, die öffentlich zugänglich sind?

Ich habe lediglich von zwei obersten Behörden, jedoch - nach meinem Verständnis - zwei sich voneinander unterscheidende Informationen hierzu:

1) Bundestagsverwaltung:
Die Mehrzahl der Stellen im gehobenen Dienst in der Bundestagsverwaltung sind nach A 12/13g bewertet. Das bedeutet, dass auf diesen Dienstposten eine Beförderung bis zur A 13g möglich ist. Die aktuellen Stellensituation ist beim Deutschen Bundestag ist so, dass Beförderungen bis zur A 13g nicht im Wege der Konkurrenz erfolgen, da genug Haushaltsstellen vorhanden sind. Es müssen lediglich die beamtenrechtlichen Stehzeiten eingehalten werden (bis zur A 12 jeweils 15 Monate, von der A 12 zur A 13 3 Jahre) und eine Mindestbeurteilungsnote (die nicht im quotierten Bereich liegt) erreicht werden.
Im Beurteilungsrecht sind Spitzennoten quotiert. Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz von Beamtinnen und Beamten mit Spitzennoten beurteilt werden darf. Diese Noten sind aktuell für eine Beförderung beim Deutschen Bundestag nicht zwingend erforderlich. Wenn also die Leistung des Beamten stimmen, reicht eine entsprechende Note unterhalb der Spitzenbeurteilungsnoten für die Beförderung aus. Das kann dann auch eine Note aus einer Anlassbeurteilung sein. Eine Regelbeurteilungsrunde dafür muss nicht abgewartet werden.

2) Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV):
Die Stellensituation im BMDV entspricht nicht der von der Bundestagsverwaltung beschriebenen Situation.
In den Beförderungsämtern bestehen im allgemeinen und nach A 13 gD insbesondere, Konkurrenzen. In Abhängigkeit von der Planstellensituation (Verfügbarkeit einer Planstelle) wird das Verfahren und die Auswahl gemäß der gesetzlichen Vorgaben und der daraus entwickelten obergerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes (Beurteilung) sowie der Wartezeiten (in der Regel zwei Jahre Wartezeit, abhängig von Planstellensituation) aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der hausinternen Verwaltungspraxis durchgeführt.

Wie ist die Beförderungspraxis der einen obersten Bundesbehörde mit der der anderen obersten Bundesbehörde hier in Einklang zu bringen?

Ich kann den Ausführungen des BMDV leider nicht gänzlich folgen, da ich davon ausging, dass oberste Bundesbehörden den eigenen Haushalt selbst bestimmen, also der Herr über den eigenen Haushalt sind, und es in Bundesministerien eigentlich genug Planstellen gibt.

Ferner ging ich davon aus, dass eben aufgrund der Dienstpostenbündelung A9 bis A13gD die Planstellen per se zur Verfügung stehen.

Über nähere und hilfreiche Informationen zur Beförderungspraxis bei den obersten Bundesbehörden auf gebündelten Dienstposten A9 bis A13gD wäre ich sehr erfreut.

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Beiträge.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,842
Ich kenne das genau so, wie von dir beschrieben. Die Beförderung erfolgt anhand der vorhandenen Planstellen.

Gibt es aufgrund der Stellensituation mit vielen A12/13 Planstellen keine Konkurrenz erfolgt die Beförderungsauswahl neben den rechtlichen Mindest-Vorgaben nach internen Kriterien. Z.B. dass für das Endamt eine bestimmte Beurteilungsnote erreicht werden muss. Oder dass überhaupt nur ab einer bestimmten Note (z.B. quotierter Bereich) befördert wird.
(Hier Dein Beispiel Bundestagsverwaltung)


Gibt es aufgrund einer engeren Stellensituation eine Konkurrenz, entscheidet die Beurteilungsnote. Reicht dies nicht, die Vornote usw.
(Hier Dein Beispiel BMDV).

Aus meiner Sicht muss die Beförderungssituation nicht im Einklang sein. Jede Behörde entscheidet selbst über die Beförderungskriterien (z.B. welche Note für eine Beförderung mindestens nötig ist, welche Note für eine Beförderung ins Endamt nötig ist, ob es Wartezeiten gibt usw.).

Was im übrigen auch für die restlichen Bundes(ober)behörden gilt.

Oberste Bundesbehörden bestimmen Ihren Haushalt / Stellenplan nicht selbst sondern erhalten Ihre Planstellen vom Haushaltsgesetzgeber, koordiniert durch das BMF. Insoweit sind die Stellenkegel in den Bundesministerien (und auch den Bundesoberbehörden) schon ganz auskömmlich, aber nicht überall gleich.

Die Dienstpostenbündelung A9g - A13g sagt lediglich aus, dass die Dienstposten im gD einheitlich bewertet sind. Also für eine Beförderung weder der Dienstposten gewechselt werden muss noch eine Änderung der Aufgaben nötig ist. Das sagt jedoch nichts darüber aus, wie viele Planstellen mit welcher Wertigkeit im Stellenhaushalt vorhanden sind..

SamFisher

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 46
Erfahrung aus einem anderen BM: Für die Beförderung wird die Regelbeurteilung alle 2 Jahre herangezogen. Dazwischen wird normalerweise nicht befördert. In der Regel werden die Beförderungen für die Spitzennote zu 100% sofort und die zweitbeste Note mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung durchgeführt. Die Noten selbst sind allerdings wie üblich quotiert.

In diesem Ressort waren über die Beurteilungen auch Bewährungsaufstiege möglich. Die allerdings nur, wenn auch eine passende Stelle, die dann auch in einem anderen Bereich sein konnte, verfügbar war.

Was im übrigen auch für die restlichen Bundes(ober)behörden gilt.

Wobei hier leider auch das Ressort sich ein Mitspracherecht vorbehält. Mal abgesehen davon, dass der Stellenkegel natürlich auch oft strenger vorgegeben wird, also weniger "Luft nach oben" ist.

Wobei ich in diesem Jahr zum ersten Mal erlebt habe, dass nicht fehlende Stellen, sondern fehlende Finanzen die Ursache für Nichtbesetzungen waren.

DerAlimentierte

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 137
@Organisator:
Besten Dank zunächst für Deine Ausführungen! 👍🏻

Frage:
In Anbetracht dessen, was Du darüber weißt: Wie schätzt Du das mi den Beförderungen beim BMDV auf einem gebündelten Dienstposten A9 bis A13gD ein? Glaubst Du, man wird - natürlich vorausgesetzt, dass man seine Arbeit ordentlich macht - schneller befördert werden können, als bei einer normalen (nachgeordneten) Bundesbehörde?

Und woran kann man evtl. ableiten, wie die Chancen auf eine schnelle - ich rede von 15 bis 24 Monaten je Beförderung - sind?

Das BMDV sagt, dass das von der Planstellensituation abhängt, wobei Du schreibst, dass diese bei den obersten Bundesbehörden im Grunde recht „auskömmlich“ sei, richtig?

Wo kann ich die Planstellensituation des BMDV einsehen und woran erkennen, dass diese gute Aussichten für eine Beförderung aufzeigt?

Besten Dank nochmals im Voraus für alle Beiträge.


EiTee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 352
Wartezeiten als Argumente anzuführen, ob und oder wann befördert wird, ist nicht zulässig.

Die Grundlage ob jemand beförderungsfähig ist richtet sich alleine nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Lediglich die Beförderungssperre von 12 Monaten ist einzuhalten.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,842
@Organisator:
Besten Dank zunächst für Deine Ausführungen! 👍🏻

Frage:
In Anbetracht dessen, was Du darüber weißt: Wie schätzt Du das mi den Beförderungen beim BMDV auf einem gebündelten Dienstposten A9 bis A13gD ein? Glaubst Du, man wird - natürlich vorausgesetzt, dass man seine Arbeit ordentlich macht - schneller befördert werden können, als bei einer normalen (nachgeordneten) Bundesbehörde?

Und woran kann man evtl. ableiten, wie die Chancen auf eine schnelle - ich rede von 15 bis 24 Monaten je Beförderung - sind?

Das BMDV sagt, dass das von der Planstellensituation abhängt, wobei Du schreibst, dass diese bei den obersten Bundesbehörden im Grunde recht „auskömmlich“ sei, richtig?

Wo kann ich die Planstellensituation des BMDV einsehen und woran erkennen, dass diese gute Aussichten für eine Beförderung aufzeigt?

Besten Dank nochmals im Voraus für alle Beiträge.

Es kommt auf die jeweilige Beförderungspraxis der Behörde an, die ich beim BMDV nicht kenne. Typischerweise gibt es alle 2 Jahre Beurteilungsrunden, an die Beförderungsrunden anschließen.
Hier müsste man die internen Regelungen kennen:
- Welche Beurteilungsnote braucht man, um überhaupt befördert zu werden (Vermutung: Quotierte Note)
- Welche Beurteilungsnote braucht man, um in höhere Ämter / Endamt befördert werden zu können
- Was macht die Planstellensituation (die man im Bundeshaushaltsplan bzw. darin im Einzelplan für die jeweilige Behörde nachlesen kann).

Ich würde behaupten, dass die Beförderungschancen bei obersten Bundesbehörden grundsätzlich besser sind, als in den nachgeordneten Bereichen. Mindestzeit zwischen den Beförderungen wird auf jeden Fall 2 Jahre sein (Beurteilungsrunden) + X (je nach internen Regelungen).

PublicHeini

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Die Beförderungschancen sind im BMDV besser als in den nachgeordneten Behörden. Es gibt hier einen Großteil der KollegInnen, die im gD nur bis A10 oder hD A14 gekommen sind und extra zu uns (mE gilt das auch für alle obersten Bundesbehörden), um höher befördert zu werden.

Mir wurde mal gesagt, dass um der A12 zu entgehen, muss man in den obersten Bundesbehörden schon Selbstmord begehen.  ;)

m3mn0ch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 62
Ich kann die beschriebene Beförderungspraktik in der Bundestagsverwaltung bestätigen. Es gibt in der Regel zwei Beförderungsrunden im Jahr. Wer am Stichtag 01. Juni oder 01. Dezember die Standzeit erfüllt und mindestens ein "C" in der letzten Beurteilung hat, sei es Regelbeurteilung oder Anlassbeurteilung, wird befördert.

Ist mir noch nicht zu Ohren gekommen, dass es hierfür an den notwendigen Planstellen mangelte.